Daten zu vollständig und unvollständig Geimpften und zu Ungeimpften

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Seit Ende Dezember 2020 wurden und werden in Deutschland viele Millionen Menschen gegen Covid-19 geimpft. Dabei kam und kommt es zu Impfdurchbrüchen, d.h. Menschen erkranken und versterben trotz Impfung an Covid-19. Hierüber werden Daten gesammelt und vom Robert-Koch-Institut (RKI) ausgewertet.

Es wird gefordert, diese Daten (Spezifizierung im Anschluß) umgehend und vollständig zu veröffentlichen.

Begründung:

Die Daten sind erforderlich, um sich ein tatsächliches, unabhängiges Bild von Vor- und Nachteilen der Impfung machen zu können. Bei den in Lageberichten des RKI seit dem 23.06.2021 hierzu veröffentlichten Auswertungen sind dem RKI mindestens zweimal Fehler unterlaufen.

Während im ersten Bericht eine Impfeffektivität von 98,6 und 98,7% (je nach Altersgruppe) genannt wurde, sank die Quote im zweiten Bericht auf 91 bzw. 92%. Grund dafür war ein fachlicher Fehler im ersten Bericht, in dem die Daten nicht dynamisch ausgewertet wurden.

Dann wurden über drei Monate diejenigen bei den Ungeimpften mitgezählt, deren Impfstatus nicht bekannt war. Dadurch ergaben sich überhöhte Impfwirksamkeiten. Dieser Fehler wurde erst im Lagebericht vom 30.09. korrigiert.

Nach wie vor enthalten die Berichte keine Angaben über Anzahl der Fälle, Hospitalisierungen und Verstorbenen bei unvollständig Geimpften. Auch dadurch wird das Bild verzerrt, d.h. die Impfwirksamkeit falsch eingeschätzt. Möglicherweise liegen weitere Fehler vor.

Weiterhin sind die vom RKI vorgenommenen Einteilungen in Altersstufen (18-59, >=60 Jahre) zu grob, um eine echte Nutzen-/Risiko-Abschätzung für die einzelnen Altersstufen machen zu können. Ein Zwanzigjähriger z.B. hat ein ganz anderes Risiko als ein 58-jähriger, ein 61-Jähriger als ein über 85-jähriger.

Es wird daher gefordert, alle im genannten Zusammenhang beim RKI seit Beginn der Impfkampagne gesammelten Zahlen über vollständig Geimpfte, unvollständig Geimpfte und Ungeimpfte mit Covid-19-Auftreten umgehend und vollständig zu veröffentlichen oder dem Unterzeichner zukommen zu lassen, geordnet nach:

- Fällen
- Hospitalisierungen
- Fälle auf Intensivstationen
- Verstorbenen,

weiterhin geordnet nach
- Impfstatus (vollständig geimpft, unvollständig geimpft, ungeimpft oder unbekannt)
- Altersgruppen

und zwar wochenweise mit Angabe des Stands der sich dynamisch ändernden Impfquoten.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. Oktober 2021
  • Frist
    3. Dezember 2021
  • 4 Follower:innen
Hartmut Warm
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit Ende Dezemb…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Hartmut Warm
Betreff
Daten zu vollständig und unvollständig Geimpften und zu Ungeimpften [#232052]
Datum
30. Oktober 2021 16:02
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit Ende Dezember 2020 wurden und werden in Deutschland viele Millionen Menschen gegen Covid-19 geimpft. Dabei kam und kommt es zu Impfdurchbrüchen, d.h. Menschen erkranken und versterben trotz Impfung an Covid-19. Hierüber werden Daten gesammelt und vom Robert-Koch-Institut (RKI) ausgewertet. Es wird gefordert, diese Daten (Spezifizierung im Anschluß) umgehend und vollständig zu veröffentlichen. Begründung: Die Daten sind erforderlich, um sich ein tatsächliches, unabhängiges Bild von Vor- und Nachteilen der Impfung machen zu können. Bei den in Lageberichten des RKI seit dem 23.06.2021 hierzu veröffentlichten Auswertungen sind dem RKI mindestens zweimal Fehler unterlaufen. Während im ersten Bericht eine Impfeffektivität von 98,6 und 98,7% (je nach Altersgruppe) genannt wurde, sank die Quote im zweiten Bericht auf 91 bzw. 92%. Grund dafür war ein fachlicher Fehler im ersten Bericht, in dem die Daten nicht dynamisch ausgewertet wurden. Dann wurden über drei Monate diejenigen bei den Ungeimpften mitgezählt, deren Impfstatus nicht bekannt war. Dadurch ergaben sich überhöhte Impfwirksamkeiten. Dieser Fehler wurde erst im Lagebericht vom 30.09. korrigiert. Nach wie vor enthalten die Berichte keine Angaben über Anzahl der Fälle, Hospitalisierungen und Verstorbenen bei unvollständig Geimpften. Auch dadurch wird das Bild verzerrt, d.h. die Impfwirksamkeit falsch eingeschätzt. Möglicherweise liegen weitere Fehler vor. Weiterhin sind die vom RKI vorgenommenen Einteilungen in Altersstufen (18-59, >=60 Jahre) zu grob, um eine echte Nutzen-/Risiko-Abschätzung für die einzelnen Altersstufen machen zu können. Ein Zwanzigjähriger z.B. hat ein ganz anderes Risiko als ein 58-jähriger, ein 61-Jähriger als ein über 85-jähriger. Es wird daher gefordert, alle im genannten Zusammenhang beim RKI seit Beginn der Impfkampagne gesammelten Zahlen über vollständig Geimpfte, unvollständig Geimpfte und Ungeimpfte mit Covid-19-Auftreten umgehend und vollständig zu veröffentlichen oder dem Unterzeichner zukommen zu lassen, geordnet nach: - Fällen - Hospitalisierungen - Fälle auf Intensivstationen - Verstorbenen, weiterhin geordnet nach - Impfstatus (vollständig geimpft, unvollständig geimpft, ungeimpft oder unbekannt) - Altersgruppen und zwar wochenweise mit Angabe des Stands der sich dynamisch ändernden Impfquoten.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hartmut Warm Anfragenr: 232052 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232052/ Postanschrift Hartmut Warm << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hartmut Warm
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 30.10.2021 Sehr geehrter Herr Warm, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihn…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 30.10.2021
Datum
3. November 2021 14:17
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Warm, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0424. Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Warm
AW: Ihre Anfrage vom 30.10.2021 [#232052] Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte [geschwärzt], danke für Ihr…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Hartmut Warm
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 30.10.2021 [#232052]
Datum
4. November 2021 14:34
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte [geschwärzt], danke für Ihre schnelle Antwort vom 03.11. Bereits mit Schreiben vom 30. Juli 2021 wurden die nun über FragdenStaat angeforderten Daten direkt vom RKI erbeten (zusammen mit anderen Absendern). Bisher erfolgte keine Antwort. Die Daten wurden über den FragdenStaat zunächst vom BMG angefordert (Anfrage Nr. 224950). Dieses brauchte fast zwei Monate, um am 10.09. mitzuteilen, daß die Daten vom RKI anzufordern sind. Daraufhin wurde dies dem RKI mit Schreiben vom 14. Sept. 2021 mitgeteilt und noch einmal die Herausgabe dieser Daten erbeten, ebenfalls ohne Reaktion bisher. Nachdem der zur Vermittlung wegen der Anfrage beim BMG eingeschaltete Datenschutzaufbetragte am 26.10.21 schrieb, daß die Daten tatsächlich vom RKI einzuholen sind, wurde am 30.10. die nun laufende Anfrage an das RKI gestellt. Insgesamt sind jetzt über 3 Monate vergangen. Daher bitte ich, meine Anfrage nun umgehend zu bearbeiten und die angeforderten Daten zu liefern. Letzteres würde auch nur wenig Zeit erfordern, da die Daten beim RKI ja vorhanden sind. Mit freundlichen Grüßen Hartmut Warm Anfragenr: 232052 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Hartmut Warm
AW: Ihre Anfrage vom 30.10.2021 [#232052] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Date…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Hartmut Warm
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 30.10.2021 [#232052]
Datum
9. Dezember 2021 18:43
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Daten zu vollständig und unvollständig Geimpften und zu Ungeimpften“ vom 30.10.2021 (#232052) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 7 Tage überschritten. Bitte beachten Sie dazu auch mein Schreiben vom 4.11.21. Bereits mit Schreiben vom 30. Juli 2021 wurden die nun über FragdenStaat angeforderten Daten direkt vom RKI erbeten (zusammen mit anderen Absendern). Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Hartmut Warm Anfragenr: 232052 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232052/
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 30.10.2021[Az. 2.13.04/0003#0424][#232052] Sehr geehrter [ge…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 30.10.2021[Az. 2.13.04/0003#0424][#232052]
Datum
3. Februar 2022 11:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter [geschwärzt], zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Zur geschätzten Effektivität der COVID-19-Impfungen gegenüber symptomatischer COVID-19-Erkrankung, COVID-19 assoziierter Hospitalisierung, Intensivmedizinischer Behandlung und Tod, nach Meldewoche und Altersgruppe siehe: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Impfeffektivitaet.html Eine ausführliche Beschreibung und Interpretation der Daten sowie deren Limitationen wird im Wochenbericht des RKI im Kapitel „Wirksamkeit der COVID-19-Impfung“ veröffentlicht. Dieser stellt kontinuierlich die Meldedaten der symptomatischen COVID-19-Fälle, Hospitalisierungen, auf Intensivstation betreuten und verstorbenen nach Impfstatus und Alter dar (siehe Tabelle 3 / S.27 im Bericht vom 27.01.2022): https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenberichte_Tab.html Eine umfangreiche Übersicht unserer Auswertungen und der zugrunde liegenden Daten zum Download finden Sie unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV_node.html Ein darüberhinausgehender Anspruch auf Informationsbeschaffung besteht nach dem IFG nicht. Das RKI informiert primär die Fachöffentlichkeit und verfügt leider nicht über die Kapazitäten, um auch die zahlreichen Anfragen aus der Bevölkerung jeweils individuell zu beantworten (siehe auch die Hinweise unter https://www.rki.de/DE/Service/Kontakt/Anfragen/Anfragen_node.html). Für die individuelle Beratung sind primär die Hausärztinnen und Hausärzte sowie die örtlichen Gesundheitsämter verantwortlich. Gleichwohl stellen wir auf unserer Internetseite umfangreiche Informationen für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung, insbesondere zu COVID-19 sowie zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (www.rki.de/covid-19 und www.rki.de/covid-19-impfen). Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 30.10.2021[Az. 2.13.04/0003#0424] [#232052] Sehr geehrter He…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 30.10.2021[Az. 2.13.04/0003#0424] [#232052]
Datum
3. Februar 2022 11:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Warm, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Wir bitten die Namensverwechslung in der vorherigen Nachricht zu entschuldigen. Zur geschätzten Effektivität der COVID-19-Impfungen gegenüber symptomatischer COVID-19-Erkrankung, COVID-19 assoziierter Hospitalisierung, Intensivmedizinischer Behandlung und Tod, nach Meldewoche und Altersgruppe siehe: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Daten/Impfeffektivitaet.html Eine ausführliche Beschreibung und Interpretation der Daten sowie deren Limitationen wird im Wochenbericht des RKI im Kapitel „Wirksamkeit der COVID-19-Impfung“ veröffentlicht. Dieser stellt kontinuierlich die Meldedaten der symptomatischen COVID-19-Fälle, Hospitalisierungen, auf Intensivstation betreuten und verstorbenen nach Impfstatus und Alter dar (siehe Tabelle 3 / S.27 im Bericht vom 27.01.2022): https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Situationsberichte/Wochenbericht/Wochenberichte_Tab.html Eine umfangreiche Übersicht unserer Auswertungen und der zugrunde liegenden Daten zum Download finden Sie unter: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV_node.html Ein darüberhinausgehender Anspruch auf Informationsbeschaffung besteht nach dem IFG nicht. Das RKI informiert primär die Fachöffentlichkeit und verfügt leider nicht über die Kapazitäten, um auch die zahlreichen Anfragen aus der Bevölkerung jeweils individuell zu beantworten (siehe auch die Hinweise unter https://www.rki.de/DE/Service/Kontakt/Anfragen/Anfragen_node.html). Für die individuelle Beratung sind primär die Hausärztinnen und Hausärzte sowie die örtlichen Gesundheitsämter verantwortlich. Gleichwohl stellen wir auf unserer Internetseite umfangreiche Informationen für Bürgerinnen und Bürger zur Verfügung, insbesondere zu COVID-19 sowie zur Schutzimpfung gegen COVID-19 (www.rki.de/covid-19 und www.rki.de/covid-19-impfen). Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Warm
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Hartmut Warm
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Daten zu vollständig und unvollständig Geimpften und zu Ungeimpften“ [#232052]
Datum
14. Februar 2022 20:24
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/232052/ Ich bin aus folgenden Gründen der Meinung, daß die Anfrage zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet wurde: 1.) Das RKI schreibt in seiner Antwort vom 3.02.22 auf meine Anfrage vom 30.10.21: „Das RKI informiert primär die Fachöffentlichkeit und verfügt leider nicht über die Kapazitäten, um auch die zahlreichen Anfragen aus der Bevölkerung jeweils individuell zu beantworten.“ Zwar ist die Anfrage von mir gestellt (einer muß sie ja stellen), doch geht es hierbei nicht um eine „individuelle Anfrage“, sondern um Daten von hohem allgemeinem öffentlichen Interesse, wie nachfolgend ausgeführt wird. Es würde völlig reichen, wenn das RKI die Daten allgemein zugänglich macht, es braucht nichts individuell beantwortet zu werden. 2.) Wie in meiner Anfrage vom 30.10.21 näher erläutert, sind dem RKI bei der Auswertung der Daten mehrfach Fehler passiert. Es ist nicht unwahrscheinlich, daß weitere, noch nicht ans Tageslicht gekommene Fehler gemacht wurden. Diese Möglichkeit kann nur durch die rückhaltlose Veröffentlichung der geforderten Daten ausgeräumt werden. 3.) Das RKI beschreibt in seinen Wochenberichten, welche Personengruppen in die Auswertung einbezogen werden (z.B. aktueller Wochenbericht vom 10.02.22, S. 22). Dabei fehlen die sogenannten unvollständig Geimpften. Wie diese hinsichtlich der Wirksamkeit der Impfungen einzuschätzen sind, wird also nicht angegeben. Es gibt jedoch Hinweise, daß die unvollständig Geimpften (d.h. erst einmal Geimpfte und zweimal Geimpfte, bei denen noch keine 14 Tage verstrichen sind) eine erhöhte Sterblichkeitsrate aufweisen (z.B. https://www.researchgate.net/publicat...). Somit ist zu befürchten, daß sie auch hinsichtlich Covid-Erkrankung erhöhte Raten aufweisen können. Dies kann nur geklärt werden, indem endlich alle geforderten Daten veröffentlicht werden. Gleiches gilt für diejenigen, die eine sogenannte Auffrischungsimpfung bekommen haben, bei denen das Datum der Gabe der letzten Impfdosis weniger als 7 Tage vor Erkrankungsbeginn lag, auch diese fallen nicht unter die Gruppen, die das RKI auswertet. Es gibt also wichtige Gruppen mit zahlreichen Menschen (jeder vollständig Geimpfte macht für einige Zeit den Status des unvollständig Geimpften durch), die das RKI bei seiner Auswertung unter den Tisch fallen läßt. Daher ist ein sehr berechtigtes Interesse der Öffentlichkeit an den geforderten Daten gegeben. 4.) Das RKI schreibt in seiner Antwort vom 3.02.22 auf meine Anfrage, welche Daten es veröffentlicht, und befindet: „Ein darüber hinaus gehender Anspruch auf Informationsbeschaffung besteht nach dem IFG nicht.“ Dies muß stark bezweifelt werden. Im Informationsfreiheitsgesetz (IFG) heißt es im §1: „Jeder hat nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Für sonstige Bundesorgane und -einrichtungen gilt dieses Gesetz, soweit sie öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben wahrnehmen.“ Der §3 regelt, in welchen Fällen der Anspruch auf Informationszugang nicht besteht. Die geforderten Daten fallen m.E. nicht darunter. Weiterhin wird die Herausgabe von Daten im IFG nicht auf solche Daten beschränkt, die der entsprechenden Behörde genehm sind. Das RKI veröffentlicht ja auch ohne Bedenken Daten zum Impfmonitoring und zu Infektionen, Erkrankungen und Sterbefällen mit oder durch Covid. Warum also nicht die über den Impfstatus der betroffenen Personen? 5.) Die Veröffentlichung der Daten ist von hohem öffentlichen Interesse, gerade im Zusammenhang mit der diskutierten möglichen Impfpflicht. Eine Entscheidung hierüber muß auf grundsoliden Datenauswertungen basieren. Ein Teil der Daten wird aber nicht ausgewertet, siehe Punkt 3 und unter Verschluß gehalten. Auch unabhängig von einer Impfpflicht muß jedem, der sich für oder gegen eine Impfung – die ja nicht ohne Risiko ist – entscheidet, zunächst ein Einblick in die vorhandenen Daten zu den gemachten Erfahrungen ermöglicht werden. Von daher ist es ein Gebot der Fairness und des verantwortlichen Umgangs mit den Bürgern und Bürgerinnen, alle relevanten Daten zu veröffentlichen. 6.) Auch für den gesunden Menschenverstand spricht nichts gegen die Veröffentlichung der geforderten Daten zu vollständig und unvollständig Geimpften und zu Ungeimpften. Der damit verbundene Aufwand hält sich in Grenzen und ist dem RKI zuzumuten. Je länger die Veröffentlichung verzögert wird, desto mehr muß der Eindruck entstehen, daß etwas verheimlicht werden soll. Weiterhin bitte ich, den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, beim RKI darauf hinzuwirken, Anfragen nach IFG künftig bedeutend kurzfristiger zu beantworten. Seit meiner Anfrage sind über 3 Monate vergangen. Bevor die Anfrage an das RKI gestellt wurde, wurde sie am 14.07. 21 unter dem Namen Daten zu Impfdurchbrüchen, Anfrage #224950 an das BMG gestellt. Dieses brauchte ebenfalls fast 2 Monate, um zu antworten, daß es nicht zuständig wäre, sondern das RKI (bekannt beim Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit unter Geschäftszeichen: 25-25-721/002 II#0495). Das RKI selber wurde schon mit Schreiben vom 30.07.21 – unabhängig von der Plattform FragdenStaat – aufgefordert, die betreffenden Daten zu veröffentlichen. So gesehen ist bereits über ein halbes Jahr verstrichen, bevor endlich eine Antwort kam. Dann noch eine Anmerkung: Zur Zeit, als ich meine Anfrage stellte, spielte die Auffrischungsimpfung noch keine Rolle. Sofern der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit zu der Auffassung kommt, daß meine Forderung nach Veröffentlichung der in meiner Anfrage spezifizierten Daten berechtigt ist, sollte die Aufforderung an das RKI dann auch die Daten zu den Auffrischungsimpfungen umfassen, damit nicht das langwierige gleiche Procedere von Neuem beginnen muß. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Hartmut Warm Anhänge: - 232052.pdf Anfragenr: 232052 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232052/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
15. Februar 2022 15:58
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
24. Februar 2022 10:14
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Hartmut Warm
Sehr << Anrede >> danke für Ihre kurzfristige Rückäußerung mit Schreiben vom 24.02.22 zu meiner Bitte…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Hartmut Warm
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Daten zu vollständig und unvollständig Geimpften und zu Ungeimpften“ [#232052]; 25-721/009 II#0523 [#232052]
Datum
2. März 2022 21:34
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke für Ihre kurzfristige Rückäußerung mit Schreiben vom 24.02.22 zu meiner Bitte um Vermittlung. Wenn ich Sie recht verstanden habe, besteht nach IFG ein Anspruch auf die Daten, wie sie beim RKI vorhanden sind, nicht aber darauf, daß sie extra aufbereitet werden. Das RKI veröffentlicht jedoch Auswertungen der Daten in seinen Lageberichten etc., die bereits nach verschiedenen von mir in meiner Anfrage spezifizierten Kriterien wie Hospitalisierungen, Fälle auf Intensivstationen, Todesfälle, Impfstatus, Altersgruppen etc. geordnet sind. Es ist demnach so, daß es die entsprechenden Datenaufbereitungen schon gibt, sonst könnte das RKI nicht in der Weise Auswertungen veröffentlichen, wie es das tut. Meine Forderung nach Daten ist daher so zu verstehen, daß das RKI die Daten in der Weise zur Verfügung stellt bzw. veröffentlicht, wie sie dort bereits aufbereitet vorhanden sind. Wenn es darüber hinaus betreffende Daten geben sollte, dann sollte das RKI diese unaufbereitet zur Verfügung stellen bzw. veröffentlichen. Die Bereitstellung der Daten in der genannten, bereits aufbereiteten oder evtl. zum Teil unaufbereiteten Form kann nach meinem Dafürhalten keinen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand bedeuten. Ich bitte Sie, dies in dieser Form an das RKI heranzutragen. Eine dritte Anfrage meinerseits mit dementsprechenden Umformulierungen zu stellen, würde nichts Neues bringen und die Angelegenheit wieder um Monate verzögern. In voraussichtlich ca. 3 Monaten wären wir dann sehr wahrscheinlich wieder an dem gleichen Punkt wie im Moment. Ich betone noch einmal das öffentliche Interesse an diesen Daten, da das RKI bestimmte Auswertungen nicht vornimmt - oder zumindest nicht veröffentlicht. Dabei handelt es sich vor allem um die Personengruppen "Unvollständig Geimpfte" und diejenigen, bei denen der Impfstatus nicht bekannt ist. Eine echte Abwägung von Nutzen und Risiken der Impfungen ist ohne ein Wissen um die Impfeffektivität bei diesen Personengruppen nicht möglich, wie in meinem Schreiben vom 14.02.22 näher ausgeführt. Mit freundlichen Grüßen Hartmut Warm Anfragenr: 232052 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232052/
Robert Koch-Institut
Bescheid: Antrag auf Informationszugang abgelehnt Mein Antrag auf Informationszugang wurde vom RKI mit der - nicht…
Von
Robert Koch-Institut
Via
Briefpost
Betreff
Bescheid: Antrag auf Informationszugang abgelehnt
Datum
21. April 2022
Status
Warte auf Antwort
462,1 KB
Mein Antrag auf Informationszugang wurde vom RKI mit der - nicht stichhaltigen - Begründung abgelehnt, daß "die informationen in der begehrten Form nicht vorhanden" sind" und erst "geordnet zusammen- bzw. hergestellt werden müßten". Ein Widerspruch wird eingelegt.
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-721/009 II#0523 Sehr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Daten zu vollständig und unvollständig Geimpften und zu Ungeimpften“ [#232052] # IFG-721/009 II#0523
Datum
22. April 2022 10:17
Status
Warte auf Antwort
signature.asc
207 Bytes


Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IFG-721/009 II#0523 Sehr geehrter Herr Warm, in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Warm
Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem Schreiben vom 22.04.22 erwähnen Sie einen Bescheid des RKI vom 21.04.2022…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Hartmut Warm
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Daten zu vollständig und unvollständig Geimpften und zu Ungeimpften“ [#232052] # IFG-721/009 II#0523 [#232052]
Datum
2. Mai 2022 09:49
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem Schreiben vom 22.04.22 erwähnen Sie einen Bescheid des RKI vom 21.04.2022 in dieser Angelegenheit. Dieser ist bis heute noch nicht bei mir eingetroffen. Können Sie bitte das RKI auffordern, mir den Bescheiod schnellstmöglich zuzusenden? Andererseits kann ich auf Ihr Schreiben kaum antworten. Mit freundlichen Grüßen Hartmut Warm Anfragenr: 232052 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232052/
Hartmut Warm
Sehr geehrte Damen und Herren, der Bundesauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit hat mir von einem…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Hartmut Warm
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Daten zu vollständig und unvollständig Geimpften und zu Ungeimpften“ [#232052] # IFG-721/009 II#0523 [#232052]
Datum
2. Mai 2022 09:53
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Bundesauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit hat mir von einem Bescheid des RKI vom 21.04.2022 in dieser Angelegenheit geschrieben. Dieser ist bis heute noch nicht bei mir eingetroffen. Können Sie ihn nun umgehend zusenden? Mit freundlichen Grüßen Hartmut Warm Anfragenr: 232052 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232052/
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 30.10.2021 [Az.2.13.04/0003#0424 ][#232052] Sehr geehrter He…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 30.10.2021 [Az.2.13.04/0003#0424 ][#232052]
Datum
12. Mai 2022 17:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Warm, bezugnehmend auf Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang sowie Ihr Schreiben vom 02.05.2022 ist heute die erneute Versendung des Bescheids veranlasst worden. Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Warm
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 30.10.2021 [Az.2.13.04/0003#0424 ] [#232052] Sehr <&l…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Hartmut Warm
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 30.10.2021 [Az.2.13.04/0003#0424 ] [#232052]
Datum
13. Mai 2022 09:47
An
Robert Koch-Institut
Status
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Sehr << Anrede >> danke, ich hatte Ihren Bescheid zwischenzeitlich per Post erhalten. Können Sie ihn auch auf die Plattform FragDenStaat stellen, über die wir sonst kommunizieren? Mit freundlichen Grüßen Hartmut Warm Anfragenr: 232052 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232052/
Hartmut Warm
Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 21.04.22 [#232052]
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr XXXXXX, …
An Robert Koch-Institut Details
Von
Hartmut Warm
Betreff
Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 21.04.22 [#232052]
Datum
16. Mai 2022 16:48
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr XXXXXX, hiermit lege ich gegen Ihren Bescheid vom 21.04.22, Az. 2.13.04/0003#0424 fristgerecht Widerspruch ein. Gestatten Sie mir zunächst eine Vorbemerkung. Nach §1, (1) Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Das Gesetz kennt berechtigte Ausnahmen von diesem allgemeinen Anspruch, der allgemeine Geist des Gesetzes sieht jedoch vor, daß der Informationszugang gewährt wird. Gemäß §1, (2) IFG darf bei wichtigem Grund, insbesondere bei deutlich höherem Verwaltungsaufwand, eine andere Art des Informationszugangs als gewünscht gewährt werden. Insofern wäre es nach meinem Empfinden angemessen, wenn die betreffende Behörde, in diesem Fall das RKI, Kooperationsbereitschaft zeigt und nicht eine grundsätzliche Abwehrhaltung einnimmt. Nun zur Begründung des Widerspruchs: Mein Anspruch auf Informationszugang - betreffend Daten zu vollständig und unvollständig Geimpften und zu Ungeimpften - gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wird von Ihnen nicht grundsätzlich in Abrede gestellt. Sie begründen die Ablehnung meines Antrags vom 30.10.21 damit, daß "die Informationen in der begehrten Form nicht vorhanden sind" und erst durch "eine systematische und inhaltliche Aufbereitung bzw. Auswertung nach den Kriterien des Antragstellers geordnet zusammen- bzw. hergestellt werden müßten". Für Ihre Darstellungen und Auswertungen, so schreiben Sie, sind unterschiedliche Datensätze verwendet worden. „Ein Anspruch auf Zusammenstellung, Aufbereitung und Auswertung von Daten ... besteht nach dem IFG nicht.“ Warum dieser Anspruch nach IFG nicht bestehe, wird von Ihnen nicht mit einem bestimmten Paragraphen des Gesetzes untermauert. Es kommt jedoch wohl nur der „deutlich höhere bzw. unverhältnismäßige Verwaltungsaufwand“ gemäß §1, (2) IFG oder §7, (2) IFG in Betracht. Daß das RKI einen solchen Aufwand nicht leisten will, ist verständlich. Sie verweisen dann auf Ihre Internetseite https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N..., auf der "unsere Auswertungen und zugrunde liegende Daten zum Download" bereit stehen. Auf dieser Internetseite findet man u.a. (Ordnungszahlen von mir hinzugefügt): (1) Fälle nach Altersgruppe und Meldewoche (Datei: Altersverteilung.xlsx) (2) Fälle nach Meldewoche und Geschlecht sowie Anteile mit für COVID-19 relevanten Symptomen, Anteile Hospitalisierter/Verstorbener und Altersmittelwert/-median (Datei: Klinische_Aspekte.xlsx) (3) Todesfälle nach Sterbedatum Tabellen mit der Zahl der COVID-19-Todesfälle nach Sterbedatum pro Woche und pro Monat, nach Bundesländern, Geschlecht und Altersgruppen. (Datei: COVID-19_Todesfaelle.xlsx) (4) Symptomatische und hospitalisierte Fälle nach Impfstatus (Datei: Inzidenz_Impfstatus.xlsx) (5) Geschätzte Effektivität der COVID-19-Impfungen basierend auf den Meldedaten Geschätzte Effektivität der COVID-19-Impfungen gegenüber symptomatischer COVID-19-Erkrankung, COVID-19 assoziierter Hospitalisierung, Intensivmedizinischer Behandlung und Tod, nach Meldewoche und Altersgruppe. (Datei: Impfeffektivitaet.xlsx) In den wöchentlichen Lageberichten, zuletzt vom 28.04.22 veröffentlichen Sie (6) Inzidenzen symptomatischer und hospitalisierter COVID-19-Fälle pro 100.000 nach Altersgruppen, Impfstatus (Ungeimpfte, Grundimmunisierte, mit Auffrischimpfung) und Meldewoche. Sie sprechen davon, daß "unsere Auswertungen und zugrunde liegende Daten zum Download" bereit stehen. Insbesondere in den o.a. Punkten 4-6 handelt es sich aber explizit um Auswertungen, denen entsprechende Datensätze zugrunde liegen müssen, die nicht zum Download bereit stehen. Die von mir erbetenen Informationen betreffen: (A) Fälle (B) Hospitalisierungen (C) Fälle auf Intensivstationen (D) Verstorbene, weiterhin geordnet nach (E) Impfstatus (vollständig geimpft, unvollständig geimpft, ungeimpft oder unbekannt) (F) Altersgruppen und zwar (G) wochenweise (H) mit Angabe des Stands der sich dynamisch ändernden Impfquoten. Ihre Auswertungen betreffen weitgehend die Punkte, für die ich die Herausgabe der zugrunde liegenden Daten wünsche. Im einzelnen heißt das: Mein Punkt (A) entspricht oder ist enthalten in Ihrem (1) und (2) Mein Punkt (B) entspricht oder ist enthalten in Ihrem (2), (5) und (6) Mein Punkt (C) entspricht oder ist enthalten in Ihrem (5) Mein Punkt (D) entspricht oder ist enthalten in Ihrem (3) und (5) Mein Punkt (E) entspricht oder ist enthalten in Ihrem (5) und (6) Mein Punkt (F) entspricht oder ist enthalten in Ihrem (1), (5) und (6) Mein Punkt (G) entspricht oder ist enthalten in Ihrem (1), (3), (5) und (6) Mein Punkt (H) ist in Ihren o.a. Punkten nicht genannt, die sich ändernden Impfquoten für verschiedene Altersgruppen wurden in früheren Lageberichten jedoch aufgeführt. Für all Ihre Auswertungen müssen bei Ihnen ja zwangsläufig die zugrunde liegenden Datensätze vorliegen, ansonsten könnten Sie diese Auswertungen nicht vornehmen. Das bedeutet weiterhin, daß beim RKI die Datensätze vorliegen, die meinem Antrag entsprechen. Ich erwarte keine "systematische und inhaltliche Aufbereitung oder Auswertung" dieser Daten. Die einfache Bereitstellung a) aller Datensätze, auf die Sie Ihre bereits durchgeführten Auswertungen und Berichte stützen, welche meinen Antrag betreffen, b) aller beim RKI vorhandenen Datensätze, aus denen die Anteile an Covid Erkrankter, Hospitalisierter und Verstorbener hervorgehen, welche unvollständig geimpft sind oder waren, - sofern nicht bereits in a) enthalten, c) aller beim RKI vorhandenen Datensätze, aus denen die Anteile an Covid Erkrankter, Hospitalisierter und Verstorbener mit unbekanntem Impfstatus hervorgehen - sofern nicht bereits in a) enthalten reicht aus. Diese Datensätze enthalten aller Voraussicht nach die entsprechenden Dokumentationen bzw. Erläuterungen, die auch anderen eine Auswertung ermöglichen, sonst könnte ja auch das RKI bei Mitarbeiterwechsel nichts mehr damit anfangen. Somit ist kein deutlich höherer oder unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand gemäß §1, (2) IFG bzw. §7, (2) IFG gegeben. Es braucht nur geliefert werden, was bereits vorhanden ist. Zu meinem o.a. Punkt E ist noch anzumerken, daß zum Zeitpunkt der Stellung meiner Anfrage von ungeimpft, unvollständig geimpft, vollständig geimpft gesprochen wurde. Zwischenzeitlich wird der letztgenannte Begriff in Fälle mit Auffrischimpfung und grundimmunisiert unterteilt (RKI Wochenbericht vom 28.04.22, S. 24f). In der Datei Impfquotenmonitoring.xlsx des RKI z.B. wird weiter zwischen 1. und 2. Auffrischimpfung unterschieden. Die geforderten Datensätze zum Impfstatus beziehen sich jetzt selbstverständlich auf die aktuell vom RKI gemachten Differenzierungen. Bei den Auswertungen durch das RKI sind mehrfach fachliche Fehler gemacht worden, zum Beispiel wurden längere Zeit die Fälle mit unbekannten Impfstatus bei der Ermittlung der Impfeffektivität den Ungeimpften zugeschlagen. Nun gut, Fehler sind menschlich, das kann auch bei Datenauswertungen passieren. Um so wichtiger ist es aber daher, daß die entsprechenden Datensätze auch anderen zur Verfügung gestellt werden. Die Fälle bzw. Inzidenzen von Hospitalisierungen und Todesfällen bei unvollständig Geimpften bzw. bei unbekanntem Impfstatus wurden vom RKI nie bekannt gegeben. Solange das RKI nicht sämtliche Daten zur Verfügung stellt, muß der Eindruck bleiben, daß es etwas zu verheimlichen hat. Nur durch die Veröffentlichung aller geforderten Daten kann dieser Verdacht ausgeräumt werden. Dies dürfte auch in Ihrem Interesse sein. Ich fasse zusammen: Der grundsätzliche Anspruch auf Informationszugang betreffend Daten zu vollständig und unvollständig Geimpften und zu Ungeimpften ist gemäß (IFG) gegeben. Ihre Argumentation in der Ablehnung meines Antrags vom 30.10.21, daß "die Informationen in der begehrten Form nicht vorhanden sind" und erst durch "eine systematische und inhaltliche Aufbereitung bzw. Auswertung nach den Kriterien des Antragstellers geordnet zusammen- bzw. hergestellt werden müßten" ist – wie ausgeführt – nicht relevant, da keine Auswertung verlangt wird, sondern die Herausgabe der vorhandenen Datensätze ausreicht. Es wird daher noch einmal gefordert, alle im genannten Zusammenhang beim RKI seit Beginn der Impfkampagne gesammelten Datensätze über vollständig Geimpfte (bzw. aktuell Grundimmunisierte und Auffrischgeimpfte), unvollständig Geimpfte und Ungeimpfte mit Covid-19-Auftreten umgehend und vollständig zu veröffentlichen oder dem Unterzeichner zukommen zu lassen. Dazu gehören auch die Datensätze, aus denen hervorgeht, bei wieviel Prozent der Erkrankten, Hospitalisierten und Verstorbenen überhaupt Angaben über den Impfstatus vorliegen. Mit freundlichen Grüßen Warm Anfragenr: 232052 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232052/
Hartmut Warm
Widerspruch eingelegt, Bitte um Vermittlung [#232052] Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe heute gegen den ab…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Hartmut Warm
Betreff
Widerspruch eingelegt, Bitte um Vermittlung [#232052]
Datum
16. Mai 2022 17:09
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe heute gegen den ablehnenden Bescheid des RKI vom 21.04.22, Az. 2.13.04/0003#0424 auf meinen Anfrage #232052 vom 30.10.21 Widerspruch eingelegt. Den Text des Widerspruchs finden Sie bei meiner Anfrage bei fragdenstaat.de Mein Anspruch auf Informationszugang gemäß Informationsfreiheitsgesetz (IFG) wird vom RKI nicht grundsätzlich in Abrede gestellt. Die Ablehnung meines Antrags vom 30.10.21 wird damit begründet, daß "die Informationen in der begehrten Form nicht vorhanden sind" und erst durch "eine systematische und inhaltliche Aufbereitung bzw. Auswertung nach den Kriterien des Antragstellers geordnet zusammen- bzw. hergestellt werden müßten". In meinem Widerspruch habe ich ausführlich dargelegt, daß ich nur Datensätze verlange, die bereits vorhanden sind. Die Argumente für die Ablehnung meines Anspruchs nach IFG sind daher m.E. hinfällig. Ich bitte Sie aus diesen Gründen, nun vermittelnd tätig zu werden, so daß eine kurzfristige Entscheidung getroffen wird, die den Bestimmungen und den Absichten des IFG entspricht. Ich weise auch noch einmal darauf hin, daß die Veröffentlichung der Daten in öffentlichem Interesse liegt, da das RKI bisher weder Inzidenzen der einmal geimpften Erkrankten, Hospitalisierten und Verstorbenen noch derjenigen mit unbekanntem Impfstatus veröffentlicht hat. Ohne diese Informationen kann eine wirklich abgesicherte Beurteilung der Impfeffektivitäten nicht vorgenommen werden. Mit freundlichen Grüßen Hartmut Warm Anfragenr: 232052 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232052/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-721/009 II#0523 Sehr geehrter Herr…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Daten zu vollständig und unvollständig Geimpften und zu Ungeimpften“ [#232052] # IFG-721/009 II#0523
Datum
18. Mai 2022 12:29
Status
Warte auf Antwort
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Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Gz. IFG-721/009 II#0523 Sehr geehrter Herr Warm, in oben genannter Angelegenheit erhalten Sie beiliegendes Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Warm
Sehr geehrte Damen und Herren, ich sende Ihnen eine Kopie des Widerspruchs per Post zu. Sie finden ihn auch bei d…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Hartmut Warm
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Ihrer Anfrage „Daten zu vollständig und unvollständig Geimpften und zu Ungeimpften“ [#232052] # IFG-721/009 II#0523 [#232052]
Datum
27. Mai 2022 19:03
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich sende Ihnen eine Kopie des Widerspruchs per Post zu. Sie finden ihn auch bei der FragDenStaat-Anfrage, Datum 16.05.22 Mit freundlichen Grüßen Hartmut Warm Anfragenr: 232052 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232052/
Hartmut Warm
Sehr geehrte Damen und Herren, darf ich einmal fragen, ob Sie in der im Betreff genannten Angelegenheit vermittel…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Hartmut Warm
Betreff
Anfrage „Daten zu vollständig und unvollständig Geimpften und zu Ungeimpften“ [#232052] # IFG-721/009 II#0523 [#232052]
Datum
4. Juli 2022 16:13
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
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Sehr geehrte Damen und Herren, darf ich einmal fragen, ob Sie in der im Betreff genannten Angelegenheit vermittelnd tätig geworden sind? Vom RKI habe ich bisher nichts zu meinem Widerspruch vom 16.05.22 gegen den ablehnenden Bescheid gehört. Zur Erinnerung: in meinem Widerspruch habe ich ausführlich dargelegt, daß ich nur Datensätze verlange, die bereits vorhanden sind. Die Argumente für die Ablehnung meines Anspruchs nach IFG sind daher m.E. hinfällig. Falls also noch nicht geschehen, bitte Sie Sie, nun vermittelnd tätig zu werden, so daß eine kurzfristige Entscheidung getroffen wird, die den Bestimmungen und den Absichten des IFG entspricht. Mit freundlichen Grüßen Hartmut Warm Anfragenr: 232052 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232052/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
5. Juli 2022 09:16
Status
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Robert Koch-Institut
Widerspruchsbescheid Der Widerspruchsbescheid des RKI enthält die Ablehnung meines Widerspruchs vom 16.05.22 gegen…
Von
Robert Koch-Institut
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid
Datum
12. September 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Widerspruchsbescheid des RKI enthält die Ablehnung meines Widerspruchs vom 16.05.22 gegen die Ablehnung (per Schreiben vom 21.04.2022) meines Antrags auf Informationszugang vom 30.10.2021
Hartmut Warm
Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den ablehnenden Bescheid des RKI vom 21.04.22, Az. 2.13.04/0003#0424 auf mei…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Hartmut Warm
Betreff
Anfrage „Daten zu vollständig und unvollständig Geimpften und zu Ungeimpften“ [#232052] # IFG-721/009 II#0523 [#232052]
Datum
12. September 2022 16:49
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den ablehnenden Bescheid des RKI vom 21.04.22, Az. 2.13.04/0003#0424 auf meine Anfrage #232052 vom 30.10.21 habe ich am 16. Mai 2022 Widerspruch eingelegt. Behörden müssen Widersprüche laut https://fragdenstaat.de/hilfe/tipps-fur-den-anfrageprozess/widerspruch/ innerhalb von drei Monaten bearbeiten. Die Frist ist lange verstrichen. Bitte kommen Sie nun umgehend Ihrer Pflicht nach und bescheiden Sie den Widerspruch, möglichst auch auf der Plattform FragdenStaat. Mit freundlichen Grüßen Hartmut Warm Anfragenr: 232052 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232052/
Hartmut Warm
Sehr geehrte Damen und Herren, die nachfogende Nachricht wurde soeben an das RKI gesendet, Ihnen zur Kenntnis mit…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Hartmut Warm
Betreff
Anfrage „Daten zu vollständig und unvollständig Geimpften und zu Ungeimpften“ [#232052] # IFG-721/009 II#0523 [#232052]
Datum
12. September 2022 16:52
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, die nachfogende Nachricht wurde soeben an das RKI gesendet, Ihnen zur Kenntnis mit der Bitte um Aufforderung an das RKI, meinen Widerspruch schnellstmöglich zu bescheiden. Mit freundlichen Grüßen Hartmut Warm ------------------------------------------- Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den ablehnenden Bescheid des RKI vom 21.04.22, Az. 2.13.04/0003#0424 auf meine Anfrage #232052 vom 30.10.21 habe ich am 16. Mai 2022 Widerspruch eingelegt. Behörden müssen Widersprüche laut https://fragdenstaat.de/hilfe/tipps-fur-den-anfrageprozess/widerspruch/ innerhalb von drei Monaten bearbeiten. Die Frist ist lange verstrichen. Bitte kommen Sie nun umgehend Ihrer Pflicht nach und bescheiden Sie den Widerspruch, möglichst auch auf der Plattform FragdenStaat. Mit freundlichen Grüßen Hartmut Warm Anfragenr: 232052 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232052/
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Hartmut Warm
Mein Antrag auf Informationszugang nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 30.10.21 [#232052] # IFG-721/009 II#…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Hartmut Warm
Betreff
Mein Antrag auf Informationszugang nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 30.10.21 [#232052] # IFG-721/009 II#0523 [#232052]
Datum
4. Oktober 2022 16:59
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, mit Widerspruchsbescheid vom 12.09.22 lehnen Sie meinen Widerspruch vom 16.05.22 ab. Fast 1 Jahr hat die Sache also gedauert; und wenn man mitrechnet, daß der Antrag zuvor bereits an das BMG gestellt wurde, weit über ein Jahr. Dabei heißt es im IFG, §9: Die Bekanntgabe einer Entscheidung, mit der der Antrag ganz oder teilweise abgelehnt wird, hat innerhalb der Frist nach § 7 Abs. 5 Satz 2 zu erfolgen. Im IFG §7, Abs. 5 Satz 2 heißt es: Der Informationszugang soll innerhalb eines Monats erfolgen. In Ihrem Widerspruchsbescheid führen Sie formale und vermeintliche Datenschutzgründe an. Eine Kooperationsbereitschaft war von Ihrer Seite zu keinem Zeitpunkt auch nur im Ansatz zu spüren. Leider ist auch der eingeschaltete Datenschutzbeauftragte seiner Vermittlungsrolle kaum nachgekommen. Nun fragt man sich, was die tatsächlichen Gründe des RKI sind, die Rohdaten seiner Auswertungen zu Impfeffektivität etc. nicht zu veröffentlichen. Jede wissenschaftliche Arbeit, die ihre Datengrundlage nicht bekannt gibt, ist – gelinde gesagt – zweifelhaft. Eines Tages werden die Daten jedoch ans Licht kommen. Mit freundlichen Grüßen Hartmut Warm Anfragenr: 232052 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232052/
Hartmut Warm
AW: Mein Antrag auf Informationszugang nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 30.10.21 [#232052] # IFG-721/009…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Hartmut Warm
Betreff
AW: Mein Antrag auf Informationszugang nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 30.10.21 [#232052] # IFG-721/009 II#0523 [#232052]
Datum
4. Oktober 2022 17:01
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
folgendes Schreiben wurde soeben ans RKI gesandt: Sehr geehrte Damen und Herren, mit Widerspruchsbescheid vom 12.09.22 lehnen Sie meinen Widerspruch vom 16.05.22 ab. Fast 1 Jahr hat die Sache also gedauert; und wenn man mitrechnet, daß der Antrag zuvor bereits an das BMG gestellt wurde, weit über ein Jahr. Dabei heißt es im IFG, §9: Die Bekanntgabe einer Entscheidung, mit der der Antrag ganz oder teilweise abgelehnt wird, hat innerhalb der Frist nach § 7 Abs. 5 Satz 2 zu erfolgen. Im IFG §7, Abs. 5 Satz 2 heißt es: Der Informationszugang soll innerhalb eines Monats erfolgen. In Ihrem Widerspruchsbescheid führen Sie formale und vermeintliche Datenschutzgründe an. Eine Kooperationsbereitschaft war von Ihrer Seite zu keinem Zeitpunkt auch nur im Ansatz zu spüren. Leider ist auch der eingeschaltete Datenschutzbeauftragte seiner Vermittlungsrolle kaum nachgekommen. Nun fragt man sich, was die tatsächlichen Gründe des RKI sind, die Rohdaten seiner Auswertungen zu Impfeffektivität etc. nicht zu veröffentlichen. Jede wissenschaftliche Arbeit, die ihre Datengrundlage nicht bekannt gibt, ist – gelinde gesagt – zweifelhaft. Eines Tages werden die Daten jedoch ans Licht kommen. Mit freundlichen Grüßen Hartmut Warm Anfragenr: 232052 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/232052/

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