Datenschutz

Darf eine Anfrage bei der Kommunalaufsicht eines Landratsamtes im Originaltext mit Name + Adresse weitergeleitet werden, z.B. an die betroffene Kommune, indem bei der Antwort diese in CC gesetzt wird? Gilt hier kein Datenschutz?
Und wie sieht es bei einer Behördlichen Antwort aus - gilt für diese der Datenschutz wenn es um Abklärung eines rechtlichen Vorganges geht. Darf dies an Personen mit ähnl. gelagerten Fragen weiter gegeben werden?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. Oktober 2020
  • Frist
    11. November 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Darf eine Anfrage…
An Regierungspräsidium Tübingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutz [#200014]
Datum
9. Oktober 2020 13:18
An
Regierungspräsidium Tübingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Darf eine Anfrage bei der Kommunalaufsicht eines Landratsamtes im Originaltext mit Name + Adresse weitergeleitet werden, z.B. an die betroffene Kommune, indem bei der Antwort diese in CC gesetzt wird? Gilt hier kein Datenschutz? Und wie sieht es bei einer Behördlichen Antwort aus - gilt für diese der Datenschutz wenn es um Abklärung eines rechtlichen Vorganges geht. Darf dies an Personen mit ähnl. gelagerten Fragen weiter gegeben werden?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 200014 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/200014/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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