Datengrundlage TK-Gesundheitsreport 2020,2021 und 2022

Sie veröffentlichen Auswertungen von Gesundheitsdaten in Form der TK-Gesundheitsreporte. Als Autor wird das aQua – Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH angegeben.

Der Report 2022 für das Jahr 2021 ist zwar noch nicht veröffentlicht, jedoch bereits in Arbeit.

Senden sie mir die Datengrundlage zu, auf derer die folgenden TK-Gesundheitsreports erstellt wurden: TK-Gesundheitsreport 2020 (Daten Jahr 2019), TK-Gesundheitsreport 2021 (Daten Jahr 2020) sowie die Daten des Jahres 2021 (welche für den Report 2022 bereitgestellt wurden).

Wenn Sie dies ablehnen, erläutern Sie bitte auf welcher Rechtsgrundlage das aQua Institut Daten erhält, welche mir vorenthalten werden.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    15. April 2022
  • Frist
    21. Mai 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sie veröffentlich…
An Techniker Krankenkasse Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datengrundlage TK-Gesundheitsreport 2020,2021 und 2022 [#246390]
Datum
15. April 2022 17:52
An
Techniker Krankenkasse
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sie veröffentlichen Auswertungen von Gesundheitsdaten in Form der TK-Gesundheitsreporte. Als Autor wird das aQua – Institut für angewandte Qualitätsförderung und Forschung im Gesundheitswesen GmbH angegeben. Der Report 2022 für das Jahr 2021 ist zwar noch nicht veröffentlicht, jedoch bereits in Arbeit. Senden sie mir die Datengrundlage zu, auf derer die folgenden TK-Gesundheitsreports erstellt wurden: TK-Gesundheitsreport 2020 (Daten Jahr 2019), TK-Gesundheitsreport 2021 (Daten Jahr 2020) sowie die Daten des Jahres 2021 (welche für den Report 2022 bereitgestellt wurden). Wenn Sie dies ablehnen, erläutern Sie bitte auf welcher Rechtsgrundlage das aQua Institut Daten erhält, welche mir vorenthalten werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 246390 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246390/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Techniker Krankenkasse
Ihre E-Mail an die TK Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre E-Mail an die TK
Datum
15. April 2022 17:53
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, vielen Dank für Ihre E-Mail. Wir kümmern uns so schnell wie möglich darum. Da E-Mails mitgelesen werden können, schicken wir Ihnen zum Schutz Ihrer Daten Bescheinigungen, Unterlagen oder Anträge mit der Post. Unser Tipp für die Zukunft an unsere Versicherten: Registrieren Sie sich für "Meine TK ( https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/alle-prozesse-anwendungen-services/ihr-meine-tk-bereich/alles-zu-meine-tk-2045290?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x )". Dann können Sie Ihr Anliegen beim nächsten Mal direkt und sicher online erledigen. Noch einfacher geht es übrigens mit unserer TK-App ( https://www.tk.de/techniker/2023650?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x ). Die häufigsten Fragen und Antworten zur Versicherung finden Sie in unserem FAQ-Bereich ( https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft-2000108?tkmc=tk.tk.sb.web.aeb.x.x ) auf tk.de. Vielleicht ist auch eine Antwort auf Ihre Frage dabei. Freundliche Grüße
Techniker Krankenkasse
Ihre Mail vom 15. April 2022 (306022814794) - [23131401] Guten Tag Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre M…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre Mail vom 15. April 2022 (306022814794) - [23131401]
Datum
19. April 2022 11:05
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Mail. Diese habe ich an unser Fachteam weitergeleitet. Freundliche Grüße

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Techniker Krankenkasse
Ihre Anfrage vom 14. April 2022 Sehr << Antragsteller:in >> Sie hatten die TK über die Internetplattf…
Von
Techniker Krankenkasse
Betreff
Ihre Anfrage vom 14. April 2022
Datum
12. Mai 2022 09:55
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.jpg
2,8 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Sie hatten die TK über die Internetplattform www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de> aufgefordert, Ihnen nach IFG/UIG/VIG Auskunft zu geben bzw. die Datengrundlage zuzusenden, auf der die folgenden TK-Gesundheitsreporte erstellt wurden: TK-Gesundheitsreport 2020 (Daten Jahr 2019), TK-Gesundheitsreport 2021 (Daten Jahr 2020) sowie die Daten des Jahres 2021 (welche für den Report 2022 bereitgestellt wurden). Ihrem Antrag kann seitens der TK leider nicht gefolgt werden: Wie Sie richtig ausgeführt haben, wertet das aQua-Institut im Auftrag der Techniker die entsprechenden Sozialdaten für die Gesundheitsberichterstattung TK-versicherter Erwerbstätiger aus. Die rechtliche Grundlage dieser Auswertungen beruht auf § 284 Abs. 3 S. 1 SGB V i.V.m. § 67b Abs. 1, SGB X, § 67 c Abs. 2 Nr. 1 SGB X i.V.m. § 20 b SGB V. Das aQua Institut erhält die hier in Rede stehenden Datengrundlagen im Übrigen aufgrund einer Auftragsverarbeitungs-Vereinbarung mit der TK gemäß Art. 28 DSGVO, § 80 SGB X. Die rechtlichen Vorgaben, die maßgeblich für die Durchführung einer Auftragsverarbeitung sind, sind sehr streng - der Auftragsverarbeiter muss hohe Sicherheitsanforderungen in Bezug auf die Datenhaltung, Datenverarbeitung nachweisen, Art. 32 DSGVO. Da eine derartige Vereinbarung mit Ihnen offensichtlich nicht geschlossen wurde, können die angefragten Datengrundlagen nicht an Sie herausgegeben werden. Die Herausgabe würde zudem eine eklatante Verletzung datenschutzrechtlicher Grundsätze und Bestimmungen darstellen. Freundliche Grüße