Datensatzerfassung von Sanktionen nach dem SGB II zur statistischen Auswertung

Datensatzerfassung von Sanktionen nach dem SGB II zur statistischen Auswertung

Die statistische Auswertung „Zeitreihe Sanktionen - Neu festgestellte Sanktionen nach Sanktionsgründen - Anteile in % Deutschland“ lässt erkennen, dass von den Jobcentern umfangreiches Datenmaterial zur Auswertung von Sanktionen im SGB II zusammengetragen wird.
https://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/Aktuell/iiia7/vorrev-zr-sanktionen/zr-sanktionen-d-0-xls.xls

Über den Eintrag „Sanktionen“ im Reiter Person in ALLEGRO werden die Sanktionen für die Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft erfasst und angezeigt. https://fragdenstaat.de/files/foi/24982/allegro-lernmodul-2.pdf (S. 82-87)

Unter anderem werden mittels einer Auswahlliste in ALLEGRO detaillierte Daten über die Sanktionsgründe dokumentiert als da wären:

• Pflichtverletzung aus der Eingliederungsvereinbarung
• Pflichtverletzung aus VA nach § 15 (1) S.6
• Weigerung zumutbare Arbeit aufzunehmen
• Weigerung zumutbare Arbeit fortzuführen
• Verhinderung Anbahnung zumutbarer Arbeit
• Weigerung Aufnahme Ausbildung
• Weigerung Fortführung Ausbildung
• Verhinderung Anbahnung Ausbildung
• Weigerung Aufnahme Arbeitsgelegenheit
• Weigerung Fortführung Arbeitsgelegenheit
• Verhinderung Anbahnung Arbeitsgelegenheit
• Weigerung Aufnahme Arbeit mit Beschäftigungszuschuss
• Weigerung Fortführung Arbeit mit Beschäftigungszuschuss
• Verhinderung Anbahnung Arbeit mit Beschäftigungszuschuss
• Weigerung Antritt Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit
• Abbruch einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit
• Anlass zum Abbruch einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit
• Minderung Einkommen ab dem 18. Lebensjahr
• Minderung Vermögen ab dem 18. Lebensjahr
• Fortsetzung unwirtschaftlichen Verhaltens
• Anspruch auf Alg ruht / ist erloschen wg. Sperrzeit nach SGB III
• Voraussetzung für das Eintreten einer Sperrzeit nach SGB III
• Weigerung zur Meldung beim zuständigen Träger
• Weigerung Teilnahme an ärztlichem Untersuchungstermin
• Weigerung Teilnahme an psychologischem Untersuchungstermin

 Die Auswertung erfolgt daran anlehnend: Anzahl neu festgestellte Sanktionen

1. Weigerung Erfüllung der Pflichten der Eingliederungsvereinbarung
2. Weigerung Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung oder Massnahme1)
3. Meldeversäumnis beim Träger
4. Meldeversäumnis beim ärztlichen oder psychologischen Dienst
5. Verminderung von Einkommen bzw. Vermögen
6. Fortsetzung unwirtschaftlichen Verhaltens
7. Eintritt einer Sperrzeit oder Er-löschen des Anspruchs nach dem SGB III
8. Erfüllung der Voraussetzung für Eintritt einer Sperrzeit nach dem SGB III

Anzahl im Berichtszeitraum neu sanktionierter eLb 2)

Aber eine Statistik über die Gesamtzahl der ausgesprochenen Sanktionen nach Jobcentern findet sich nicht.
In neueren Veröffentlichungen ist zu lesen:

„Im Schni줁 waren 2016 monatlich 134.390 Menschen von Leistungskürzungen
betroffen, berichtet die Funke Mediengruppe unter Berufung auf eine Antwort der
Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken. 2015 waren es mit 131.520 noch rund
3000 Betroffene weniger.“

134.390 x 12 Monate = 1.612.680 Sanktionierte 2016
131.520 x 12 Monate = 1.578.240 Sanktionierte 2015

1. Bitte teilen Sie mir mit welche Datensätze in den die Sanktionen umfassenden Tabellen vorgehalten werden und welche Datenabfragen daraus abgeleitet werden. (siehe oben)
2. Bitte beziffern Sie mir für das Jahr 2016 die monatlich dokumentierten Sanktionen im Jobcenter Märkischer Kreis, Gesamtdeutschland und NRW.
3. Bitte teilen sie mit, wie viele Sanktionen 2016 im Jobcenter Märkischer Kreis, Gesamtdeutschland und NRW aufgrund von Rücknahmen, Widerspruch- und Klageverfahren als rechtswidrig zurück genommen werden mussten.
4. Sollte die Zuständigkeit für diese Jahresübersichten bei den einzelnen Jobcentern liegen, bitte ich um die Mitteilung in welcher Form die begehrten Informationen durch einfache Datenbankabfragen generiert werden können.

Ergebnis der Anfrage

Es gilt zu beachten welche Auswertungen aus dem statistischen Zahlenmaterial abgeleitet werden, und besonders welche Auswertungen vermieden werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Februar 2017
  • Frist
    24. März 2017
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Datensatzerfassu…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datensatzerfassung von Sanktionen nach dem SGB II zur statistischen Auswertung [#20427]
Datum
20. Februar 2017 18:52
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Datensatzerfassung von Sanktionen nach dem SGB II zur statistischen Auswertung Die statistische Auswertung „Zeitreihe Sanktionen - Neu festgestellte Sanktionen nach Sanktionsgründen - Anteile in % Deutschland“ lässt erkennen, dass von den Jobcentern umfangreiches Datenmaterial zur Auswertung von Sanktionen im SGB II zusammengetragen wird. https://statistik.arbeitsagentur.de/Statistikdaten/Detail/Aktuell/iiia7/vorrev-zr-sanktionen/zr-sanktionen-d-0-xls.xls Über den Eintrag „Sanktionen“ im Reiter Person in ALLEGRO werden die Sanktionen für die Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft erfasst und angezeigt. https://fragdenstaat.de/files/foi/24982/allegro-lernmodul-2.pdf (S. 82-87) Unter anderem werden mittels einer Auswahlliste in ALLEGRO detaillierte Daten über die Sanktionsgründe dokumentiert als da wären: • Pflichtverletzung aus der Eingliederungsvereinbarung • Pflichtverletzung aus VA nach § 15 (1) S.6 • Weigerung zumutbare Arbeit aufzunehmen • Weigerung zumutbare Arbeit fortzuführen • Verhinderung Anbahnung zumutbarer Arbeit • Weigerung Aufnahme Ausbildung • Weigerung Fortführung Ausbildung • Verhinderung Anbahnung Ausbildung • Weigerung Aufnahme Arbeitsgelegenheit • Weigerung Fortführung Arbeitsgelegenheit • Verhinderung Anbahnung Arbeitsgelegenheit • Weigerung Aufnahme Arbeit mit Beschäftigungszuschuss • Weigerung Fortführung Arbeit mit Beschäftigungszuschuss • Verhinderung Anbahnung Arbeit mit Beschäftigungszuschuss • Weigerung Antritt Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit • Abbruch einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit • Anlass zum Abbruch einer Maßnahme zur Eingliederung in Arbeit • Minderung Einkommen ab dem 18. Lebensjahr • Minderung Vermögen ab dem 18. Lebensjahr • Fortsetzung unwirtschaftlichen Verhaltens • Anspruch auf Alg ruht / ist erloschen wg. Sperrzeit nach SGB III • Voraussetzung für das Eintreten einer Sperrzeit nach SGB III • Weigerung zur Meldung beim zuständigen Träger • Weigerung Teilnahme an ärztlichem Untersuchungstermin • Weigerung Teilnahme an psychologischem Untersuchungstermin  Die Auswertung erfolgt daran anlehnend: Anzahl neu festgestellte Sanktionen 1. Weigerung Erfüllung der Pflichten der Eingliederungsvereinbarung 2. Weigerung Aufnahme oder Fortführung einer Arbeit, Ausbildung oder Massnahme1) 3. Meldeversäumnis beim Träger 4. Meldeversäumnis beim ärztlichen oder psychologischen Dienst 5. Verminderung von Einkommen bzw. Vermögen 6. Fortsetzung unwirtschaftlichen Verhaltens 7. Eintritt einer Sperrzeit oder Er-löschen des Anspruchs nach dem SGB III 8. Erfüllung der Voraussetzung für Eintritt einer Sperrzeit nach dem SGB III Anzahl im Berichtszeitraum neu sanktionierter eLb 2) Aber eine Statistik über die Gesamtzahl der ausgesprochenen Sanktionen nach Jobcentern findet sich nicht. In neueren Veröffentlichungen ist zu lesen: „Im Schni줁 waren 2016 monatlich 134.390 Menschen von Leistungskürzungen betroffen, berichtet die Funke Mediengruppe unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Linken. 2015 waren es mit 131.520 noch rund 3000 Betroffene weniger.“ 134.390 x 12 Monate = 1.612.680 Sanktionierte 2016 131.520 x 12 Monate = 1.578.240 Sanktionierte 2015 1. Bitte teilen Sie mir mit welche Datensätze in den die Sanktionen umfassenden Tabellen vorgehalten werden und welche Datenabfragen daraus abgeleitet werden. (siehe oben) 2. Bitte beziffern Sie mir für das Jahr 2016 die monatlich dokumentierten Sanktionen im Jobcenter Märkischer Kreis, Gesamtdeutschland und NRW. 3. Bitte teilen sie mit, wie viele Sanktionen 2016 im Jobcenter Märkischer Kreis, Gesamtdeutschland und NRW aufgrund von Rücknahmen, Widerspruch- und Klageverfahren als rechtswidrig zurück genommen werden mussten. 4. Sollte die Zuständigkeit für diese Jahresübersichten bei den einzelnen Jobcentern liegen, bitte ich um die Mitteilung in welcher Form die begehrten Informationen durch einfache Datenbankabfragen generiert werden können.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datensatzerfassung von Sanktionen nach dem SGB…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Datensatzerfassung von Sanktionen nach dem SGB II zur statistischen Auswertung [#20427]
Datum
16. April 2017 19:42
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datensatzerfassung von Sanktionen nach dem SGB II zur statistischen Auswertung“ vom 20.02.2017 (#20427) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 24 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20427 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datensatzerfassung von Sanktionen nach dem SGB…
An Bundesagentur für Arbeit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Datensatzerfassung von Sanktionen nach dem SGB II zur statistischen Auswertung [#20427]
Datum
5. Mai 2017 17:52
An
Bundesagentur für Arbeit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datensatzerfassung von Sanktionen nach dem SGB II zur statistischen Auswertung“ vom 20.02.2017 (#20427) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 43 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 20427 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesagentur für Arbeit
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Von
Bundesagentur für Arbeit
Via
Briefpost
Betreff
Datum
26. Mai 2017
Status
Anfrage abgeschlossen