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Daten zu Geschwindigkeitsmessanlagen

- Standorte mobiler und stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen inkl. zugehöriger Daten und Klassifizierungen, wie z. B. Aufstellung innerorts/außerorts, Geschwindigkeitsindex, etc.

- Anzahlen und Arten der von den mobilen und stationären Geschwindigkeitsmessanlagen registrierten Geschwindigkeitsverstöße.

- Höhe der Bußgeldeinnahmen an den jeweiligen Standorten.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    11. Mai 2018
  • Frist
    12. Juni 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Daten zu Geschwindigkeitsmessanlagen [#29679]
Datum
11. Mai 2018 11:59
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Standorte mobiler und stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen inkl. zugehöriger Daten und Klassifizierungen, wie z. B. Aufstellung innerorts/außerorts, Geschwindigkeitsindex, etc. - Anzahlen und Arten der von den mobilen und stationären Geschwindigkeitsmessanlagen registrierten Geschwindigkeitsverstöße. - Höhe der Bußgeldeinnahmen an den jeweiligen Standorten.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weite…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Daten zu Geschwindigkeitsmessanlagen [#29679]
Datum
14. Mai 2018 08:50
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die Bearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München in der Fassung vom 08.02.2011 erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Ihre Landeshauptstadt München ________________________________ Von: <Information-entfernt> Gesendet: Freitag, 11. Mai 2018 11:59 An: ifs.dir Betreff: Daten zu Geschwindigkeitsmessanlagen [#29679] Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Standorte mobiler und stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen inkl. zugehöriger Daten und Klassifizierungen, wie z. B. Aufstellung innerorts/außerorts, Geschwindigkeitsindex, etc. - Anzahlen und Arten der von den mobilen und stationären Geschwindigkeitsmessanlagen registrierten Geschwindigkeitsverstöße. - Höhe der Bußgeldeinnahmen an den jeweiligen Standorten. Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, für Ihre Eingangsbestätigung meiner Anfrage vom 11. Mai 2018 möchte ich mich herzl…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Daten zu Geschwindigkeitsmessanlagen [#29679]
Datum
6. Juni 2018 21:38
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, für Ihre Eingangsbestätigung meiner Anfrage vom 11. Mai 2018 möchte ich mich herzlich bei Ihnen bedanken und blicke einer Antwort mit Freude entgegen. Es grüßt Sie freundlich Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29679 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Stadtverwaltung München
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11.5. im Rahmen Ihres Antrags zur städtischen Infor…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
WG: Daten zu Geschwindigkeitsmessanlagen [#29679]
Datum
7. Juni 2018 15:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11.5. im Rahmen Ihres Antrags zur städtischen Informationsfreiheitssatzung (IFS) und der Thematik "Daten zu Geschwindigkeitsmessanlagen", die wir gerne wie folgt beantworten: Die städt. Verkehrsüberwachung führt Geschwindigkeitskontrollen im übertragenen Wirkungskreis durch, insofern besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Auskünfte nach der IFS. Dennoch teilen wir Ihnen mit, dass die Stadt München aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung mit dem Polizeipräsidium München grundsätzlich nur in Münchner Tempo 30 Zonen mobile Kontrollen durchführt, während die Polizei grundsätzlich im Hauptstraßennetz kontrolliert. In unserem Messprogramm befinden sich ca. 650 Straßen, in denen mittels der aktuell vorhandenen 5 mobilen Messanlagen mit unterschiedlicher Häufigkeit kontrolliert wird. Einzige Ausanhme der Regel "Tempo 30 und mobile Kontrollen" bildet die stationärre Messanlage am Mc Graw Graben, Dank derer der dortige, frühere Unfallhäufungspunkt dauerhaft entschärft werden konnte. Weitere detaillierte Informationen scheiden aus den zuvor genannten Gründen leider aus.

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> für Ihre Recherchen bzgl. meiner gewünschten Auskunft sowie Ihre Antwort möch…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Daten zu Geschwindigkeitsmessanlagen [#29679]
Datum
7. Juni 2018 16:53
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> für Ihre Recherchen bzgl. meiner gewünschten Auskunft sowie Ihre Antwort möchte ich mich herzlich bei Ihnen und den anderweitig Beteiligten bedanken. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 29679 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.