Daten zur Ablehnung eines Antrags nach dem LIFG wegen Vorrang spezieller Rechtsvorschriften gem. § 1 III LIFG

Das LIFG ist nunmehr seit 4 Jahren in Kraft und wird so weit ich weiß als gesamtes bis 2020 evaluiert.
sofern vorhanden (im Zuge der Evaluation oder aus Statistikerhebungen) interessiere ich mich für
- die (Prozent)-Anzahl der Anträge die mit Verweis auf § 1 III LIFG wegen Vorrang spezieller Rechtsvorschriften abgelehnt oder gar nicht erst bearbeitet wurden (wenn keine aktuelle Erhebung vorhanden, gerne auch eine ältere)
- eine Auflistung oder Information darüber, welche Vorschriften in diesen Fällen (oder generell) einschlägig waren (zB. §§ 22 UmwVG?)
- eine Statistik darüber welche Vorschriften am häufigsten vor dem LIFG vorgegangen sind

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Februar 2019
  • Frist
    28. März 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das LIFG ist n…
An Landtag von Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Daten zur Ablehnung eines Antrags nach dem LIFG wegen Vorrang spezieller Rechtsvorschriften gem. § 1 III LIFG [#59333]
Datum
26. Februar 2019 14:25
An
Landtag von Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das LIFG ist nunmehr seit 4 Jahren in Kraft und wird so weit ich weiß als gesamtes bis 2020 evaluiert. sofern vorhanden (im Zuge der Evaluation oder aus Statistikerhebungen) interessiere ich mich für - die (Prozent)-Anzahl der Anträge die mit Verweis auf § 1 III LIFG wegen Vorrang spezieller Rechtsvorschriften abgelehnt oder gar nicht erst bearbeitet wurden (wenn keine aktuelle Erhebung vorhanden, gerne auch eine ältere) - eine Auflistung oder Information darüber, welche Vorschriften in diesen Fällen (oder generell) einschlägig waren (zB. §§ 22 UmwVG?) - eine Statistik darüber welche Vorschriften am häufigsten vor dem LIFG vorgegangen sind
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landtag von Baden-Württemberg
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags auf Aktenauskunft vom 26. Februar 2019. …
Von
Landtag von Baden-Württemberg
Betreff
AW: Daten zur Ablehnung eines Antrags nach dem LIFG wegen Vorrang spezieller Rechtsvorschriften gem. § 1 III LIFG [#59333]
Datum
27. Februar 2019 17:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in wir bestätigen den Eingang Ihres Antrags auf Aktenauskunft vom 26. Februar 2019. Unsere Antwort erhalten Sie schnellstmöglich. Mit freundlichen Grüßen

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Landtag von Baden-Württemberg
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben keine Evaluationsergebnisse oder statistische Erhebungen zu den Information…
Von
Landtag von Baden-Württemberg
Betreff
WG: AW: Daten zur Ablehnung eines Antrags nach dem LIFG wegen Vorrang spezieller Rechtsvorschriften gem. § 1 III LIFG [#59333]
Datum
12. März 2019 17:17
Status
Sehr geehrtAntragsteller/in wir haben keine Evaluationsergebnisse oder statistische Erhebungen zu den Informationen, die Sie interessieren. Eine zusätzliche Abfrage bei den Organisationseinheiten, die öffentlich-rechtliche Verwaltungsaufgaben (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 LIFG) wahrnehmen, hatte ein negatives Ergebnis - sprich: Es hat keine Fälle gegeben, in denen § 1 Abs. 3 LIFG zur Anwendung gekommen ist. Mit freundlichen Grüßen