Datenerfassung und Zahlen zu den Coronaopfern

Guten Tag, mich würde interessieren,
1. Wie genau die Altersstruktur der erkrankten und gestorbenen Corona fällen aussieht ( in 10 Jahres Staffeln besser 5 Jahresstaffeln) 0-59 Jahre wie in Zeitungen oder RKI zu lesen ist für mich nicht aussagekräftig genug.

2.Weiterhin bitte ich um Klärung ob eines Gewaltverbrechen, eines Verkehrs- oder Arbeitsunfall eines Positiv getesteten auch zu den Corona Opfern zählt!?

Daher hätte ich gerne die Information wie genau die Toten gezählt werden?
Was sind die genauen Kriterien eines Corona-Tod gemeldeten Fall.

3.Werden auch Verstorbene aus Hospizen oder Palliativstationen, die sich bereits im Sterbeprozess befunden, auch dazugezählt?

Ich bedanke mich im voraus mir diese Fragen zu beantworten. DANKE!

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    25. April 2020
  • Frist
    29. Mai 2020
  • 4 Follower:innen
Seabstian Küpper
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag, …
An Statistisches Bundesamt Details
Von
Seabstian Küpper
Betreff
Datenerfassung und Zahlen zu den Coronaopfern [#185313]
Datum
25. April 2020 13:10
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, mich würde interessieren, 1. Wie genau die Altersstruktur der erkrankten und gestorbenen Corona fällen aussieht ( in 10 Jahres Staffeln besser 5 Jahresstaffeln) 0-59 Jahre wie in Zeitungen oder RKI zu lesen ist für mich nicht aussagekräftig genug. 2.Weiterhin bitte ich um Klärung ob eines Gewaltverbrechen, eines Verkehrs- oder Arbeitsunfall eines Positiv getesteten auch zu den Corona Opfern zählt!? Daher hätte ich gerne die Information wie genau die Toten gezählt werden? Was sind die genauen Kriterien eines Corona-Tod gemeldeten Fall. 3.Werden auch Verstorbene aus Hospizen oder Palliativstationen, die sich bereits im Sterbeprozess befunden, auch dazugezählt? Ich bedanke mich im voraus mir diese Fragen zu beantworten. DANKE!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Seabstian Küpper Anfragenr: 185313 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185313 Postanschrift Seabstian Küpper << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Seabstian Küpper
Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Küpper, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 25. …
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Eingangsbestätigung IFG Antrag 363: Datenerfassung und Zahlen zu den Coronaopfern [#185313]
Datum
27. April 2020 08:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Küpper, wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 25. April 2020. Ihre Anfrage wird hier unter dem Aktenzeichen A-IR/1010001001-IF30363 geführt. Bitte geben Sie bei weiterer Korrespondenz immer dieses Aktenzeichen an. Ihre Anfrage wird derzeit bearbeitet. Wir bitten Sie daher um etwas Geduld und kommen unaufgefordert auf Sie zurück. Mit freundlichen Grüßen

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrter Herr Küpper, Sie haben mit Nachricht vom 25. April 2020 (unser Az.: A-IR/1010001001-IF30363) eine A…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
IFG-Bescheid: Datenerfassung und Zahlen zu den Coronaopfern (A-IR/1010001001-IF30363)
Datum
12. Mai 2020 11:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Küpper, Sie haben mit Nachricht vom 25. April 2020 (unser Az.: A-IR/1010001001-IF30363) eine Anfrage nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz (IFG) an das Statistische Bundesamt gerichtet. In dieser bitten Sie um die Zusendung der folgenden Informationen: 1. Wie genau die Altersstruktur der erkrankten und gestorbenen Corona fällen aussieht ( in 10 Jahres Staffeln besser 5 Jahresstaffeln) 0-59 Jahre wie in Zeitungen oder RKI zu lesen ist für mich nicht aussagekräftig genug. 2.Weiterhin bitte ich um Klärung ob eines Gewaltverbrechen, eines Verkehrs- oder Arbeitsunfall eines Positiv getesteten auch zu den Corona Opfern zählt!? Daher hätte ich gerne die Information wie genau die Toten gezählt werden? Was sind die genauen Kriterien eines Corona-Tod gemeldeten Fall. 3.Werden auch Verstorbene aus Hospizen oder Palliativstationen, die sich bereits im Sterbeprozess befunden, auch dazugezählt? Zu Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen nach Rücksprache mit der zuständigen Fachabteilung das Folgende mit: Zu 1.: Die Daten der amtlichen Todesursachenstatistik für das Berichtsjahr 2020 werden voraussichtlich erst im August des nächsten Jahres vorliegen. Daher können zu Frage 1 zum heutigen Zeitpunkt leider keine Daten zur Verfügung gestellt werden. Zu 2.: Grundsätzlich hängt die Antwort für jeden Todesfall davon ab, wie der leichenschauende Arzt oder die leichenschauende Ärztin die genannten Fälle auf der Todesbescheinigung dokumentiert hat. Insbesondere ist es entscheidend, welche Krankheiten/Zustände als Todesursachen in der Kausalkette von Teil 1 der Todesbescheinigung und welche Krankheiten/Zustände als zum Tod beitragende Todesursachen in Teil 2 dokumentiert sind. D.h., die ärztliche Bewertung bei der Leichenschau ist dafür maßgebend, welche Todesursache bzw. welcher ICD-10-Kode als sogenanntes Grundleiden für die amtliche Todesursachenstatistik ausgewählt wird. Den amtlichen Rechtspflegestatistiken liegen hierzu keinerlei Daten vor. Zum einen wird die Zahl von registrierten Straftaten, und somit das Aufkommen von Gewalt, in der Polizeilichen Kriminalstatistik des Bundeskriminalamtes erfasst (PKS). Zum anderen bildet das Statistische Bundesamt lediglich die Zahl der Personen ab, bei denen es zu einer strafrechtlichen Aburteilung/Verurteilung vor einem Strafrichter gekommen ist (Fachserie 10, Reihe 3, Strafverfolgungsstatistik). Diese Zahl ist deutlich kleiner ist als die der begangenen Straftaten (Stichwort Dunkelziffer). Außerdem werden in der Strafverfolgungsstatistik weder persönliche Angaben zur Person noch Tatumstände erfasst. Somit können zu dieser spezifizierten Fragestellung von der amtlichen Rechtspflegestatistik keine Daten übermittelt werden. Auch die amtlichen Verkehrsstatistiken können zu dieser Frage leider nichts beitragen. Zu 3.: Für jeden Sterbefall muss in Deutschland eine Todesbescheinigung ausgestellt werden, dies gilt auch für die Verstorbenen von Hospizen oder Palliativstationen. Auch für diese Fälle gelten die Ausführungen zu Frage 2. Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist beim Statistischen Bundesamt Wiesbaden einzulegen. Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 1. Schriftlich oder zur Niederschrift: Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden. Die Anschrift lautet: Gustav- Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden 2. Auf elektronischem Weg: Der Widerspruch kann auch durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz erhoben werden. Die De-Mail-Adresse lautet: <<E-Mail-Adresse>> Wir bedanken uns für Ihr Interesse und hoffen, Ihnen zumindest teilweise weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen