Datengrundlage "Check-U"

- den Quellcode des Berufserkundungstools „Check-U“.
- die wissenschaftliche Grundlage der Aufgaben des „Fähigkeiten“-Tests von „Check-U“.
- eine Datenbank oder ähnliche Dokumente aus der die Gewichtung der jeweiligen Antworten und die Berechnung der Endergebnisse hervorgeht.
- die (anonymisierte) Statistik, aus der die Verteilung der Antworten der Tests unter allen Nutzern hervorgeht.
- die Statistik, mit der die erzielten Ergebnisse der Nutzer verglichen werden, um die Testauswertungen zu generieren.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Juni 2021
  • Frist
    16. Juli 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den Quellcode des Berufs…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datengrundlage "Check-U" [#223412]
Datum
14. Juni 2021 19:37
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- den Quellcode des Berufserkundungstools „Check-U“. - die wissenschaftliche Grundlage der Aufgaben des „Fähigkeiten“-Tests von „Check-U“. - eine Datenbank oder ähnliche Dokumente aus der die Gewichtung der jeweiligen Antworten und die Berechnung der Endergebnisse hervorgeht. - die (anonymisierte) Statistik, aus der die Verteilung der Antworten der Tests unter allen Nutzern hervorgeht. - die Statistik, mit der die erzielten Ergebnisse der Nutzer verglichen werden, um die Testauswertungen zu generieren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223412 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223412/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Datengrundlage "Check-U"“ vom 14.06.2…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Datengrundlage "Check-U" [#223412]
Datum
17. Juli 2021 23:58
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Datengrundlage "Check-U"“ vom 14.06.2021 (#223412) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223412 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223412/
Bundesagentur für Arbeit
Sehr Antragsteller/in Sie haben Ihre Anfrage auf dem privaten Informationsportal "fragdenstaat" gestell…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: Datengrundlage "Check-U" [#223412]
Datum
19. Juli 2021 12:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Sie haben Ihre Anfrage auf dem privaten Informationsportal "fragdenstaat" gestellt. Dieses Portal ist organisatorisch nicht an die Bundesagentur für Arbeit angebunden. Leider können wir keinen E-Mail-Eingang bei uns verzeichnen. Ich bitte Sie daher, Ihre Anfrage nochmals an folgende E-Mail-Adresse zu senden: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den Quellcode des Berufserkundungstools „Chec…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Datengrundlage "Check-U" [#223412]
Datum
19. Juli 2021 18:14
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - den Quellcode des Berufserkundungstools „Check-U“. - die wissenschaftliche Grundlage der Aufgaben des „Fähigkeiten“-Tests von „Check-U“. - eine Datenbank oder ähnliche Dokumente aus der die Gewichtung der jeweiligen Antworten und die Berechnung der Endergebnisse hervorgeht. - die (anonymisierte) Statistik, aus der die Verteilung der Antworten der Tests unter allen Nutzern hervorgeht. - die Statistik, mit der die erzielten Ergebnisse der Nutzer verglichen werden, um die Testauswertungen zu generieren. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223412 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223412/

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Bundesagentur für Arbeit
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, mit der Sie Auskünfte zu…
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW AW: Datengrundlage "Check-U" [#223412]
Datum
26. Juli 2021 16:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz, mit der Sie Auskünfte zu dem Berufserkundungstool "Check-U" der Bundesagentur für Arbeit (BA) erbitten. In der Anlage finden Sie ein abstract mit einer Beschreibung des Verfahrens, hier unter Ziffer 3 insbesondere die erbetenen Erläuterungen zu den wissenschaftlichen Grundlagen. Den Quellcode sowie Dokumente, aus deren die Gewichtung der Antworten und die Berechnung der Endergebnisse hervorgehen, können wir Ihnen nicht zugänglich machen. Hierbei handelt es sich um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der BA i.S.d. § 6 Satz 2 IFG. Unter einem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis werden alle auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Dies ist vorliegend erfüllt. Die von Ihnen gewünschten Informationen betreffen nicht offenkundige und nur einem begrenzten Personenkreis zugängliche Informationen über das beitragsfinanzierte Erkundungstool der BA. Die BA hat ein berechtigtes Interesse daran, dass diese Informationen geheim gehalten werden, damit die Wertigkeit und Validität der Tests für die Nutzer_innen erhalten bleiben. Diesem Interesse ist, da es sich um ein beitragsfinanziertes Verfahren handelt, ein wirtschaftlicher Wert beizumessen. Statistiken, aus denen die Verteilung der Antworten unter allen Nutzer_innen hervorgeht sowie Statistiken, in denen die erzielten Ergebnisse verglichen werden, wurden nicht erstellt. Hierzu sind keine amtlichen Informationen vorhanden. Mit freundlichen Grüßen