Datengrundlage Verkehrsbericht 2018 - Statistischer Teil

Die statistischen Daten des Polizeipräsidiums Frankfurt, die für die Publikation "Verkehrsbericht 2018 - Statistischer Teil" ausgewertet wurden, bzw. auf welchen die Statistiken und Grafiken der Publikation beruhen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    28. Mai 2019
  • Frist
    2. Juli 2019
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Julius Kostka
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die stat…
An Polizeipräsidium Frankfurt am Main Details
Von
Julius Kostka
Betreff
Datengrundlage Verkehrsbericht 2018 - Statistischer Teil [#146904]
Datum
28. Mai 2019 11:44
An
Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die statistischen Daten des Polizeipräsidiums Frankfurt, die für die Publikation "Verkehrsbericht 2018 - Statistischer Teil" ausgewertet wurden, bzw. auf welchen die Statistiken und Grafiken der Publikation beruhen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Julius Kostka <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Julius Kostka << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Julius Kostka

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Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Sehr geehrter Herr Kostka, vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihrem Interesse an der polizeilichen Arbeit. Lei…
Von
Polizeipräsidium Frankfurt am Main
Betreff
AW: Datengrundlage Verkehrsbericht 2018 - Statistischer Teil [#146904]
Datum
28. Mai 2019 15:36
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Kostka, vielen Dank für Ihre Anfrage und Ihrem Interesse an der polizeilichen Arbeit. Leider können wir Ihrem Antrag nicht entsprechen. Das Recht auf Zugang zu amtlichen Informationen findet gemäß § 81 Abs. 2 Nr. 1 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) nicht gegenüber Polizeibehörden und dem Landesamt für Verfassungsschutz Anwendung. Nach § 81 Abs. 3 HDSIG ist der Zugang zu Informationen dieser Stellen auch dann ausgeschlossen, wenn sich die Informationen in Daten oder Akten anderer öffentlichen Stellen befinden, wie z.B. im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport. Informationsansprüche nach dem Umweltinformationsgesetz (UIG), dem Hessischen Umweltinformationsgesetz (HUIG) oder dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) bestehen nicht, da die Anwendungsbereiche der genannten Gesetze nicht eröffnet sind; der Antrag zielt weder auf Umwelt- noch auf Verbraucherinformationen ab (§ 1 Abs. 1, § 2 Abs. 3 UIG, § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 3 HUIG, §§ 1, 2 Abs. 1 VIG). Abgesehen davon sind Landesbehörden keine informationspflichtigen Stellen i.S.d. § 1 Abs. 2 UIG. Mit freundlichen Grüßen