Datenbankabzug "Amtliche Hauskoordinaten Deutschland"

Einen Datenbankabzug "Amtliche Hauskoordinaten Deutschland". Ich weise darauf hin, dass ein Datenbankschutzrecht gemäß §87a ff. UrhG nicht besteht, da bereits keine wesentlichen Investitionen in die Datenbank erkennbar sind.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Januar 2022
  • Frist
    12. Februar 2022
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
  • 2 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Einen Datenbankab…
An Bundesamt für Kartographie und Geodäsie Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Datenbankabzug "Amtliche Hauskoordinaten Deutschland" [#237031]
Datum
8. Januar 2022 11:09
An
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Einen Datenbankabzug "Amtliche Hauskoordinaten Deutschland". Ich weise darauf hin, dass ein Datenbankschutzrecht gemäß §87a ff. UrhG nicht besteht, da bereits keine wesentlichen Investitionen in die Datenbank erkennbar sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 237031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237031/ Postanschrift Arne Semsrott << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Ihre Anfrage nach dem IFG vom 08.01.2022 Sehr geehrter Herr Semsrott, in der Anlage übersende ich Ihnen den Besch…
Von
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Betreff
Ihre Anfrage nach dem IFG vom 08.01.2022
Datum
21. Januar 2022 13:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, in der Anlage übersende ich Ihnen den Bescheid bzgl. Ihrer Anfrage nach dem IFG. Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG vom 08.01.2022 [#237031]
An Bundesamt für Kartographie und Geodäsie Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Via
Fax
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG vom 08.01.2022 [#237031]
Datum
21. Januar 2022 13:39
An
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
40,1 KB
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG vom 08.01.2022 [#237031] -- per Fax und E-Mail -- Sehr geehrte Damen und Herren, ge…
An Bundesamt für Kartographie und Geodäsie Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Ihre Anfrage nach dem IFG vom 08.01.2022 [#237031]
Datum
21. Januar 2022 13:39
An
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
-- per Fax und E-Mail -- Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid vom 21.1.2022 lege ich Widerspruch ein. Das BKG hat lediglich mitgeteilt, dass die Datenbank urheberrechtlich geschützt seien und der Schutz geistigen Eigentums dem Informationszugang entgegenstünde. Dies ist jedoch lediglich eine Behauptung, die nicht begründet wurde. Selbst wenn urheberrechtlicher Schutz besteht, steht dies nicht automatisch dem Informationszugang entgegen. Das BKG hat außerdem nicht dargestellt, dass die angefragten Faktendaten urheberrechtlich geschützt wären. Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 237031 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237031/
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Ihr Widerspruch vom 21.01.2022 - Anhörung Sehr geehrter Herr Semsrott, in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schr…
Von
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Betreff
Ihr Widerspruch vom 21.01.2022 - Anhörung
Datum
29. März 2022 14:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, in der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben in Bezug auf Ihren Widerspruch vom 21.01.2022. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Antwortbescheid Sehr geehrter Herr Semsrott, über Ihren am 21.01.2022 eingelegten Widerspruch gegen den Bescheid …
Von
Bundesamt für Kartographie und Geodäsie
Via
Briefpost
Betreff
Antwortbescheid
Datum
19. Mai 2022
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott, über Ihren am 21.01.2022 eingelegten Widerspruch gegen den Bescheid vom 21.01.2022 betreffend den Zugang zu amtlichen Informationen des Bundesamtes für Kartographie und Geodäsie ergeht der folgende Widerspruchsbescheid: 1. Der Widerspruch wird zurückgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat der Widerspruchsführer zu tragen. 3. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens werden auf eine Gebühr in Höhe von 30 Euro festgesetzt. Begründung: Mit E-Mail vom 08. Januar 2022 beantragen Sie die Zusendung eines Abzuges der Datenbank "Amtliche Hauskoordinaten Deutschland" (HK-DE) nach dem IFG, dem UIG und dem VIG, soweit diese anwendbar sind. Ihr Antrag wurde mit Bescheid vom 21. Januar 2022 unter Hinweis auf den, dem Anspruch auf Informationszugang entgegenstehenden, Schutz des geistigen Eigentums gem. §6 5.1 IFG bzw. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UIG, abgelehnt. Per Fax sowie Email legten Sie am 21. Januar 2022 Widerspruch gegen diesen Bescheid ein. Mit Anhörungsschreiben vom 29.03.2022 habe ich Ihnen mit Fristsetzung bis zum 29.04.2022 die Gelegenheit zur erneuten Stellungnahme bzw. Ergänzung Ihrer Widerspruchsbegründung gegeben. Eine entsprechende Stellungnahme Ihrerseits ist nicht eingegangen. In Ihrem Widerspruch führen Sie an, dass das BKG lediglich mitgeteilt habe, dass die Datenbank urheberrechtlich geschützt sei und der Schutz geistigen Eigentums dem Informationszugang entgegenstünde. Dies sei lediglich eine Behauptung, die nicht begründet worden sei. Selbst wenn urheberrechtlicher Schutz bestehe, stünde dies nicht automatisch dem Informationszugang entgegen. Das BKG habe außerdem nicht dargestellt, dass die angefragten Faktendaten urheberrechtlich geschützt seien. Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitgegenstandes wird auf Ihren Antrag vom 08.01.2022 und den Bescheid vom 21.01.2022 verwiesen, auf deren Inhalt Bezug genommen wird. II. Nach § 73 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) bin ich für die Entscheidung über Ihren Widerspruch zuständig. Der form- und fristgerecht erhobene und im Übrigen zulässige Widerspruch ist unbegründet. Nach nochmaliger Prüfung unter Berücksichtigung Ihres Vortrags ergibt sich keine andere Bewertung des Sachverhalts. Wie im Bescheid vom 21.01.2022 dargelegt, besteht gem. 86.1 IFG bzw. §9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UIG kein Anspruch gegenüber dem BKG auf Bereitstellung des angefragten Datensatzes "HK-DE", da einem solchen Anspruch der Schutz des geistigen Eigentums entgegensteht. Es kommt hierbei nicht darauf an, inwieweit die einzelnen Faktendaten urheberrechtlich geschützt sind. Gerade die systematische Zusammenstellung dieser Daten durch die Bundesländer in Form einer Datenbank, wie im Bescheid vom 21.01.2022 ausgeführt, ist urheberrechtlich geschützt. Diese Würdigung ergibt sich direkt aus dem Wortlaut der §§ 87a ff. UrhG. Den Ländern stehen als Datenbankurheber die Rechte aus §§ 87a ff. Urheberrechtsgesetz (UrhG) zu. Eine Versendung der geforderten Datensätze an Sie würde einen Eingriff in diese Rechte darstellen, da eine Nutzung und Verwertung dieser Datensätze ermöglicht würde, welche die Länder durch die zentrale Stelle Hauskoordinaten und Hausumringe (ZSHH) lediglich gegen entsprechendes Entgelt an Dritte bereitstellen. Das BKG erhält die Daten auf Grundlage eines entgeltlichen Vertrages über die kontinuierliche Übermittlung amtlicher digitaler Geobasisdaten der Länder (V GeoBund) vom 1. Juli 2019 von den Ländern ausschließlich zur Nutzung im Bundesbereich. Das BKG besitzt keine darüberhinausgehende Verfügungsbefugnis. III. Die Kosten des Widerspruchsverfahrens werden auf eine Gebühr in Höhe von 30 Euro festgesetzt. R Bundesamt für Kartographie und Geodäsie Die Kostenentscheidung beruht auf § 73 Absatz 3 Satz 3 VwGO, § 80 Absatz 1 Satz 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG), § 10 IFG in Verbindung mit § 1 Absatz 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (Informationsgebührenverordnung - IFGGebV), Teil A Nr. 5 des Gebühren- und Auslagenverzeichnisses zu § 1 Absatz 1. Hiernach ist für die vollständige oder teilweise Zurückweisung eines Widerspruchs eine Gebühr von mindestens 30 Euro zu erheben. Zahlen Sie bitte zur Vermeidung der zwangsweisen Beitreibung den Betrag innerhalb eines Monats nach Zustellung dieses Bescheides unter Angabe des nachfolgend angegebenen Verwendungszweckes an folgende Kontoverbindung: Zahlungsempfänger: Bundeskasse Halle Bankverbindung: Deutsche Bundesbank, Filiale Leipzig IBAN DE38 8600 0000 0086 0010 40 BIC MARKDEF1860 Verwendungszweck: Kassenzeichen 1180 0253 9022 Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Widerspruchsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage beim Verwaltungsgericht Frankfurt, Adalbertstraße 18, 60486 Frankfurt am Main erhoben werden. Die Klage muss den Kläger, die Beklagte und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen. Sie soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben werden. Der Klage nebst Anlagen sollen so viele Abschriften beigefügt werden, dass alle Beteiligten eine Ausfertigung erhalten können. Gegen diesen Bescheid kann, soweit er sich auf die Festsetzung der Widerspruchsgebühren bezieht, innerhalb eines Monats nach Zustellung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Richard-Strauss-Allee 11, 60598 Frankfurt am Main einzulegen. Mit freundlichen Grüßen