Datenerhebung im Zusammenhang mit der Schweinegrippe 2009
Während der sogenannten Schweinegrippe im Jahr 2009 wurden am Flughafen Düsseldorf von aus USA einreisenden Passagieren personenbezogene Daten auf während des Flugs verteilten Formularen (Zetteln) erfasst, wie Name, Geburtsdatum, Sitzplatznummer, Adresse nach der Einreise nach Deutschland, Telefonnummer und weitere personenbezogene Daten. Diese Zettel wurden dann unmittelbar am Ausgang des Flugzeugs von jedem eingesammelt von Damen und Herren in weißen Kitteln. Auf dem Zettel war weder die erfassende Behörde angegeben noch eine Rechtsbehelfsbelehrung oder eine Rechtsgrundlage. Ich hatte mich geweigert, diesen Zettel abzugeben. Mit wurde unmittelbarer Zwang angedroht und ich wurde durch Festhalten am Weitergehen gehindert und genötigt, den Zettel abzugeben durch einen Herren in Uniform der Flughafenfeuerwehr.
Ich hab den Zettel dann letzten Endes ausgefüllt und abgegeben, um nach Hause zu kommen.
Anschließend hatte ich den Fall über die im Internet veröffentlichen Email Adressen sowohl dem Gesundheitsministerium NRW als auch dem Gesundheitsamt der Stadt Düsseldorf geschildert und um Stellungnahme gebeten, ohne irgendeine Antwort jemals erhalten zu haben.
- Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte diese Erfassung? M.E. gibt das Infektionsschutzgesetz eine derartige präventive und unspezifische Vorgehensweise einschließlich nötigender Eintreibung nicht her.
- Was passierte mit den damals eingesammelten Zetteln/mit den personenbezogenen Daten?
- Welche Maßnahmen hat Ihre Behörde seitdem getroffen, dass nachgeordnete Behörden solche Aktionen fernab von Gesetz und Recht verhindern (Grundlagenschulung IFSG und VVG für Gesundheitsamt Düsseldorf und Flughafenfeuerwehr?)
- Welche Maßnahmen werden bundesweit oder auf Landesebene koordiniert, um ggf. das Infektionsschutzgesetz auch für präventive Datenerfassung nutzen zu können bzw. ist eine solche überhaupt zielführend?.
Vielen Dank,
Antwort verspätet
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Datum6. Mai 2013
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7. Juni 2013
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