Datengrundlage des Berichts "Ein Jahr Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K): Eine erste Zwischenbilanz"

Anfrage an: Bundeskartellamt

Die im Rahmen der Auswertungen für den Bericht "Ein Jahr Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K): Eine erste Zwischenbilanz" (online unter http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Berichte/Ein_Jahr_MTS-K_Marginalsp.pdf?__blob=publicationFile&v=10 verfügbar) verwendeten gesammelten Kraftstoffpreisdaten und Grunddaten der Tankstellen.

Sofern verfügbar bitte nicht nur die im Rahmen des oben genannten Berichts verwendeten Daten, sondern sämtliche vorliegenden Daten bis heute.

Ergebnis der Anfrage

In einem sehr netten und konstruktiven Telefonat wurde mir erklärt, dass es leider für die Herausgabe der Rohdaten selbst keine Rechtsgrundlage im IFG gibt. Schade! Bleibt zu hoffen, dass nächstes Jahr bei der Evaluation genug Druck/Interesse an einer freien Veröffentlichung der Daten aus der Öffentlichkeit sichtbar wird und die Rechtsverordnung angepasst wird.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. September 2015
  • Frist
    9. Oktober 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die im Rahmen de…
An Bundeskartellamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datengrundlage des Berichts "Ein Jahr Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K): Eine erste Zwischenbilanz" [#11290]
Datum
7. September 2015 14:53
An
Bundeskartellamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die im Rahmen der Auswertungen für den Bericht "Ein Jahr Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K): Eine erste Zwischenbilanz" (online unter http://www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Berichte/Ein_Jahr_MTS-K_Marginalsp.pdf?__blob=publicationFile&v=10 verfügbar) verwendeten gesammelten Kraftstoffpreisdaten und Grunddaten der Tankstellen. Sofern verfügbar bitte nicht nur die im Rahmen des oben genannten Berichts verwendeten Daten, sondern sämtliche vorliegenden Daten bis heute.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeskartellamt
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben diese an die zuständige Stelle im Bundeskar…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
AW: Datengrundlage des Berichts "Ein Jahr Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K): Eine erste Zwischenbilanz" [#11290]
Datum
8. September 2015 13:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir haben diese an die zuständige Stelle im Bundeskartellamt weitergeleitet. Zur Beantwortung werden wir voraussichtlich einige Tage benötigen. Bitte haben Sie dafür Verständnis.   Mit freundlichen Grüßen,
Bundeskartellamt
Markttransparenzstelle für Kraftstoffe / Ihre E-Mail vom 7. September 2015 Sehr geehrtAntragsteller/in   gerne wü…
Von
Bundeskartellamt
Betreff
Markttransparenzstelle für Kraftstoffe / Ihre E-Mail vom 7. September 2015
Datum
6. Oktober 2015 17:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in   gerne würden wir Sie zu Ihrer E-Mail vom 7. September 2015 telefonisch kontaktieren, konnten Sie bislang jedoch nicht erreichen. Könnten Sie uns bitte hierzu eine Telefonnummer zusenden, unter der wir Sie während der üblichen Bürozeiten erreichen können?   Mit freundlichen Grüßen

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AW: Markttransparenzstelle für Kraftstoffe / Ihre E-Mail vom 7. September 2015 [#11290] Sehr geehrt<< Anred…
An Bundeskartellamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Markttransparenzstelle für Kraftstoffe / Ihre E-Mail vom 7. September 2015 [#11290]
Datum
7. Oktober 2015 13:40
An
Bundeskartellamt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> ich hatte am Dienstag versucht zurück zu rufen, hatte aber kein Glück. Am Freitag sollte ich erreichbar sein, gerne auch unter XXXXXXXXXXXXX. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11290 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in