Datenfelder Verfahrensverwaltung
Anfrage an:
Bezirksamt Hamburg-Nord
Die zu anliegenden/durchgeführten Verfahren in der EDV des Rechtsamtes gespeicherten Datenfelder.
Anfrage eingeschlafen
Warte auf Antwort
-
Datum16. März 2022
-
20. April 2022
-
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möcht…
An
Bezirksamt Hamburg-Nord
Details
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Datenfelder Verfahrensverwaltung [#243598]
- Datum
- 16. März 2022 22:45
- An
- Bezirksamt Hamburg-Nord
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die zu anliegenden/durchgeführten Verfahren in der EDV des Rechtsamtes gespeicherten Datenfelder.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 243598
Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch:
https://fragdenstaat.de/a/243598/
Postanschrift
Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>-
Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht.
Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie:
https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
[… Zeige kompletten Anfragetext]
Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
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Bezirksamt Hamburg-Nord
Ihre Anfragen nach HmbTG #243597 #243598 und #243599 Sehr Antragsteller/in
wir bestätigen den Eingang Ihrer drei…
- Von
- Bezirksamt Hamburg-Nord
- Betreff
- Ihre Anfragen nach HmbTG #243597 #243598 und #243599
- Datum
- 17. März 2022 10:47
- Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
WGDatenfelderVerfahrensverwaltung243598.eml
5,1 KB
WGEXTERN-FachanwendungenVerfahrensverwal.eml
5,1 KB
WGSuchmaskeVerfahrensverwaltung243599.eml
5,1 KB
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Sehr Antragsteller/in
wir bestätigen den Eingang Ihrer drei Anträge auf Gewährung des Zugangs zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) beim Bezirksamt Hamburg-Nord:
<< Adresse entfernt >> Fachanwendungen Verfahrensverwaltung Rechtsamt #243597
<< Adresse entfernt >> Datenfelder Verfahrensverwaltung #243598
<< Adresse entfernt >> Suchmaske Verfahrensverwaltung #243599
Ob Ihnen Informationszugang gewährt werden kann, wird durch das zuständige Fachamt geprüft, dem ich den Vorgang weitergeleitet habe.
Bitte beachten Sie, dass sich der Informationszugang verzögern kann, sofern personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse tangiert sind, da ggf. betroffene Dritte informiert und um Stellungnahme gebeten werden müssen.
Weiter weisen wir darauf hin, dass die Gewährung des Zugangs zu Informationen nach § 13 (4) HmbTG gebührenpflichtig sein kann. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von dem mit dem Informationszugang verbundenen Verwaltungsaufwand. Nähere Informationen erhalten Sie ggf. von dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in, der Sie hierüber frühzeitig informieren wird.
Herzliche Grüße
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Bezirksamt Hamburg-Nord
Ihre Anfragen nach HmbTG #243597 #243598 und #243599 Sehr Antragsteller/in
wir bestätigen den Eingang Ihrer drei…
- Von
- Bezirksamt Hamburg-Nord
- Betreff
- Ihre Anfragen nach HmbTG #243597 #243598 und #243599
- Datum
- 17. März 2022 10:47
- Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
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WGEXTERN-FachanwendungenVerfahrensverwal.eml
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WGSuchmaskeVerfahrensverwaltung243599.eml
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Sehr Antragsteller/in
wir bestätigen den Eingang Ihrer drei Anträge auf Gewährung des Zugangs zu Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) beim Bezirksamt Hamburg-Nord:
<< Adresse entfernt >> Fachanwendungen Verfahrensverwaltung Rechtsamt #243597
<< Adresse entfernt >> Datenfelder Verfahrensverwaltung #243598
<< Adresse entfernt >> Suchmaske Verfahrensverwaltung #243599
Ob Ihnen Informationszugang gewährt werden kann, wird durch das zuständige Fachamt geprüft, dem ich den Vorgang weitergeleitet habe.
Bitte beachten Sie, dass sich der Informationszugang verzögern kann, sofern personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse tangiert sind, da ggf. betroffene Dritte informiert und um Stellungnahme gebeten werden müssen.
Weiter weisen wir darauf hin, dass die Gewährung des Zugangs zu Informationen nach § 13 (4) HmbTG gebührenpflichtig sein kann. Die Höhe der Gebühr ist abhängig von dem mit dem Informationszugang verbundenen Verwaltungsaufwand. Nähere Informationen erhalten Sie ggf. von dem/der zuständigen Sachbearbeiter/in, der Sie hierüber frühzeitig informieren wird.
Herzliche Grüße
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Ihre Anfragen nach HmbTG #243597 #243598 und #243599 Sehr Antragsteller/in
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- Bezirksamt Hamburg-Nord
- Betreff
- Ihre Anfragen nach HmbTG #243597 #243598 und #243599
- Datum
- 17. März 2022 10:47
- Status
- Warte auf Antwort
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Bitte beachten Sie, dass sich der Informationszugang verzögern kann, sofern personenbezogene Daten oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse tangiert sind, da ggf. betroffene Dritte informiert und um Stellungnahme gebeten werden müssen.
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