Sehr [geschwärzt],
nachfolgend beantworten wir Ihre Anfrage per E-Mail vom 30. November 2020 i. S. v. § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG). Im Text wird zunächst Ihre E-Mail (kursiv, blau) zitiert, darauf folgt die Beantwortung.
1.:
„Im Projekt-Dossier "B423n-G10-RP/B423n-G10-RP" für das Projekt B423 OU Schönenberg-Kübelberg ist unter der Anmeldung zugrunde gelegten Notwendigkeit aus Sicht des Landes folgendes definiert: "Für den Analyse-Nullfall vom Jahre 2005 beläuft sich der Durchgangsverkehr zwischen 14700 und 16600 Kfz/24h." Da in der manuellen Straßenverkehrszählung der Bundesanstalt für Straßenwesen in den Jahren 2005, 2010 und 2015 an der höchsten Belastungsstelle nie mehr als 12800 Kfz/24h gezählt wurden, bitte ich Sie mir das/die Dokument(e) zukommen zu lassen aus denen die Verkehrsbelastung von 14700 und 16600 Kfz/24h hervorgeht.“
Die angegebene Verkehrsbelastungswerte stammen aus der Verkehrsuntersuchung Schönenberg-Kübelberg aus dem Jahr 2006 und gelten für das Analysejahr 2005. Es handelt sich dabei um Belastungsangaben für den so genannten Normalwerktag. Als Normalwerktage werden die Tage Dienstag, Mittwoch und Donnerstag in Wochen ohne Schulferien und Feiertage bezeichnet. Sie sind zudem weder durch Wochenendverkehr (Samstag, Sonntag) noch durch Wochenpendler (Montag, Freitag) oder abweichende Tagesganglinien (Freitag) beeinflusst und werden daher als repräsentative Zähltage ausgewiesen. I.d.R. sind diese Werte höher als die Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke (DTV) über alle Tage des Jahres, womit sich die abweichenden Belastungsangaben zu einem Teil erklären lassen.
Darüber hinaus ist der Unterschied in den Belastungsangaben auch der unterschiedlichen Zähl- und Hochrechnungsmethodik bei den Straßenverkehrszählungen auf den Bundesfernstraßen und den projektbezogenen Verkehrserhebungen für die Verkehrsuntersuchung begründet. An hochbelasteten
Straßenquerschnitten mit einem DTV von mehr als 7.000 Kfz/24h, so genannten A-Zählstellen, wird der Verkehr jeweils einmal im ersten und im zweiten Halbjahr wie folgt erfasst:
- an Normalwerktagen jeweils von 7 bis 9 Uhr und von 15 bis 18 Uhr,
- an Freitagen von 15 bis 18 Uhr,
- an Sonntagen von 16 bis 19 Uhr sowie
- an Ferienwerktagen von 15 bis 18 Uhr.
Die Hochrechnung bis zur Ermittlung der Jahresmittelwerte erfolgt in mehreren Schritten unter Zuhilfenahme der Ergebnisse geeigneter Dauerzählstelen im Straßennetz. Die Methodik wurde über Jahrzehnte von der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) gemeinsam mit beauftragten Gutachtern
entwickelt. Sie hat sich bewährt und liefert für die deutlich überwiegende Zahl der Erhebungsstellen plausible Ergebnisse.
Schönenberg-Kübelberg und die umliegenden Ortsgemeinden liegen im Landkreis Kusel. Der Landkreis war seinerzeit nach den Statistiken des Statistischen Landesamtes Rheinland-Pfalz überdurchschnittlich vom demografischen Wandel betroffen, da dort zu einer vergleichbar niedrigen Geburtenrate wie im übrigen Land überdurchschnittliche Abwanderungsbewegungen die Bevölkerungsentwicklung maßgeblich beeinflussten. Zudem ist der Raum stark von Pendlerbewegungen in Richtung Saarland und z.T. in Richtung Kaiserslautern geprägt. Mit Blick auf die Verkehrsbelastrungen der B423 bei Schönenberg-Kübelberg fallen vor allem Pendler mit Schichtbetrieb im Saarland ins Gewicht. Dieser werden aufgrund der Schichtwechselzeiten 6 Uhr, 14 Uhr und 22 Uhr i.d.R. nicht von den Zählzeiten der SVZ erfasst und können auch durch die Hochrechnung mittels Dauerzählstellen berücksichtigt werden. Aus diesem Grund wurde u.a. die B423 im Rahmen der Verkehrsuntersuchung über den Zeitraum einer Normalverkehrswoche mit einem automatischen Zählgerät erhoben. Die in der Verkehrsuntersuchung dargestellten Ganglinien weisen entsprechende markante Spitzen um die Schichtwechselzeiten aus. Der von den automatischen Zählgeräten erfasste Gesamtverkehr ging mit in die Ermittlung der Analyseverkehrsbelastungen ein. Daher ist die ausgewiesene deutlich höhere Belastung der Verkehrsuntersuchung zum anderen Teil mit den korrekt erfassten Pendlerströmen begründet, die in der SVZ zumindest nicht vollständig repräsentiert sind.
Hinzuweisen ist auf eine ungenaue Formulierung im Projektdossier des BVWP. Hier heißt es in der Begründung der Notwendigkeit, der Durchgangsverkehr belaufe sich im Analyse-Nullfall aus dem Jahr 2005 (vgl. VU) zwischen 14.700 und 16.600 Kfz/24h. Richtig muss es heißen, dass die Verkehrsbelastungen sich in dieser Größenordnung belaufen. Der Durchgangverkehr der Ortsgemeinde Schönenberg-Kübelberg, der maßgeblich für die Funktion der Ortsumgehung ist, hatte je nach Erfassungsquerschnitt einen Anteil von 40% bis 73% am Gesamtverkehr.
Die Verkehrsuntersuchung wird zur Einsichtnahme in einer digitalen Ausfertigung beigefügt.
Diese Verkehrsuntersuchung für die B423 - Schönenberg-Kübelberg wurde im Jahr 2012 (Stand 11/20212) nochmal aktualisiert. In der aktualisierten Fassung von 2012 wurden die aus den 2005er-Analysezahlen hochgerechnete Prognosebelastung für eine Ortsumgehungsstraße Schönenberg-Kübelberg dann etwas konservativer angesetzt (niedrigeres Niveau: statt ca. 14.200 - 14.700 Fahrzeuge pro Tag (Prognosejahr 2020) wurde in der Verkehrsstudie von 2012 ein Wert etwa zwischen 12.600 - 12.700 Fz/24 h für den gleichen Abschnitt im Prognosejahr 2025 angegeben. Die Verkehrsuntersuchung wird derzeit gerade fortgeschrieben, weil die Umgehungsstraßenplanung Ende 2018 aufgenommen wurde. Die neueren Erhebungen des Ist-Zustandes haben stattgefunden (Analysezahlen vom August 2020); die Prognose-Planfallberechnung für 2030 aus den Analysezahlen läuft noch. Mit ersten Ergebnissen ist hier im Januar 2021 zu rechnen. Die aktualisierte Verkehrsuntersuchung aus 2012 habe ich der Mail als Anhang beigefügt, wobei ich nicht weiß, wann eine Freigabe der VU durch das Mainzer Ministerium genau erfolgt ist.
Zu 2.:
„Weiterhin wurde im Projekt-Dossier unter Punkt 1.8 Umwelt- und Naturschutzfachliche Beurteilung (Modul B) Unterpunkt 1.1 die Neubelastung oder stärker betroffen mit "0" beziffert, jedoch mit dem Vermerk: 3) Die konkrete Ermittlung der Lärmbetroffenheit und des notwendigen Lärmschutzes im Bereich des Projektes erfolgt in nachgelagerten Planungs- und Genehmigungsverfahren.
Bitte teilen Sie mir mit, ob aus den laufenden Planungsverfahren zum Thema Neubelastung Verkehrslärm bzw. Lärmschutzmaßnahmen Änderungen hervorgegangen sind und falls ja wo diese veröffentlich sind bzw. werden.“
In dem vor zwei Jahren gestarteten Planungsverfahren befinden wir uns derzeit in der "Vorplanungsstufe". Hier sind Varianten auszuarbeiten und diese dann gemäß den Zielfeldern nach RE-2012 gegeneinander abzuwägen. Die Entscheidung zu Gunsten einer Lösungsvariante wurde noch nicht getroffen. Die bislang vier ausgearbeiteten Varianten wurden der Verwaltungsspitze der Verbands- und Ortsgemeinden bereits vorgestellt. Für die vier Varianten wurde jeweils eine erste Lärmberechnung (Isophonen-Darstellung "Tag" und "Nacht") durchgeführt. Für die in den weiteren Planungsschritten auszuarbeitende Vorzugsvariante werden dann noch Einzelpunktbetrachtungen (Lärmberechnungen an verschiedenen Wohngebäuden) gemacht. Zum jetzigen Zeitpunkt, wo es noch keine Variantenentscheidung gibt, liegen solche Berechnungsergebnisse der Lärmpegel deshalb noch nicht vor. Nach der Vorplanungsphase schließt sich die Detailplanung der festgelegten Vorzugsvariante an. Liegen die berechneten Gesamtkosten dabei über den derzeit geltenden 20 Mio.€, wird noch das behördeninterne Genehmigungsverfahren, welches mit dem Gesehen-Vermerk durch das BMVI abschließt, durchlaufen. In dem Verfahren zur Baurechtsbeschaffung (Planfeststellungsverfahren) liegt die Genehmigungsplanung (mit allen Unterlagen --> einschl. Lärmberechnung) entweder im Dienstgebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal aus oder die Unterlagen werden in der entsprechenden Zeit auch auf der Internet-Seite des LBM RP eingestellt. Wann dieses genau der Fall sein wird, lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vorhersagen.
Wir hoffen, Ihre Fragen wurden zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet.
Für Rückfragen stehen Ihnen meine Referentin [geschwärzt] ( [geschwärzt]<[geschwärzt]> ) und/ oder ich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
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