Datenaustausch zw. Bundespolizei und DB/Verkehrsbetrieben

eine Beschreibung des Datenaustauschverfahrens zw. der Bundespolizei und der deutschen Bahn, bzw. beteiligten Verkehrsgesellschaften bei Identitaetsfeststellungen durch die Bundespolizei im Rahmen des Ausstellen eines Bescheides bzgl. des erhoehten Befoerderungsentgeltes (vulgo: Schwarzfahren).

Folgende Schwerpunkte sollten dabei beachtet werden:
- WELCHE Daten werden uebermittelt? Name, Meldeadresse, Geburtsdatum...
- WIE werden sie uebermittelt? Brief, Mail, DE-Mail, muendlich?
- WO kann ich diese Daten einsehen? Bei der Polizeidienststelle, auf Anfrage an xyz?
- WIE LANG bleibt dieser Datenaustausch gespeichert, und kann ich mich dagegen wehren? z.B. via Loeschauftrag...

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. April 2017
  • Frist
    3. Juni 2017
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Beschreibun…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
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Betreff
Datenaustausch zw. Bundespolizei und DB/Verkehrsbetrieben [#21079]
Datum
18. April 2017 14:21
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Beschreibung des Datenaustauschverfahrens zw. der Bundespolizei und der deutschen Bahn, bzw. beteiligten Verkehrsgesellschaften bei Identitaetsfeststellungen durch die Bundespolizei im Rahmen des Ausstellen eines Bescheides bzgl. des erhoehten Befoerderungsentgeltes (vulgo: Schwarzfahren). Folgende Schwerpunkte sollten dabei beachtet werden: - WELCHE Daten werden uebermittelt? Name, Meldeadresse, Geburtsdatum... - WIE werden sie uebermittelt? Brief, Mail, DE-Mail, muendlich? - WO kann ich diese Daten einsehen? Bei der Polizeidienststelle, auf Anfrage an xyz? - WIE LANG bleibt dieser Datenaustausch gespeichert, und kann ich mich dagegen wehren? z.B. via Loeschauftrag...
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeipräsidium
71 - 10 00 11 - Band 0003 - 17/7 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfr…
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
WG: Datenaustausch zw. Bundespolizei und DB/Verkehrsbetrieben [#21079]
Datum
3. Mai 2017 16:34
Status
Warte auf Antwort
71 - 10 00 11 - Band 0003 - 17/7 Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage vom 29. April 2017. Anfragen in dieser Angelegenheit richten Sie bitte, unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens, an das Referatspostfach <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Bundespolizeipräsidium
71 - 10 00 11 - 0003 - 16/13 Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügtes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnisnahme. …
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
IFG Antrag - Datenaustausch zw. Bundespolizei und DB/Verkehrsbetrieben
Datum
19. Mai 2017 09:44
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
307,7 KB
71 - 10 00 11 - 0003 - 16/13 Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügtes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank erst einmal fuer die Antwort. Diese deckte in weiten Teilen die gestel…
An Bundespolizeipräsidium Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: IFG Antrag - Datenaustausch zw. Bundespolizei und DB/Verkehrsbetrieben [#21079]
Datum
28. Mai 2017 13:13
An
Bundespolizeipräsidium
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank erst einmal fuer die Antwort. Diese deckte in weiten Teilen die gestellten Fragen ab. Meine Frage Nr. 2 bezog sich jedoch auf den umgekehrten Fall - die BPOL nimmt die Daten auf (da ggue. den Kontrolleuren der DB keine Auskunftspflicht besteht und die Auskunft ggf. verweigert wird). Diese muessen ja zwecks der Erhebung der erhoehten Befoerderungsentgeltes durch die DB letztendlich auch wieder bei der DB landen. Wie ist dieser Rueckweg gestaltet? Erfolgt eine Rueckmeldung der o.g. Daten via Post/Mail/anderem EDV System? Falls ja, wie wird der DB eine Zuordnung zu einem spezifischen Vorfall (sprich, dem Bescheid zum erhoehten Befoerderungsentgeld) ermoeglicht? Rein durch Datum, Uhrzeit und Ort? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 21079 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundespolizeipräsidium
71 - 10 00 11 - 0003 - 16/13 Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügtes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnisnahme. …
Von
Bundespolizeipräsidium
Betreff
Datenaustausch zw. Bundespolizei und DB/Verkehrsbetrieben
Datum
7. Juni 2017 08:41
Status
geschwärzt
116,7 KB
71 - 10 00 11 - 0003 - 16/13 Sehr geehrtAntragsteller/in beigefügtes Schreiben erhalten Sie zur Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen