„Datenpanne“ nach einer Softwareänderung

Am 18. Mai 2022 gab es einen IT-Vorfall im BA-Portal. Diesbezüglich bitte ich um die folgenden Dokumente:

- die Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde sowie weitere Kommunikation zwischen „Datenschutzstellen“ (vgl. https://www.arbeitsagentur.de/news/it-vorfall) und Bundesagentur in dieser Sache,
- die Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person,
- die Datenschutz-Folgenabschätzung für den Verarbeitungsvorgang, der auch den Login mittels Gesichtserkennung umfasst.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Mai 2022
  • Frist
    25. Juni 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 18. Mai 2022 g…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
„Datenpanne“ nach einer Softwareänderung [#249641]
Datum
21. Mai 2022 11:21
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 18. Mai 2022 gab es einen IT-Vorfall im BA-Portal. Diesbezüglich bitte ich um die folgenden Dokumente: - die Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde sowie weitere Kommunikation zwischen „Datenschutzstellen“ (vgl. https://www.arbeitsagentur.de/news/it-vorfall) und Bundesagentur in dieser Sache, - die Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person, - die Datenschutz-Folgenabschätzung für den Verarbeitungsvorgang, der auch den Login mittels Gesichtserkennung umfasst.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249641 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249641/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „„Datenpanne“ nach einer Softwareänderung“ vom …
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: „Datenpanne“ nach einer Softwareänderung [#249641]
Datum
25. Juni 2022 02:03
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „„Datenpanne“ nach einer Softwareänderung“ vom 21.05.2022 (#249641) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „„Datenpanne“ nach einer Softwareänderung“ vom …
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: „Datenpanne“ nach einer Softwareänderung [#249641]
Datum
19. Juli 2022 13:58
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „„Datenpanne“ nach einer Softwareänderung“ vom 21.05.2022 (#249641) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „„Datenpanne“ nach einer Softwareänderung“ [#249641]
Datum
19. Juli 2022 14:00
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/249641/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich bis heute keine Antwort auf meine Anfrage erhalten habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 249641.pdf Anfragenr: 249641 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249641/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-720/003 II#0347 Sehr << An…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Fwd: Vermittlung bei Anfrage „„Datenpanne“ nach einer Softwareänderung“ [#249641] # IFG-720/003 II#0347
Datum
20. Juli 2022 08:27
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az.: IFG-720/003 II#0347 Sehr << Antragsteller:in >> angefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Information. Die Übermittlung erfolgt ausschließlich elektronisch. Mit freundlichen Grüßen
Bundesagentur für Arbeit
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 21.5.2022 bitten Sie um Zugang zu amtlichen Informationen …
Von
Bundesagentur für Arbeit
Betreff
AW: „Datenpanne“ nach einer Softwareänderung [#249641]
Datum
22. Juli 2022 15:09
Status
Sehr << Antragsteller:in >> mit E-Mail vom 21.5.2022 bitten Sie um Zugang zu amtlichen Informationen bezüglich eines IT-Vorfalls im Portal der Bundesagentur für Arbeit (BA). Vorab bitte ich um Entschuldigung, dass sich die Beantwortung Ihrer Anfrage wegen krankheitsbedingter Personalausfälle und urlaubsbedingt verzögert hat. Wie Sie wissen hat die BA auf ihrem Portal arbeitsagentur.de selbst über den Vorfall informiert: https://www.arbeitsagentur.de/news/it-vorfall. Ihrem Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen gebe ich statt, soweit hierzu Informationen vorhanden sind: 1. Der Vorfall wurde dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) am selben Tag gemeldet. Die Mitteilung der Meldung wird im Anhang zugänglich gemacht (Anhang 1). Nach Klärung des Sachverhalts erfolgte mit E-Mail vom 20.5.2022 eine ausführliche Darstellung des Vorfalls. Diese ist ebenfalls beigefügt (Anhang 2). 2. Außerdem wird ein Muster der Benachrichtigung betroffener Personen über einen Datenschutzvorfall zugänglich gemacht (Anhang 3). 3. Soweit Sie in diesem Zusammenhang eine Datenschutz-Folgenabschätzung für den Verarbeitungsvorgang haben möchten, der einen Login mittels Gesichtserkennung umfasst, kann die Information nicht zugänglich gemacht werden. Für das Portal der BA gibt es keinen Login mittels Gesichtskennung. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung zu einem derartigen Datenverarbeitungsvorgang ist daher nicht vorhanden. Mit freundlichen Grüßen

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