Datenbasis der Mietenwatch-Studie

Die notwendigen Unterlagen, um eine unabhängige Überprüfung der Studie "Mietenwatch" zu ermöglichen. Ich bitte hierfür insbesondere um die Offenlegung der Datenbasis und Berechnungsmethoden.

Die besagte Studie wurde von Ihrem Ministerium über den Prototype-Fund finanziert/gefördert.

Vgl. https://prototypefund.de/project/mietenwatch/
Vgl. https://mietenwatch.de/

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Oktober 2019
  • Frist
    3. Dezember 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die notwendigen Unt…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
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Betreff
Datenbasis der Mietenwatch-Studie [#169580]
Datum
31. Oktober 2019 11:42
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die notwendigen Unterlagen, um eine unabhängige Überprüfung der Studie "Mietenwatch" zu ermöglichen. Ich bitte hierfür insbesondere um die Offenlegung der Datenbasis und Berechnungsmethoden. Die besagte Studie wurde von Ihrem Ministerium über den Prototype-Fund finanziert/gefördert. Vgl. https://prototypefund.de/project/mietenwatch/ Vgl. https://mietenwatch.de/
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 511-18501/121(2019) Berlin, 27.11.2…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 31.10.2019 (Datenbasis der Mietenwatch-Studie [#169580])
Datum
27. November 2019 17:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Bundesministerium für Bildung und Forschung Heinemannstraße 2 53175 Bonn Az.: 511-18501/121(2019) Berlin, 27.11.2019 Betreff: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 31. Oktober 2019 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihren Antrag auf Informationszugang zum Projekt Mietenwatch vom 31.10.2019. Leider kann ich Ihrem Auskunftsbegehren nur teilweise nachkommen: 1. Ihrem Antrag wird im nachfolgend ersichtlichen Umfang stattgegeben. Im Übrigen wird Ihr Antrag abgelehnt. 2. Der Bescheid ergeht gebührenfrei. Mit Ihrem Antrag haben Sie insbesondere die Offenlegung der Datenbasis und der Berechnungsmethoden des Projektes Mietenwatch erbeten. Diesem Begehren kann ich lediglich insoweit stattgeben als mir die entsprechenden amtlichen Informationen vorliegen. Einen Teil der begehrten Informationen können Sie sich in zumutbarer Weise aus allgemein zugänglichen Quellen beschaffen (§ 9 Absatz 3 Alternative 2 IFG). Der Empfänger einer Zuwendung des BMBF ist nach den hier einschlägigen Nebenbestimmungen für Zuwendungen auf Kostenbasis des BMBF an gewerbliche Unternehmen für FE-Vorhaben (NKBF 2017; Stand August 2018) verpflichtet, die Ergebnisse (mindestens in Form eines Sachberichtes) zu veröffentlichen bzw. auf andere geeignete Weise zugänglich zu machen. Dieser Verpflichtung kommt der Zuwendungsempfänger des Projektes Mietenwatch nach, indem er den Quellcode der im Projekt entwickelten Software unter www.github.com/mietenwatch/mietenwatch<http://www.github.com/mietenwatch/mietenwatch> veröffentlicht hat. Der Sachbericht wird in einem Sammelband unter dem Titel: "Software Sprint (Prototype Fund) : Auswahlrunde September 2018 : konsolidierter Schlussbericht : Vorhabenbezeichnung: Software Sprint - 23 Einzelvorhaben : Laufzeit der Einzelvorhaben: 01.03.2019-31.08.2019" elektronisch zugänglich auf der Webseite der Technische Informationsbibliothek (TIB) unter https://www.tib.eu/de/ veröffentlicht. Zu Ihrer Information leite ich aber bereits jetzt den mir vorliegenden Bericht an Sie weiter. Gemäß § 10 Abs. 1 und Abs. 3 IFG in Verbindung mit der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) fallen keine Gebühren an. Im Auftrag
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in die Studie Mietenwatch.de wurde Anfang Oktober 2019 veröffentlicht und produzierte d…
An Bundesministerium für Bildung und Forschung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 31.10.2019 (Datenbasis der Mietenwatch-Studie [#169580]) [#169580]
Datum
9. Februar 2020 07:37
An
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in die Studie Mietenwatch.de wurde Anfang Oktober 2019 veröffentlicht und produzierte damals mehrere Schlagzeilen in mehreren regionalen und überregionalen Zeitungen. Vgl.: - https://www.tagesspiegel.de/berlin/neuer-wohnungsrechner-mietenwatch-durchschnittsverdiener-werden-aus-dem-s-bahn-ring-verdraengt/25095192.html - 08.10.2019 - https://www.bz-berlin.de/berlin/laut-mietenwatch-berliner-single-haushalte-koennen-sich-kaum-wohnungen-leisten - 08.10.2019 - https://netzpolitik.org/2019/mietenwatch-projekt-visualisiert-dramatische-entwicklung-bei-berliner-mieten/ - 08.10.2019 - https://taz.de/Mietenwatch-legt-Zahlen-vor/!5628983/ - 12.10.2019 Hier ist das dadurch ausgelöste Suchinteresse bei Google im Zeitverlauf dargestellt: https://trends.google.de/trends/explore?q=mietenwatch&geo=DE Diese IFG-Anfrage wurde am 31.10.2019 gestellt. Das von Ihnen verlinkte Github Repository wurde erst zwei Wochen nach dieser Anfrage erstellt. Github zeigt als erstes Datum den 11.11.2019 und weitere Bearbeitungen bis zum 18.11.2019. https://github.com/mietenwatch Den Zustand der Website zum Stichtag 14.11.2019 finden Sie hier. https://web.archive.org/web/20191114231457/https://mietenwatch.de/ Die Website enthielt damals - mehr als einen Monat nach den Zeitungsberichten - noch keinen Github-Link in der Fußzeile. Bitte teilen Sie mir mit: - ob und wo die Daten zum medienrelevanten Stichtag 08.12.2019 veröffentlicht waren. - ob die verspätete Veröffentlichung der Quelldaten (zu einem Zeitpunkt nach Abklingen des öffentlichen Interesses) mit den OpenSource-Förderrichtlinien des Prototype Funds vereinbar wäre. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 169580 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169580

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Bundesministerium für Bildung und Forschung
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage zu Ihrem IFG-Antrag. Zunächst eine Vorbemerkung: Wir…
Von
Bundesministerium für Bildung und Forschung
Betreff
AW: Ihr Antrag nach Informationsfreiheitsgesetz vom 31.10.2019 (Datenbasis der Mietenwatch-Studie [#169580]) [#169580]
Datum
18. Februar 2020 10:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage zu Ihrem IFG-Antrag. Zunächst eine Vorbemerkung: Wir unterscheiden zwischen der Gruppe Mietenwatch, die eine gleichnamige Webseite zur Untersuchung von Mietpreisentwicklungen betreibt, einerseits und dem Software-Projekt Mietenwatch zum Aufbau einer Datenbasis zur Untersuchung von Mietpreisen andererseits. In dem vom BMBF geförderten Projekt wurde die Forschung und Entwicklung für einen Generator der Datenbasis gefördert. Die BMBF-Förderung bezog sich nicht auf weitere Teile des Werkzeuges und daher auch nicht auf die Auswertung von Mietdaten. Der Zuwendungsempfänger des BMBF-Projektes Mietenwatch wurde von uns entsprechend der geltenden Förderrichtlinien verpflichtet, nach Projektende den Quellcode des Projektes zu veröffentlichen und einen Schlussbericht abzuliefern. Dieser Verpflichtung ist der Zuwendungsempfänger nachgekommen, eine Pflichtverletzung ist nicht ersichtlich. Entsprechend der Pflichten des Projektnehmers war der Quellcode zum Generator mw-analytics an dem von Ihnen genannten Datum, am 08.12.2019, veröffentlicht. Der Schlussbericht des Projektes wird im Rahmen eines Sammelbandes veröffentlicht. Der Schlussbericht liegt Ihnen seit meinem Bescheid vom 27.11.2019 vor. Dem BMBF liegen keine Informationen vor, in welcher Form die Daten, der Quellcode oder sonstige Beschreibungen zum Software-Projekt am 08.10.2019 veröffentlicht waren. Mit freundlichen Grüßen