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Datenerhebung im Zusammenhang mit der Schweinegrippe 2009

Während der sogenannten Schweinegrippe im Jahr 2009 wurden am Flughafen Düsseldorf von aus USA einreisenden Passagieren personenbezogene Daten auf während des Flugs verteilten Formularen (Zetteln) erfasst, wie Name, Geburtsdatum, Sitzplatznummer, Adresse nach der Einreise nach Deutschland, Telefonnummer und weitere personenbezogene Daten. Diese Zettel wurden dann unmittelbar am Ausgang des Flugzeugs von jedem eingesammelt von Damen und Herren in weißen Kitteln. Auf dem Zettel war weder die erfassende Behörde angegeben noch eine Rechtsbehelfsbelehrung oder eine Rechtsgrundlage. Ich hatte mich geweigert, diesen Zettel abzugeben. Mit wurde unmittelbarer Zwang angedroht und ich wurde durch Festhalten am Weitergehen gehindert und genötigt, den Zettel abzugeben durch einen Herren in Uniform der Flughafenfeuerwehr.
Ich hab den Zettel dann letzten Endes ausgefüllt und abgegeben, um nach Hause zu kommen.
Anschließend hatte ich den Fall über die im Internet veröffentlichen Email Adressen sowohl dem Gesundheitsministerium NRW als auch dem Gesundheitsamt der Stadt Düsseldorf geschildert und um Stellungnahme gebeten, ohne irgendeine Antwort jemals erhalten zu haben.
- Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte diese Erfassung? M.E. gibt das Infektionsschutzgesetz eine derartige präventive und unspezifische Vorgehensweise einschließlich nötigender Eintreibung nicht her.
- Was passierte mit den damals eingesammelten Zetteln/mit den personenbezogenen Daten?
- Welche Maßnahmen hat Ihre Behörde seitdem getroffen, dass nachgeordnete Behörden solche Aktionen fernab von Gesetz und Recht verhindern (Grundlagenschulung IFSG und VVG für Gesundheitsamt Düsseldorf und Flughafenfeuerwehr?)
- Welche Maßnahmen werden bundesweit oder auf Landesebene koordiniert, um ggf. das Infektionsschutzgesetz auch für präventive Datenerfassung nutzen zu können bzw. ist eine solche überhaupt zielführend?.

Vielen Dank,

Antwort verspätet

  • Datum
    6. Mai 2013
  • Frist
    7. Juni 2013
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenerhebung im Zusammenhang mit der Schweinegrippe 2009
Datum
6. Mai 2013 07:10
An
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes NRW
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Während der sogenannten Schweinegrippe im Jahr 2009 wurden am Flughafen Düsseldorf von aus USA einreisenden Passagieren personenbezogene Daten auf während des Flugs verteilten Formularen (Zetteln) erfasst, wie Name, Geburtsdatum, Sitzplatznummer, Adresse nach der Einreise nach Deutschland, Telefonnummer und weitere personenbezogene Daten. Diese Zettel wurden dann unmittelbar am Ausgang des Flugzeugs von jedem eingesammelt von Damen und Herren in weißen Kitteln. Auf dem Zettel war weder die erfassende Behörde angegeben noch eine Rechtsbehelfsbelehrung oder eine Rechtsgrundlage. Ich hatte mich geweigert, diesen Zettel abzugeben. Mit wurde unmittelbarer Zwang angedroht und ich wurde durch Festhalten am Weitergehen gehindert und genötigt, den Zettel abzugeben durch einen Herren in Uniform der Flughafenfeuerwehr. Ich hab den Zettel dann letzten Endes ausgefüllt und abgegeben, um nach Hause zu kommen. Anschließend hatte ich den Fall über die im Internet veröffentlichen Email Adressen sowohl dem Gesundheitsministerium NRW als auch dem Gesundheitsamt der Stadt Düsseldorf geschildert und um Stellungnahme gebeten, ohne irgendeine Antwort jemals erhalten zu haben. - Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte diese Erfassung? M.E. gibt das Infektionsschutzgesetz eine derartige präventive und unspezifische Vorgehensweise einschließlich nötigender Eintreibung nicht her. - Was passierte mit den damals eingesammelten Zetteln/mit den personenbezogenen Daten? - Welche Maßnahmen hat Ihre Behörde seitdem getroffen, dass nachgeordnete Behörden solche Aktionen fernab von Gesetz und Recht verhindern (Grundlagenschulung IFSG und VVG für Gesundheitsamt Düsseldorf und Flughafenfeuerwehr?) - Welche Maßnahmen werden bundesweit oder auf Landesebene koordiniert, um ggf. das Infektionsschutzgesetz auch für präventive Datenerfassung nutzen zu können bzw. ist eine solche überhaupt zielführend?. Vielen Dank,
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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