Datengrundlage Kennzeichnungspflicht Radfahrer

Anfrage an: Polizei Berlin

Die Datengrundlage für die Forderung einer Kennzeichnungspflicht von Radfahrern (hier gefordert: https://www.morgenpost.de/berlin/article230700648/Polizei-fordert-Fahrrad-Kennzeichen-in-Berlin.html).

Im Detail:

1. Wie viele Unfälle unter Beteiligung von Radfahrern gab es in den letzten 10 Jahren (nach Jahren aufgeschlüsselt) in Ihrem Zuständigkeitsbereich?
2. Wie viele Unfälle unter schuldhafter Beteiligung von Radfahrern gab es in den letzten 10 Jahren (nach Jahren aufgeschlüsselt) in Ihrem Zuständigkeitsbereich?
2.1. Bei wie vielen solcher Unfällen spielte eine Verkehrsunfallflucht eine Rolle?
2.2. Bei wie vielen solcher Unfälle konnte der Unfallverursacher nicht ermittelt werden?
4. Wie viele Unfälle unter Beteiligung von Kfz-Führern gab es in den letzten 10 Jahren (nach Jahren aufgeschlüsselt) in Ihrem Zuständigkeitsbereich?
5. Wie viele Unfälle unter schuldhafter Beteiligung von Kfz-Führern gab es in den letzten 10 Jahren (nach Jahren aufgeschlüsselt) in Ihrem Zuständigkeitsbereich?
5.1. Bei wie vielen solcher Unfällen spielte eine Verkehrsunfallflucht eine Rolle?
5.2. Bei wie vielen solcher Unfälle konnte der Unfallverursacher nicht ermittelt werden?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    19. Oktober 2020
  • Frist
    21. November 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datengrundlage Kennzeichnungspflicht Radfahrer [#201168]
Datum
19. Oktober 2020 10:44
An
Polizei Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Datengrundlage für die Forderung einer Kennzeichnungspflicht von Radfahrern (hier gefordert: https://www.morgenpost.de/berlin/article230700648/Polizei-fordert-Fahrrad-Kennzeichen-in-Berlin.html). Im Detail: 1. Wie viele Unfälle unter Beteiligung von Radfahrern gab es in den letzten 10 Jahren (nach Jahren aufgeschlüsselt) in Ihrem Zuständigkeitsbereich? 2. Wie viele Unfälle unter schuldhafter Beteiligung von Radfahrern gab es in den letzten 10 Jahren (nach Jahren aufgeschlüsselt) in Ihrem Zuständigkeitsbereich? 2.1. Bei wie vielen solcher Unfällen spielte eine Verkehrsunfallflucht eine Rolle? 2.2. Bei wie vielen solcher Unfälle konnte der Unfallverursacher nicht ermittelt werden? 4. Wie viele Unfälle unter Beteiligung von Kfz-Führern gab es in den letzten 10 Jahren (nach Jahren aufgeschlüsselt) in Ihrem Zuständigkeitsbereich? 5. Wie viele Unfälle unter schuldhafter Beteiligung von Kfz-Führern gab es in den letzten 10 Jahren (nach Jahren aufgeschlüsselt) in Ihrem Zuständigkeitsbereich? 5.1. Bei wie vielen solcher Unfällen spielte eine Verkehrsunfallflucht eine Rolle? 5.2. Bei wie vielen solcher Unfälle konnte der Unfallverursacher nicht ermittelt werden?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201168/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Datengrundlage Kennzeichnungspflicht Radfahrer“ …
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Datengrundlage Kennzeichnungspflicht Radfahrer [#201168]
Datum
12. Januar 2021 12:09
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Datengrundlage Kennzeichnungspflicht Radfahrer“ vom 19.10.2020 (#201168) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 53 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201168/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr Antragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IF…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Datengrundlage Kennzeichnungspflicht Radfahrer“ [#201168] [#201168]
Datum
9. Februar 2021 11:30
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr Antragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/201168/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Behörde nicht auf die Anfrage reagiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 201168.pdf Anfragenr: 201168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201168/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ihre E-Mail vom 9. Februar 2021 Sehr [geschwärzt], die o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier zum Geschäftszeich…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre E-Mail vom 9. Februar 2021
Datum
17. Februar 2021 19:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], die o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier zum Geschäftszeichen [geschwärzt] veraktet. Ich werde die Angelegenheit prüfen, bitte aber um Verständnis dafür, dass dies einige Zeit in Anspruch nehmen kann. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mail vom 9. Februar 2021 [#201168] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „D…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mail vom 9. Februar 2021 [#201168]
Datum
17. März 2021 16:07
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Datengrundlage Kennzeichnungspflicht Radfahrer“ vom 19.10.2020 (#201168) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 117 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201168/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
17. März 2021 19:39
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Re: Ihre E-Mail vom 9. Februar 2021 [#201168] Sehr << Anrede >> das tut mir sehr leid. Dafür möch…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Ihre E-Mail vom 9. Februar 2021 [#201168]
Datum
23. März 2021 10:04
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
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Sehr << Anrede >> das tut mir sehr leid. Dafür möchte ich mich herzlichst entschuldigen. Kommt nicht wieder vor. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201168/
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AW: Re: Ihre E-Mail vom 9. Februar 2021 [#201168] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrag…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Ihre E-Mail vom 9. Februar 2021 [#201168]
Datum
23. März 2021 10:05
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Datengrundlage Kennzeichnungspflicht Radfahrer“ vom 19.10.2020 (#201168) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 123 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201168/
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AW: Re: Ihre E-Mail vom 9. Februar 2021 [#201168] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrag…
An Polizei Berlin Details
Von
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Betreff
AW: Re: Ihre E-Mail vom 9. Februar 2021 [#201168]
Datum
29. März 2021 10:46
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Datengrundlage Kennzeichnungspflicht Radfahrer“ vom 19.10.2020 (#201168) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 129 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201168/
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AW: Re: Ihre E-Mail vom 9. Februar 2021 [#201168] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrag…
An Polizei Berlin Details
Von
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Betreff
AW: Re: Ihre E-Mail vom 9. Februar 2021 [#201168]
Datum
6. April 2021 13:11
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Datengrundlage Kennzeichnungspflicht Radfahrer“ vom 19.10.2020 (#201168) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 137 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201168/
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AW: Re: Ihre E-Mail vom 9. Februar 2021 [#201168] Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrag…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Ihre E-Mail vom 9. Februar 2021 [#201168]
Datum
9. April 2021 12:23
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Datengrundlage Kennzeichnungspflicht Radfahrer“ vom 19.10.2020 (#201168) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 140 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201168/
Polizei Berlin
Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) (Just 4 - IFG 169.20) 1. Ihren Antrag lehne ich ab. 2. …
Von
Polizei Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) (Just 4 - IFG 169.20)
Datum
14. April 2021
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
2,0 MB
1. Ihren Antrag lehne ich ab. 2. Dieser Bescheid ergeht gebührenfrei. Für Daten zu Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Kraftfahrzeugen existiert keine periodische Statistik. Eine neue Information mit dem von Ihnen konkret beantragten Informationsgehalt müsste erst aufwendig erstellt werden.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte Sie erneut um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Erneute Vermittlung bei Anfrage „Datengrundlage Kennzeichnungspflicht Radfahrer“ Geschäftszeichen 525.743 [#201168]
Datum
21. April 2021 21:33
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte Sie erneut um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Berlin (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/201168/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Begründung für die Ablehnung unzureichend ist und nicht hinreichend ist. Die Ablehnung beruft sich darauf, dass für die Beantwortung der Anfrage eine Statistik erstellt werden müsse, welche nicht vorhanden sei und das IFG demnach nicht greifen würde. Dies entspricht nicht der Wahrheit. Die Daten liegen der Stelle in Rohform vor und könnten dem Antragsteller auch in Rohform zugänglich gemacht werden, wobei dann entsprechende Maßnahmen zum Schutze von Persönlichkeitsrechten dem Antragsteller in Rechnung gestellt werden könnten (Schwärzungen). Die Informationen sind also vorhanden und müssen nicht erst erstellt werden. Die Notwendigkeit des Zusammentragens der Informationen entbindet nicht vom IFG. Dass die automatisierte Abfrage der Informationen nicht möglich ist, ist nicht glaubhaft. Dementsprechend könnten die Informationen bei Anwendung der Gebührenordnung dem Antragsteller zur Verfügung gestellt werden. Diese Möglichkeit wurde nicht in Betracht gezogen. Weiterhin beruft sich die die Polizeipräsidentin auf ein gesteigertes Beschwerdeaufkommen und rechtfertigt so die Forderungen nach einer Kennzeichnungspflicht. Diese Äußerung lässt vermuten, dass sich die pflichtbewusste und den Fakten verbundene Polizeipräsidentin auf vorhandene Beschwerde- und Unfallzahlen beruft. Die Informationen scheinen der Polizeipräsidentin also vorzuliegen. Diese Informationen erbete ich dementsprechend. Weiterhin gibt die Polizeipräsidentin die folgenden Auskünfte: - "Grund dafür seien wachsende Unfallzahlen mit darauffolgender Fahrerflucht." - "Wir beobachten eine zunehmende Aggressivität im Straßenverkehr – auch bei Fahrradfahrern" - "Außerdem betonte Slwoik, dass mehr als die Hälfte aller Unfälle mit Fahrradfahrern von den Radlern selbst verursacht werden." (Quelle: https://www.berliner-zeitung.de/news/berliner-polizei-fuer-fahrrad-kennzeichen-li.112376) Es muss also eine Vielzahl verschiedener Auswertungen der Unfallzahlen geben, welche diese Aussagen ermöglichen. Diese Datengrundlage erbete ich. Die Polizei Berlin verneint den Informationsanspruch, da diese Informationen erst geschaffen werden müssten. Wie dargelegt wurde, sind diese Informationen jedoch schon vorhanden und werden von der Polizeipräsidentin genutzt um entsprechende Schlussfolgerungen zu ziehen. Ich bitte Sie daher in diesem Fall zu ermitteln und die Polizei Berlin darum zu bitten die Informationen, welche die Polizeipräsidentin als Datengrundlage für Ihre Aussagen nutzte, zur Verfügung zu stellen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 201168.pdf - 2021-04-14_1-polizei-berlin.pdf Anfragenr: 201168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201168/
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. April 2021 17:25
Status
Anfrage abgeschlossen

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Jur 4 IFG 169.20 [#201168] Sehr << Anrede >> vielen herzlichen Dank für die Rückmeldung. Ich vers…
An Polizei Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Jur 4 IFG 169.20 [#201168]
Datum
23. April 2021 17:38
An
Polizei Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen herzlichen Dank für die Rückmeldung. Ich verstehe Ablehnung der Anfrage so, dass die von der Polizeipräsidentin getätigten Aussagen demnach nicht der Faktenlage entsprechen. Vermutlich handelt es sich um "gefühlte" oder "alternative" Fakten. Ansonsten hätten die Daten ja vorgelegen und ausgehändigt werden können. Vielen Dank für die Bestätigung dieses Umstandes. Ggf. finden Sie die Informationen auf welche sich die Polizeipräsidentin bezieht ja noch. Dann können Sie den möglichen Trugschluss meinerseits jederzeit an dieser Stelle ausräumen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201168/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Jur 4 IFG 169.20 [#201168] Sehr << Anrede >> Vielen herzlichen Dank für die schnelme Rückmeldung…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Jur 4 IFG 169.20 [#201168]
Datum
23. April 2021 17:45
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen herzlichen Dank für die schnelme Rückmeldung. Dass sie nicht Vermitteln können ist nicht weiter schlimm. Die Ablehnung des Antrages hat ja eindeutig gezeigt, dass sich die Polizeipräsidentin Thesen bedient die offensichtlich jeder Datengrundlage entbehren. Andernfalls hätten die den Aussagen möglicherweise zugrundeliegenden Daten ja ausgehändigt werden können. Dass diese erst erstellt werden müssten, zeigt eindrücklich, dass Polizeipräsidentin hier keinen faktenbasierten Diskussionsbeitrag geleistet hat. Vielen Dank für ihre Unterstützung in der Sache. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201168 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201168/

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. April 2021 17:55
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.