Daten zu Sozialwohnungen in Berlin

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

- Eine Liste, aus der hervorgeht, wie viel Prozent der Wohnungen in den einzelnen Bezirken Berlins Sozialwohnungen (WBS-Wohnungen) sind.

- Informationen dazu, wie viele Sozialwohnungen (WBS-Wohnungen) in den Jahren 2012, 2013, 2014 in den einzelnen Bezirken Berlins neu geschaffen wurden.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.

Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen,

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    26. April 2015
  • Frist
    6. Juni 2015
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Paula Härtel
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
Paula Härtel
Betreff
Daten zu Sozialwohnungen in Berlin [#9547]
Datum
26. April 2015 18:15
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Eine Liste, aus der hervorgeht, wie viel Prozent der Wohnungen in den einzelnen Bezirken Berlins Sozialwohnungen (WBS-Wohnungen) sind. - Informationen dazu, wie viele Sozialwohnungen (WBS-Wohnungen) in den Jahren 2012, 2013, 2014 in den einzelnen Bezirken Berlins neu geschaffen wurden. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen,
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Paula Härtel <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Paula Härtel
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrte Frau Härtel, Ihre Anfrage (siehe unten) wurde an meinen Fachbereich Wohnungsmarkt weitergeleitet. Ich…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
WG: Daten zu Sozialwohnungen in Berlin [#9547]
Datum
4. Mai 2015 13:52
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Härtel, Ihre Anfrage (siehe unten) wurde an meinen Fachbereich Wohnungsmarkt weitergeleitet. Ich bestätige somit den Eingang Ihres Auskunftsersuchens. Wie Sie richtig feststellen, handelt es sich um relativ einfach zu ermittelnde Informationen, die auch im Rahmen normaler Bürgeranfragen regelmäßig fristgerecht bereitgestellt werden. Gern stelle ich Ihnen die gewünschten Daten so schnell wie möglich, jedoch innerhalb der von Ihnen erbetenen Frist bereit. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrte Frau Härtel, Ihre Anfrage (siehe unten) wurde an meinen Fachbereich Wohnungsmarkt weitergeleitet. Ich…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
AW: Daten zu Sozialwohnungen in Berlin [#9547]
Datum
4. Mai 2015 13:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Härtel, Ihre Anfrage (siehe unten) wurde an meinen Fachbereich Wohnungsmarkt weitergeleitet. Ich bestätige somit den Eingang Ihres Auskunftsersuchens. Wie Sie richtig feststellen, handelt es sich um relativ einfach zu ermittelnde Informationen, die auch im Rahmen normaler Bürgeranfragen regelmäßig fristgerecht bereitgestellt werden. Gern stelle ich Ihnen die gewünschten Daten so schnell wie möglich, jedoch innerhalb der von Ihnen erbetenen Frist bereit. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrte Frau Härtel, Ihre Anfrage kann ich ab heute unter folgenden Bedingungen innerhalb der von Ihnen vorge…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
AW: Daten zu Sozialwohnungen in Berlin [#9547]
Datum
1. Juni 2015 12:43
Status
Sehr geehrte Frau Härtel, Ihre Anfrage kann ich ab heute unter folgenden Bedingungen innerhalb der von Ihnen vorgegebenen Frist beantworten: a) Ein per Email ergehender einfacher schriftlicher Bescheid gemäß Informationsfreiheitsgesetz ist gebührenpflichtig (5-100 m€) und erfordert eine zustellungsfähige Anschrift, die bisher von Ihnen leider (noch) nicht vorliegt. b) Eine Beantwortung ist im Falle Ihrer Anfrage auch mündlich kostenfrei möglich, erfordert aber zumindest eine Telefonnummer, die leider ebenfalls durch Sie (noch) nicht angegeben wurde. c) Ihre Anfrage kann auch als einfache Bürgeranfrage per Email problemlos und kostenfrei beantwortet werden, fällt dann aber nicht unter das Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Bitte geben Sie mir eine Rückmeldung einschließlich der erforderlichen notwendigen Angaben, damit ich Ihre Anfrage abschließend beantworten kann. Bitte prüfen Sie auch nochmals die Buchstabenfolge Ihrer Email-Anschrift (Härtel: p.hartel... oder p. haertel...). Zur Sicherheit habe ich hier bei meiner Antwortmail beide Varianten verwendet. Mit freundlichen Grüßen
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
WG: Daten zu Sozialwohnungen in Berlin [#9547]
Datum
1. Juni 2015 12:46
Status
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
WG: Daten zu Sozialwohnungen in Berlin [#9547]
Datum
1. Juni 2015 12:46
Status
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
WG: Daten zu Sozialwohnungen in Berlin [#9547]
Datum
1. Juni 2015 12:46
Status
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
WG: Daten zu Sozialwohnungen in Berlin [#9547]
Datum
1. Juni 2015 12:46
Status

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Paula Härtel
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre Antwort. Ich habe mich für die dritte Möglichkeit entschieden und w…
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
Paula Härtel
Betreff
AW: WG: Daten zu Sozialwohnungen in Berlin [#9547]
Datum
2. Juni 2015 16:47
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, danke für Ihre Antwort. Ich habe mich für die dritte Möglichkeit entschieden und wünsche die kostenfreie Information via E-Mail. Bitte senden Sie mir eine E-Mail an <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Paula Härtel Anfragenr: 9547 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Paula Härtel