Daten zur Quarantäne; Einschätzung des Einflusses von Luftfeuchtigkeit

Anfrage an: Robert Koch-Institut

I)
Ich bitte um folgende Informationen. Sie beziehen sich jeweils auf alle Personen, für die staatlicherseits eine Quarantäne wegen Sars-Cov2-Infektionsgefahr angeordnet wurde (im Folgenden abekürzt "Quarantänepersonen"), soweit darüber Informationen verfügbar sind.

a) Bei welchem Anteil der Quarantänepersonen wurde während ihrer Quarantäne eine Sars-COV2-Infektion festgestellt? Wie hoch war unter diesen Personen wiederum der Anteil derer, die während der Quarantäne auch Krankheitssymptome entwickelten?

b) Welcher Anteil der Quarantänepersonen versuchte sich "freizutesten", unterzog sich also einem PCR-Test, ohne zuvor Krankheitssymptome zu zeigen (hilfsweise: einem PRC-Test außerhalb von Arztpraxen und Krankenhäusern)? Wie hoch war unter den solcherart Getesteten der Anteil positiver Tests?

a) und b ) bitte als Tabelle oder Grafik - jedenfalls Zeitreihen von März 2020 bis heute.

c) Für welche Bundesländer oder sonstige Einheiten (z.B: Landkreise, Städte) verfügt das RKI über repräsentative Datenreihen zu den vorstehenden Fragen? Enthalten diese Datenreihen auch Informationen über den jeweiligen Anlass der Quarantäne (Reiserückkehrer oder Kontaktperson? Aus welchem Land, Kontakt in welchem Umfeld?) und das Alter der betreffenden Personen?

d) Falls das RKI über keinerlei entsprechende Daten verfügt: welche staatliche(m) Stelle(n) verfügt/verfügen darüber? Warum werden solche Daten nicht erhoben?

Hintergrund der Frage: mit der diskutierten Einstellung der Lohnersatzleistungen für "Ungeimpfte" in Quarantäne stellt sich verschäft die Frage nach der Verhältnismäßigkeit von Quarantänepflichten. Sie hängt maßgeblich davon ab, wie hoch die Infektionswahrscheinlichkeit der betreffenden Personen tatsächlich ist bzw. rückblickend war.

II)
Über welche Studien hinsichtlich eines möglichen Zusammenhanges zwischen der relativen Luftfeuchtigkeit und der Ansteckungsgefahr über Ärosole in Innenräumen verfügt das RKI? Gibt es außer dieser These noch eine andere Erklärung für die zunehmende Virenaktivität in kalten Monaten? (Anmerkung: die Aufenthaltszeit in Schulen und Büros ist außerhalb der Schulferienzeiten im Sommer nicht nennenswert geringer als im Winter).

Verfügen Sie über Untersuchungen darüber

a) ob deshalb in der kalten Jahreszeit (ewa in Klassenzimmern) eine Luftbefeuchtung zu empfehlen ist, und
b) ob sich eine Stoßlüftung ohne Luftbefeuchtung möglicherweise kontraproduktiv auswirkt, ganz besonders wenn die Raumluft bereits durch einen Luftfilter gereingt wird und somit der Vorteil des Lüftens reduziert ist?

Hintergrund der Frage sind Studien und Aussagen von Medizintechnikfirmen, wonach sich die Virenaktivität bei niedriger relativer Luftfeuchtigkeit stark erhöhe (einerseits weil die Ärosole sich dann rasch verkleinern und dadurch länger in der Luft bleiben, einerseits weil die Schleimhäute ausgetrocknet werden). Beim Stoßlüften wird die kalte, eingelassene Luft anschließend erwärmt, was automatisch die relative Luftfeuchtigkeit senkt und zur bekannten "trockenen Heizungsluft" führt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    14. September 2021
  • Frist
    19. Oktober 2021
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Jürgen Winter
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: I) Ich bitte um f…
An Robert Koch-Institut Details
Von
Jürgen Winter
Betreff
Daten zur Quarantäne; Einschätzung des Einflusses von Luftfeuchtigkeit [#228350]
Datum
15. September 2021 15:04
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
I) Ich bitte um folgende Informationen. Sie beziehen sich jeweils auf alle Personen, für die staatlicherseits eine Quarantäne wegen Sars-Cov2-Infektionsgefahr angeordnet wurde (im Folgenden abekürzt "Quarantänepersonen"), soweit darüber Informationen verfügbar sind. a) Bei welchem Anteil der Quarantänepersonen wurde während ihrer Quarantäne eine Sars-COV2-Infektion festgestellt? Wie hoch war unter diesen Personen wiederum der Anteil derer, die während der Quarantäne auch Krankheitssymptome entwickelten? b) Welcher Anteil der Quarantänepersonen versuchte sich "freizutesten", unterzog sich also einem PCR-Test, ohne zuvor Krankheitssymptome zu zeigen (hilfsweise: einem PRC-Test außerhalb von Arztpraxen und Krankenhäusern)? Wie hoch war unter den solcherart Getesteten der Anteil positiver Tests? a) und b ) bitte als Tabelle oder Grafik - jedenfalls Zeitreihen von März 2020 bis heute. c) Für welche Bundesländer oder sonstige Einheiten (z.B: Landkreise, Städte) verfügt das RKI über repräsentative Datenreihen zu den vorstehenden Fragen? Enthalten diese Datenreihen auch Informationen über den jeweiligen Anlass der Quarantäne (Reiserückkehrer oder Kontaktperson? Aus welchem Land, Kontakt in welchem Umfeld?) und das Alter der betreffenden Personen? d) Falls das RKI über keinerlei entsprechende Daten verfügt: welche staatliche(m) Stelle(n) verfügt/verfügen darüber? Warum werden solche Daten nicht erhoben? Hintergrund der Frage: mit der diskutierten Einstellung der Lohnersatzleistungen für "Ungeimpfte" in Quarantäne stellt sich verschäft die Frage nach der Verhältnismäßigkeit von Quarantänepflichten. Sie hängt maßgeblich davon ab, wie hoch die Infektionswahrscheinlichkeit der betreffenden Personen tatsächlich ist bzw. rückblickend war. II) Über welche Studien hinsichtlich eines möglichen Zusammenhanges zwischen der relativen Luftfeuchtigkeit und der Ansteckungsgefahr über Ärosole in Innenräumen verfügt das RKI? Gibt es außer dieser These noch eine andere Erklärung für die zunehmende Virenaktivität in kalten Monaten? (Anmerkung: die Aufenthaltszeit in Schulen und Büros ist außerhalb der Schulferienzeiten im Sommer nicht nennenswert geringer als im Winter). Verfügen Sie über Untersuchungen darüber a) ob deshalb in der kalten Jahreszeit (ewa in Klassenzimmern) eine Luftbefeuchtung zu empfehlen ist, und b) ob sich eine Stoßlüftung ohne Luftbefeuchtung möglicherweise kontraproduktiv auswirkt, ganz besonders wenn die Raumluft bereits durch einen Luftfilter gereingt wird und somit der Vorteil des Lüftens reduziert ist? Hintergrund der Frage sind Studien und Aussagen von Medizintechnikfirmen, wonach sich die Virenaktivität bei niedriger relativer Luftfeuchtigkeit stark erhöhe (einerseits weil die Ärosole sich dann rasch verkleinern und dadurch länger in der Luft bleiben, einerseits weil die Schleimhäute ausgetrocknet werden). Beim Stoßlüften wird die kalte, eingelassene Luft anschließend erwärmt, was automatisch die relative Luftfeuchtigkeit senkt und zur bekannten "trockenen Heizungsluft" führt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jürgen Winter Anfragenr: 228350 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228350/ Postanschrift Jürgen Winter << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jürgen Winter
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 15.09.2021 Sehr geehrter Herr Winter, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir I…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 15.09.2021
Datum
15. September 2021 16:18
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Winter, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0378. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 15.09.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0378) Sehr geehrter Herr Winter, vielen Dank für Ihre o…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 15.09.2021 (Unser Zeichen: 2.13.04/0003#0378)
Datum
6. Oktober 2021 10:01
Status
Sehr geehrter Herr Winter, vielen Dank für Ihre o.g. Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 15.09.2021, zu der wir Ihnen Folgendes mitteilen: Zu Ihrer Anfrage unter Ziffer I lit. a) bis d) teilen wir Ihnen Folgendes mit: Soweit dem RKI Informationen zu Ihrer Anfrage vorliegen, wurden diese bereits veröffentlicht. Wir bitten Sie, diese selbstständig abzurufen. Informationen zum „Infektionsumfeld“ wie dem privaten Haushalt sind insbesondere hier öffentlich zugänglich: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N... Im Übrigen liegen dem RKI keine amtlichen Informationen i.S.v. §§ 1, 2 Nr. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zur Ihrer Anfrage vor. Der Umfang der Daten, welche die zuständigen Gesundheitsämter an die zuständigen Landesbehörden und letztere sodann an das RKI übermitteln, ist in §11 IfSG festgelegt (https://www.gesetze-im-internet.de/if...). Die von Ihnen angefragten Informationen sind hiervon nicht umfasst. Für die Anordnung von konkreten Maßnahmen wie Quarantäneanordnungen sind grundsätzlich die Gesundheitsämter zuständig. Ein Recherche-Tool des RKI für Gesundheitsämter findet sich hier: https://tools.rki.de/plztool/ Weitere öffentlich zugängliche Informationen zu von den Gesundheitsämtern erhobenen Daten, dem Meldeweg usw. finden sich grundsätzlich auf folgender Webseite: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCO... Für weitere Informationen zu Ihrer Anfrage bitten wir Sie sich an die zuständigen Gesundheitsämter zu wenden. Zu Ihrer Anfrage unter Ziffer II lit. a) und b) teilen wir Ihnen Folgendes mit: Auch insoweit liegen dem RKI keine amtlichen Informationen i.S.v. §§ 1, 2 Nr. 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vor. Wir verweisen auf die öffentlich zugänglich Informationen im Epidemiologischen Steckbrief zu SARS-CoV-2 und COVID-19 (siehe https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N...) und die dortigen Verweise auf Studien und Untersuchungen. Dort heißt es insbesondere: „(…) SARS-CoV-2 ist ein neu aufgetretener, pandemischer Erreger, der auf eine suszeptible Bevökerung trifft, so dass starke Übertragungsdynamiken über das ganze Jahr hinweg möglich sind. Dennoch beeinflusst das Zusammenspiel von Faktoren, welche die Saisonalität bei anderen saisonalen Viren bedingen, wahrscheinlich auch den Verlauf der SARS-CoV-2 Dynamik (unabhängig von der Grundimmunität in der Bevölkerung): z. B. Umweltfaktoren (Temperatur, Sonnenlicht/UV-Strahlung, Wind, Luftfeuchtigkeit), Infektionssettings (innen vs. außen), menschliches Verhalten, Immunstärke, oder der Vitamin D Status (278, 279, 281, 282). Auf Basis des Zusammenspiels dieser Faktoren ist die Übertragungsdynamik im Winter tendenziell stärker und im Sommer abgeschwächt. Aufgrund der fehlenden Grundimmunität in weiten Teilen der Bevölkerung sind größere Ausbrüche aber auch im Sommer möglich, was Maßnahmen zur Pandemieeindämmung auch im Sommer notwendig macht (280, 283). (…)“ Eine aktuelle Modellierungsstudie, die sich z.B. mit der Thematik der Luftfeuchtigkeit und Infektionsrisikos beschäftigt, findet sich hier: https://www.sciencedirect.com/science... Des Weiteren kann auf die aktuellen ControlCOVID-Strategie des RKI hingewiesen werden, welche ausgehend von aktuell modellierten Szenarien Empfehlungen zur Vorbereitung und Prävention für den Herbst und Winter 2021/22 abgibt, siehe hierzu hier: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N.... Mit freundlichen Grüßen