Datengrundlage - Studien

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Laut Herrn Streeck hat dieser schon sehr früh bei Ihnen angefragt, warum sie die Studie, der er jetzt mit seinem Team durchführt, nicht durchführen. Ihre Antwort war, das von Seiten des RKIs kein Interesse an einer solchen Studie besteht. Der Wert der Studie dürfte inzwischen wohl unbestritten sein. Warum bestand/besteht beim RKI kein Interesse valide, aussagekräftige Daten zu sammeln, auf deren Grundlage man fundierte Entscheidungen über sinnvolle Maßnahmen treffen kann?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. April 2020
  • Frist
    19. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Herrn Streeck …
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datengrundlage - Studien [#184599]
Datum
15. April 2020 00:00
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Herrn Streeck hat dieser schon sehr früh bei Ihnen angefragt, warum sie die Studie, der er jetzt mit seinem Team durchführt, nicht durchführen. Ihre Antwort war, das von Seiten des RKIs kein Interesse an einer solchen Studie besteht. Der Wert der Studie dürfte inzwischen wohl unbestritten sein. Warum bestand/besteht beim RKI kein Interesse valide, aussagekräftige Daten zu sammeln, auf deren Grundlage man fundierte Entscheidungen über sinnvolle Maßnahmen treffen kann?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184599 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184599
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Robert Koch-Institut
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank f?r Ihre Anfrage. Das Robert Koch-Institut ist f?r Fragen aus der Fach?…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Automatische Antwort: Datengrundlage - Studien [#184599]
Datum
15. April 2020 00:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank f?r Ihre Anfrage. Das Robert Koch-Institut ist f?r Fragen aus der Fach?ffentlichkeit zust?ndig. Wegen eines erh?hten Aufkommens an Anfragen aufgrund des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 k?nnen derzeit keine B?rgeranfragen beantwortet werden. Die eingehenden fachlichen Anfragen werden kapazit?tsbedingt nach Dringlichkeit bearbeitet. ?rzte k?nnen sich auch an die Kassen?rztlichen Vereinigungen wenden. Informationen zu SARS-CoV-2 finden Sie auf den Seiten des RKI unter www.rki.de/covid-19. Das Robert Koch-Institut erfasst kontinuierlich die aktuelle Lage, bewertet alle Informationen und sch?tzt das Risiko f?r die Bev?lkerung in Deutschland ein. Vielleicht sind auch unsere zahlreichen Antworten auf h?ufig gestellte Fragen f?r Sie hilfreich: www.rki.de/covid-19-faq . Informationen f?r B?rger stellt die Bundeszentrale f?r gesundheitliche Aufkl?rung (BZgA) auf ihrer Internetseite zu COVID-19 zur Verf?gung (https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-sars-cov-2.html). Das FAQ-Tool bietet die M?glichkeit, gezielt nach Antworten auf h?ufig gestellte Fragen zu suchen: https://www.infektionsschutz.de/mediathek/fragen-antworten.html. F?r die Durchf?hrung der empfohlenen Ma?nahmen sind die Landesbeh?rden und Gesundheits?mter vor Ort zust?ndig. Zudem gibt es verschiedene Telefonhotlines f?r B?rger: - das B?rgertelefon des Bundesministeriums f?r Gesundheit ist zum Thema Coronaviren von Montag bis Donnerstag von 8 bis 18 Uhr, am Freitag von 8 bis 12 Uhr unter folgenden Nummern: 030 / 346 465 100 erreichbar - Beratung durch die unabh?ngige Patientenberatung unter der Nummer: 0800 330 4615 32 Zum Teil bieten ebenfalls Krankenkassen und Gesundheitsbeh?rden der Bundesl?nder telefonische Beratung an. Vielen Dank f?r Ihr Verst?ndnis und freundliche Gr??e