Datenpanne der Stadt Jena

Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG

Guten Tag,

besten Dank für Ihr Schreiben zu dem von mir gemeldeten Datenschutzverstoß durch die Stadt Jena. Bitte senden Sie mir

a) die von Ihnen angesprochene Meldung einer Datenpanne der Stadt Jena zu.

b) die Empfehlungen Ihrerseits an die Stadt Jena.

2. Wie viele Datenschutzverstöße wurden Ihnen in den letzten Jahren

a) durch die Stadt Jena

b) allgemein im Zusammenhang mit der Kommunikation zwischen Behörden, Gerichten, etc.pp

gemeldet. Welche Empfehlungen werden hier in der Regel ausgesprochen.

3. Welche technischen Maßnahmen u.a. im Zuge der Digitalisierung der Verwaltung des Freistaates Thüringen sind vorgesehen bzw. in welche sind Sie involviert, um das Risiko von Datenschutzpannen zu reduzieren? Hier könnte man sich im Zuge von digitalisierten Prozessen ja durchaus vorstellen, dass mittels Methoden der künstlichen Intelligenz (oder auch einfacher Statistik) dem Mitarbeiter Warnungen angezeigt werden, wenn personenbezogene Daten von einer Software erkannt werden. Ein einfacher Vergleich wäre die mittlerweile gängigen Warnungen in E-Mail-Programmen, ob man vielleicht einen Anhang vergessen hat, sobald mal im Text der E-Mail bestimmt Keywords benutzt.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    10. Februar 2023
  • Frist
    14. März 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, besten Dank für Ihr Schreiben zu dem von mir gemeldeten Datenschu…
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenpanne der Stadt Jena [#269914]
Datum
10. Februar 2023 11:36
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Guten Tag, besten Dank für Ihr Schreiben zu dem von mir gemeldeten Datenschutzverstoß durch die Stadt Jena. Bitte senden Sie mir a) die von Ihnen angesprochene Meldung einer Datenpanne der Stadt Jena zu. b) die Empfehlungen Ihrerseits an die Stadt Jena. 2. Wie viele Datenschutzverstöße wurden Ihnen in den letzten Jahren a) durch die Stadt Jena b) allgemein im Zusammenhang mit der Kommunikation zwischen Behörden, Gerichten, etc.pp gemeldet. Welche Empfehlungen werden hier in der Regel ausgesprochen. 3. Welche technischen Maßnahmen u.a. im Zuge der Digitalisierung der Verwaltung des Freistaates Thüringen sind vorgesehen bzw. in welche sind Sie involviert, um das Risiko von Datenschutzpannen zu reduzieren? Hier könnte man sich im Zuge von digitalisierten Prozessen ja durchaus vorstellen, dass mittels Methoden der künstlichen Intelligenz (oder auch einfacher Statistik) dem Mitarbeiter Warnungen angezeigt werden, wenn personenbezogene Daten von einer Software erkannt werden. Ein einfacher Vergleich wäre die mittlerweile gängigen Warnungen in E-Mail-Programmen, ob man vielleicht einen Anhang vergessen hat, sobald mal im Text der E-Mail bestimmt Keywords benutzt. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 269914 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/269914/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenpanne der Stadt Jena“ vom 10.02.2023 (#269914) wurde von Ihne…
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Datenpanne der Stadt Jena [#269914]
Datum
30. Juli 2023 00:48
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenpanne der Stadt Jena“ vom 10.02.2023 (#269914) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 138 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>