Datenbank/Dokument/o.Ä. über von @polizeihamburg geblockter Twitter-Accounts

Anfrage an: Polizei Hamburg

- die Datenbank bzw. das Dokument (oder jede andere analoge oder digitale Speicherform), in dem Sie festhalten auf Gundlage welches Tweet bzw. welchen Sachverhaltes Sie einzelne Accounts blockieren

Am 05.01.2018 schrieben Sie auf Twitter:

"Am 7. Juli haben Sie unsere Maßnahmen mit denen eines Polizeistaats verglichen. Wir heben die Blockierung nun auf, bitten Sie aber für die Zukunft um eine gemäßigtere Wortwahl, wenn Sie Kritik äußern möchten. *tg"

https://twitter.com/polizeihamburg/status/949249837492563968

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. Januar 2018
  • Frist
    9. Februar 2018
  • 0 Follower:innen
Johannes Filter
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Polizei Hamburg Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Datenbank/Dokument/o.Ä. über von @polizeihamburg geblockter Twitter-Accounts [#25956]
Datum
6. Januar 2018 21:31
An
Polizei Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
- die Datenbank bzw. das Dokument (oder jede andere analoge oder digitale Speicherform), in dem Sie festhalten auf Gundlage welches Tweet bzw. welchen Sachverhaltes Sie einzelne Accounts blockieren Am 05.01.2018 schrieben Sie auf Twitter: "Am 7. Juli haben Sie unsere Maßnahmen mit denen eines Polizeistaats verglichen. Wir heben die Blockierung nun auf, bitten Sie aber für die Zukunft um eine gemäßigtere Wortwahl, wenn Sie Kritik äußern möchten. *tg" https://twitter.com/polizeihamburg/status/949249837492563968
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter

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Polizei Hamburg
Sehr geehrter Herr Filter, Ihre Anfrage vom 6. Januar 2018 ist hier eingegangen. Umfassende Informationen zum Th…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
AW: Datenbank/Dokument/o.Ä. über von @polizeihamburg geblockter Twitter-Accounts [#25956]
Datum
29. Januar 2018 12:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Filter, Ihre Anfrage vom 6. Januar 2018 ist hier eingegangen. Umfassende Informationen zum Thema finden Sie inzwischen in diesem Dokument der Parlamentsdatenbank der Hamburgischen Bürgerschaft: https://www.buergerschaft-hh.de/ParlDok/dokument/60808/speichert-die-polizei-hamburg-daten-ihrer-twitter-follower-.pdf Dokumente, aus denen hervorgeht, warum ein Tweet zur Blockierung eines Twitter-Accounts geführt hat, wurden und werden nicht angefertigt und liegen daher nicht vor. Die durch die Software verarbeiteten Daten können Ihnen nicht zugänglich gemacht werden, da die Software keine Möglichkeit einer Auslagerung von Informationen bietet, die im Sinne Ihrer Anfrage geeignet wäre. Insofern können wir Ihnen keine weiteren Informationen übersenden. Mit freundlichen Grüßen