Datengrundlage BVWP Gesamtprojekt B423n-G10-RP OU Schönenberg-Kübelberg

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Projekt-Dossier "B423n-G10-RP/B423n-G10-RP" für das Projekt B423 OU Schönenberg-Kübelberg ist unter der Anmeldung zugrunde gelegten Notwendigkeit aus Sicht des Landes folgendes definiert: "Für den Analyse-Nullfall vom Jahre 2005 beläuft sich der Durchgangsverkehr zwischen 14700 und 16600 Kfz/24h."

Da in der manuellen Straßenverkehrszählung der Bundesanstalt für Straßenwesen in den Jahren 2005, 2010 und 2015 an der höchsten Belastungsstelle nie mehr als 12800 Kfz/24h gezählt wurden, bitte ich Sie mir das/die Dokument(e) zukommen zu lassen aus denen die Verkehrsbelastung von 14700 und 16600 Kfz/24h hervorgeht.

Weiterhin wurde im Projekt-Dossier unter Punkt 1.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B) Unterpunkt 1.1 die Neubelastung oder stärker betroffen mit "0" beziffert, jedoch mit dem Vermerk: 3) Die konkrete Ermittlung der Lärmbetroffenheit und des notwendigen Lärmschutzes im Bereich des Projektes erfolgt in nachgelagerten Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Bitte teilen Sie mir mit, ob aus den laufenden Planungsverfahren zum Thema Neubelastung Verkehrslärm bzw. Lärmschutzmaßnahmen Änderungen hervorgegangen sind und falls ja wo diese veröffentlich sind bzw. werden.

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. November 2020
  • Frist
    5. Januar 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in im Projekt-Dossier "B423n-G10-RP/B423n-G10-RP&…
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datengrundlage BVWP Gesamtprojekt B423n-G10-RP OU Schönenberg-Kübelberg [#204653]
Datum
30. November 2020 09:19
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in im Projekt-Dossier "B423n-G10-RP/B423n-G10-RP" für das Projekt B423 OU Schönenberg-Kübelberg ist unter der Anmeldung zugrunde gelegten Notwendigkeit aus Sicht des Landes folgendes definiert: "Für den Analyse-Nullfall vom Jahre 2005 beläuft sich der Durchgangsverkehr zwischen 14700 und 16600 Kfz/24h." Da in der manuellen Straßenverkehrszählung der Bundesanstalt für Straßenwesen in den Jahren 2005, 2010 und 2015 an der höchsten Belastungsstelle nie mehr als 12800 Kfz/24h gezählt wurden, bitte ich Sie mir das/die Dokument(e) zukommen zu lassen aus denen die Verkehrsbelastung von 14700 und 16600 Kfz/24h hervorgeht. Weiterhin wurde im Projekt-Dossier unter Punkt 1.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B) Unterpunkt 1.1 die Neubelastung oder stärker betroffen mit "0" beziffert, jedoch mit dem Vermerk: 3) Die konkrete Ermittlung der Lärmbetroffenheit und des notwendigen Lärmschutzes im Bereich des Projektes erfolgt in nachgelagerten Planungs- und Genehmigungsverfahren. Bitte teilen Sie mir mit, ob aus den laufenden Planungsverfahren zum Thema Neubelastung Verkehrslärm bzw. Lärmschutzmaßnahmen Änderungen hervorgegangen sind und falls ja wo diese veröffentlich sind bzw. werden. Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204653 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204653/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 30. November 2020. Wir be…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Betreff
Datengrundlage BVWP Gesamtprojekt B423n-G10-RP OU Schönenberg-Kübelberg [#204653]
Datum
3. Dezember 2020 14:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihrer E-Mail vom 30. November 2020. Wir bearbeiten Ihr Anliegen (Anfragenr.: 204653) und senden Ihnen fristgemäß unsere Antwort, wie von Ihnen erbeten, per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Sehr [geschwärzt], nachfolgend beantworten wir Ihre Anfrage per E-Mail vom 30. November 2020 i. S. v. § 2 Abs. 2 …
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Betreff
Ihre Anfrage vom 30.11.2020 bzgl. Datengrundlage BVWP Gesamtprojekt B423n-G10-RP OU Schönenberg-Kübelberg [#204653]
Datum
17. Dezember 2020 19:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], nachfolgend beantworten wir Ihre Anfrage per E-Mail vom 30. November 2020 i. S. v. § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG). Im Text wird zunächst Ihre E-Mail (kursiv, blau) zitiert, darauf folgt die Beantwortung. 1.: „Im Projekt-Dossier "B423n-G10-RP/B423n-G10-RP" für das Projekt B423 OU Schönenberg-Kübelberg ist unter der Anmeldung zugrunde gelegten Notwendigkeit aus Sicht des Landes folgendes definiert: "Für den Analyse-Nullfall vom Jahre 2005 beläuft sich der Durchgangsverkehr zwischen 14700 und 16600 Kfz/24h." Da in der manuellen Straßenverkehrszählung der Bundesanstalt für Straßenwesen in den Jahren 2005, 2010 und 2015 an der höchsten Belastungsstelle nie mehr als 12800 Kfz/24h gezählt wurden, bitte ich Sie mir das/die Dokument(e) zukommen zu lassen aus denen die Verkehrsbelastung von 14700 und 16600 Kfz/24h hervorgeht.“ Die angegebene Verkehrsbelastungswerte stammen aus der Verkehrsuntersuchung Schönenberg-Kübelberg aus dem Jahr 2006 und gelten für das Analysejahr 2005. Es handelt sich dabei um Belastungsangaben für den so genannten Normalwerktag. Als Normalwerktage werden die Tage Dienstag, Mittwoch und Donnerstag in Wochen ohne Schulferien und Feiertage bezeichnet. Sie sind zudem weder durch Wochenendverkehr (Samstag, Sonntag) noch durch Wochenpendler (Montag, Freitag) oder abweichende Tagesganglinien (Freitag) beeinflusst und werden daher als repräsentative Zähltage ausgewiesen. I.d.R. sind diese Werte höher als die Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke (DTV) über alle Tage des Jahres, womit sich die abweichenden Belastungsangaben zu einem Teil erklären lassen. Darüber hinaus ist der Unterschied in den Belastungsangaben auch der unterschiedlichen Zähl- und Hochrechnungsmethodik bei den Straßenverkehrszählungen auf den Bundesfernstraßen und den projektbezogenen Verkehrserhebungen für die Verkehrsuntersuchung begründet. An hochbelasteten Straßenquerschnitten mit einem DTV von mehr als 7.000 Kfz/24h, so genannten A-Zählstellen, wird der Verkehr jeweils einmal im ersten und im zweiten Halbjahr wie folgt erfasst: - an Normalwerktagen jeweils von 7 bis 9 Uhr und von 15 bis 18 Uhr, - an Freitagen von 15 bis 18 Uhr, - an Sonntagen von 16 bis 19 Uhr sowie - an Ferienwerktagen von 15 bis 18 Uhr. Die Hochrechnung bis zur Ermittlung der Jahresmittelwerte erfolgt in mehreren Schritten unter Zuhilfenahme der Ergebnisse geeigneter Dauerzählstelen im Straßennetz. Die Methodik wurde über Jahrzehnte von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) gemeinsam mit beauftragten Gutachtern entwickelt. Sie hat sich bewährt und liefert für die deutlich überwiegende Zahl der Erhebungsstellen plausible Ergebnisse. Schönenberg-Kübelberg und die umliegenden Ortsgemeinden liegen im Landkreis Kusel. Der Landkreis war seinerzeit nach den Statistiken des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz überdurchschnittlich vom demografischen Wandel betroffen, da dort zu einer vergleichbar niedrigen Geburtenrate wie im übrigen Land überdurchschnittliche Abwanderungsbewegungen die Bevölkerungsentwicklung maßgeblich beeinflussten. Zudem ist der Raum stark von Pendlerbewegungen in Richtung Saarland und z.T. in Richtung Kaiserslautern geprägt. Mit Blick auf die Verkehrsbelastrungen der B423 bei Schönenberg-Kübelberg fallen vor allem Pendler mit Schichtbetrieb im Saarland ins Gewicht. Dieser werden aufgrund der Schichtwechselzeiten 6 Uhr, 14 Uhr und 22 Uhr i.d.R. nicht von den Zählzeiten der SVZ erfasst und können auch durch die Hochrechnung mittels Dauerzählstellen berücksichtigt werden. Aus diesem Grund wurde u.a. die B423 im Rahmen der Verkehrsuntersuchung über den Zeitraum einer Normalverkehrswoche mit einem automatischen Zählgerät erhoben. Die in der Verkehrsuntersuchung dargestellten Ganglinien weisen entsprechende markante Spitzen um die Schichtwechselzeiten aus. Der von den automatischen Zählgeräten erfasste Gesamtverkehr ging mit in die Ermittlung der Analyseverkehrsbelastungen ein. Daher ist die ausgewiesene deutlich höhere Belastung der Verkehrsuntersuchung zum anderen Teil mit den korrekt erfassten Pendlerströmen begründet, die in der SVZ zumindest nicht vollständig repräsentiert sind. Hinzuweisen ist auf eine ungenaue Formulierung im Projektdossier des BVWP. Hier heißt es in der Begründung der Notwendigkeit, der Durchgangsverkehr belaufe sich im Analyse-Nullfall aus dem Jahr 2005 (vgl. VU) zwischen 14.700 und 16.600 Kfz/24h. Richtig muss es heißen, dass die Verkehrsbelastungen sich in dieser Größenordnung belaufen. Der Durchgangverkehr der Ortsgemeinde Schönenberg-Kübelberg, der maßgeblich für die Funktion der Ortsumgehung ist, hatte je nach Erfassungsquerschnitt einen Anteil von 40% bis 73% am Gesamtverkehr. Die Verkehrsuntersuchung wird zur Einsichtnahme in einer digitalen Ausfertigung beigefügt. Diese Verkehrsuntersuchung für die B423 - Schönenberg-Kübelberg wurde im Jahr 2012 (Stand 11/20212) nochmal aktualisiert. In der aktualisierten Fassung von 2012 wurden die aus den 2005er-Analysezahlen hochgerechnete Prognosebelastung für eine Ortsumgehungsstraße Schönenberg-Kübelberg dann etwas konservativer angesetzt (niedrigeres Niveau: statt ca. 14.200 - 14.700 Fahrzeuge pro Tag (Prognosejahr 2020) wurde in der Verkehrsstudie von 2012 ein Wert etwa zwischen 12.600 - 12.700 Fz/24 h für den gleichen Abschnitt im Prognosejahr 2025 angegeben. Die Verkehrsuntersuchung wird derzeit gerade fortgeschrieben, weil die Umgehungsstraßenplanung Ende 2018 aufgenommen wurde. Die neueren Erhebungen des Ist-Zustandes haben stattgefunden (Analysezahlen vom August 2020); die Prognose-Planfallberechnung für 2030 aus den Analysezahlen läuft noch. Mit ersten Ergebnissen ist hier im Januar 2021 zu rechnen. Die aktualisierte Verkehrsuntersuchung aus 2012 habe ich der Mail als Anhang beigefügt, wobei ich nicht weiß, wann eine Freigabe der VU durch das Mainzer Ministerium genau erfolgt ist. Zu 2.: „Weiterhin wurde im Projekt-Dossier unter Punkt 1.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B) Unterpunkt 1.1 die Neubelastung oder stärker betroffen mit "0" beziffert, jedoch mit dem Vermerk: 3) Die konkrete Ermittlung der Lärmbetroffenheit und des notwendigen Lärmschutzes im Bereich des Projektes erfolgt in nachgelagerten Planungs- und Genehmigungsverfahren. Bitte teilen Sie mir mit, ob aus den laufenden Planungsverfahren zum Thema Neubelastung Verkehrslärm bzw. Lärmschutzmaßnahmen Änderungen hervorgegangen sind und falls ja wo diese veröffentlich sind bzw. werden.“ In dem vor zwei Jahren gestarteten Planungsverfahren befinden wir uns derzeit in der "Vorplanungsstufe". Hier sind Varianten auszuarbeiten und diese dann gemäß den Zielfeldern nach RE-2012 gegeneinander abzuwägen. Die Entscheidung zu Gunsten einer Lösungsvariante wurde noch nicht getroffen. Die bislang vier ausgearbeiteten Varianten wurden der Verwaltungsspitze der Verbands- und Ortsgemeinden bereits vorgestellt. Für die vier Varianten wurde jeweils eine erste Lärmberechnung (Isophonen-Darstellung "Tag" und "Nacht") durchgeführt. Für die in den weiteren Planungsschritten auszuarbeitende Vorzugsvariante werden dann noch Einzelpunktbetrachtungen (Lärmberechnungen an verschiedenen Wohngebäuden) gemacht. Zum jetzigen Zeitpunkt, wo es noch keine Variantenentscheidung gibt, liegen solche Berechnungsergebnisse der Lärmpegel deshalb noch nicht vor. Nach der Vorplanungsphase schließt sich die Detailplanung der festgelegten Vorzugsvariante an. Liegen die berechneten Gesamtkosten dabei über den derzeit geltenden 20 Mio.€, wird noch das behördeninterne Genehmigungsverfahren, welches mit dem Gesehen-Vermerk durch das BMVI abschließt, durchlaufen. In dem Verfahren zur Baurechtsbeschaffung (Planfeststellungsverfahren) liegt die Genehmigungsplanung (mit allen Unterlagen --> einschl. Lärmberechnung) entweder im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal aus oder die Unterlagen werden in der entsprechenden Zeit auch auf der Internet-Seite des LBM RP eingestellt. Wann dieses genau der Fall sein wird, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorhersagen. Wir hoffen, Ihre Fragen wurden zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet. Für Rückfragen stehen Ihnen meine Referentin [geschwärzt] ( [geschwärzt]<[geschwärzt]> ) und/ oder ich zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
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Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre sehr schnelle, ausführliche und fac…
An Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 30.11.2020 bzgl. Datengrundlage BVWP Gesamtprojekt B423n-G10-RP OU Schönenberg-Kübelberg [#204653]
Datum
22. Dezember 2020 18:35
An
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre sehr schnelle, ausführliche und fachlich fundierte Auskunft auf meine Anfrage, sowie der Zusendung der Dokumente zu den Verkehrsuntersuchungen. Insbesondere Ihre verständliche Erläuterung hat mich sehr beeindruckt. Bei der Durchsicht der Verkehrsgutachten fallen einige widersprüchliche Angaben/Aussagen auf. U.a. wird für die Hochrechnung auf eine sogenannte Analyse-Matrix verwiesen (Kap.2.4/S.11, 2006). Die Wertigkeit ist hier weder durch eine Formel noch durch Offenbarung einer Erkenntnisquelle nachvollziehbar. Bei den Maßnahmen unabhängig der Ortsumgehungsstraße werden unterschiedliche Prognosekennzahlen aufgeführt, obwohl es keinen kausalen Zusammenhang zwischen Maßnahmen am Einmündungsbereich Saarbrücker Straße/Bahnhofstraße und dem Knotenpunkt B423/K4 gibt (vgl.Kap.6 Abb.16 und 17). Die (überhöhten) Prognosezahlen aus 2006 wurden, wie Sie selbst festgestellt haben, bisher nicht in dieser Höhe bestätigt. Dennoch verwunderlich ist, dass die konservativen Ergebnisse aus der 2012er Aktualisierung nicht im Jahr 2015 in den BVWP 2030 eingeflossen sind. Im zweiten Punkt "Lärmbelastung" weisen Sie auf die in Prüfung befindlichen Lösungsvarianten hin. Dabei steht die ortsnahe Westtagente bzw. westliche Umfahrung alternativlos fest. Hauptsächlich wird die Ausführung der Knotenpunkte in Varianten noch abzuwägen sein (vgl.Kap.5,2006 Planungsszenarien). Grundsätzlich könnte damit die Zahl der von Lärm Neubetroffenen beziffert werden. Die Kennzahlen beider Punkte gehen in der Bewertung des Nutzen-Kosten-Faktors ein und finden letztendlich auch Bedeutung bei Entscheidungsprozessen wie z.B. die Höherstufung von WB auf WB*. Daher wäre es geboten die Kennzahlen für die Öffentlichkeit in allen Punkten richtig zu halten und im Projektdossier des BVWP 2030 spätestens bei der nächsten Bedarfsplanprüfung anzupassen. Die aktuellen Beobachtungen zum Verkehr in der Ortsgemeinde Schönenberg-Kübelberg decken sich mit den Hinweisen der Verkehrsuntersuchungen zum hohen motorisierten Individualverkehr. Jedoch gehen die Betrachtungen dabei nur wenig auf die Entwicklung der Ortsgemeinde selbst ein. Zwischenzeitlich wurden das Gewerbegebiet Mehlpfuhl, das Wohngebiet In den Aspen und sämtliche Baulücken ausgebaut. An der Festwiese findet sich wegen Neubebauungen bald kein Stück Wiese mehr. Weitere Gewerbeflächen wurden bereits ausgewiesen, sowie weitere Wohngebiete mit direkten Anschluss an die Bundes- und Landesstraßen innerorts sind im Bau oder Planung. Als Letztes trägt auch die Entwicklung der Ortsgemeinde hin zum Versorgungszentrum für das Umland im Zusammenhang mit der von Ihnen erwähnten demografischen Entwicklung zu einem stetig steigenden Quell- und Zielverkehr bei. Dies steht im Widerspruch dazu, dass das Verkehrsnetz im Ortskern bisher nicht angepasst wurde bzw. zur Zeit geplante Maßnahmen hier keine Verbesserung bringen werden. Die Zählung an den Außenstellen der Hauptstraßen, siehe Verkehrsuntersuchung 2012, berücksichtigen z.B. nicht einen durch die Entwicklung bedingten höheren Anteil Fahrten Arbeit-Einkaufen-Wohnung und weist diesen als Durchgangsverkehr aus. Leider werden in den Verkehrsgutachten oder auch an anderer Stelle keine Vorschläge zur Reduzierung des MIV gemacht. Im Gegenteil statt Vorschläge für eine Verkehrswende verweist das Verkehrsgutachten darauf den ÖPNV nicht zu stärken (ÖV, vgl. Kap3.2/S20.,2006). Im Hinblick auf Verkehrswende und Klimaschutz sollte der Ansatz einzelne Spitzenzeiten im BVWP einer dauerhaften Flächeninanspruchnahme für eine Ortsumgehung gegenüberzustellen allgemein bedenklich stimmen. Ihnen vielen Dank für Ihre Mühe. Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Neue Jahr. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204653 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204653/

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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Sehr [geschwärzt], ich bin wieder ab dem 28.12.2020 für Sie erreichbar. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Betreff
Automatic reply: Ihre Anfrage vom 30.11.2020 bzgl. Datengrundlage BVWP Gesamtprojekt B423n-G10-RP OU Schönenberg-Kübelberg [#204653]
Datum
22. Dezember 2020 18:35
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], ich bin wieder ab dem 28.12.2020 für Sie erreichbar. In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an [geschwärzt] ([geschwärzt]). Mit freundlichen Grüßen