"Dateneigentum" im Vertrag zum Saale-Express und die Thüringer Digitalstrategie

In der neuen Thüringer Digitalstrategie ist Ihr Ministerium federführend bei Projekten der "Smarten Verkehrsführung": https://www.thueringen.de/mam/th6/pub/digitalstrategie_2017.pdf

"Die Bereitstellung von (offenen) Mobilitätsdaten für die Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung soll diesen Akteuren eine weitgehende kommerzielle oder nichtkommerzielle Weiterverwendung der Daten ermöglichen."

Welche Vereinbahrungen bzgl. Mobilitätsdaten, insbesondere Echtzeitdaten und deren "Eigentum", wurden im Rahmen des Vertrages zum Saale-Express getroffen? Wie ist der derzeitige Stand der Veröffentlichung dieser Daten als OpenData? Wie ist in dieser Hinsicht der Verkehrsverbund Mitteldeutschland (VMT) eingebunden? Wie ist dort der Stand der Entwicklungen bzgl. Offener Daten? Welche konkreten Planungen seitens des Ministeriums gibt es die Bereitstellungen von Offenen Daten im Zuge der Ausweitung des VMTs auf (fast) ganz Thüringen nachhaltig zu verbessern?

Ich möchte Sie nochmals freundlich auch die noch ausstehende Antwort auf meine IFG-Anfrage zur "Datendrehscheibe Thüringen" hinweisen. Vielleicht klappt dies ja bis zum nächsten Jenathon, unserem Open Data & Design Thinking Hackathon am 21. April in Jena, zu dem wir Sie recht herzlich einladen wollen. Sie könnten dort die Antwort auf die IFG-Anfrage auch gern in einem 20-minütigen Kurzvortrag darlegen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Februar 2018
  • Frist
    16. März 2018
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der n…
An Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Details
Von
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Betreff
"Dateneigentum" im Vertrag zum Saale-Express und die Thüringer Digitalstrategie [#26558]
Datum
12. Februar 2018 21:05
An
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der neuen Thüringer Digitalstrategie ist Ihr Ministerium federführend bei Projekten der "Smarten Verkehrsführung": https://www.thueringen.de/mam/th6/pub/digitalstrategie_2017.pdf "Die Bereitstellung von (offenen) Mobilitätsdaten für die Wirtschaft, Wissenschaft und Verwaltung soll diesen Akteuren eine weitgehende kommerzielle oder nichtkommerzielle Weiterverwendung der Daten ermöglichen." Welche Vereinbahrungen bzgl. Mobilitätsdaten, insbesondere Echtzeitdaten und deren "Eigentum", wurden im Rahmen des Vertrages zum Saale-Express getroffen? Wie ist der derzeitige Stand der Veröffentlichung dieser Daten als OpenData? Wie ist in dieser Hinsicht der Verkehrsverbund Mitteldeutschland (VMT) eingebunden? Wie ist dort der Stand der Entwicklungen bzgl. Offener Daten? Welche konkreten Planungen seitens des Ministeriums gibt es die Bereitstellungen von Offenen Daten im Zuge der Ausweitung des VMTs auf (fast) ganz Thüringen nachhaltig zu verbessern? Ich möchte Sie nochmals freundlich auch die noch ausstehende Antwort auf meine IFG-Anfrage zur "Datendrehscheibe Thüringen" hinweisen. Vielleicht klappt dies ja bis zum nächsten Jenathon, unserem Open Data & Design Thinking Hackathon am 21. April in Jena, zu dem wir Sie recht herzlich einladen wollen. Sie könnten dort die Antwort auf die IFG-Anfrage auch gern in einem 20-minütigen Kurzvortrag darlegen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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