Datenschutz auf den Websites von Bundesbehörden

Akten, die nachvollziehbar machen,
1) wie viele Beschwerden wegen Mängeln aut den Websites von Bundesbehörden in der Frage "Datenschutzerklärung auf der Website" wurden seit dem Jahr 2010 bei Der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eingereicht?
2) ob Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Kenntnis darüber hat, wie viele Websites insgesamt von den Bundesbehörden betrieben werden?
3) welche Aktivitäten Der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit im Zeitraum seit dem Jahr 2010 - bspw. Schulungen, Kontrollen, Rundbriefe usw. - die darauf zielen, den Datenschutz auf den Websites von Bundesbehördenie zu verbessern, sind bei Der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit dokumentiert?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    4. Mai 2016
  • Frist
    7. Juni 2016
  • Ein:e Follower:in
Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Akten, die nachv…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Datenschutz auf den Websites von Bundesbehörden [#16655]
Datum
4. Mai 2016 10:25
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Akten, die nachvollziehbar machen, 1) wie viele Beschwerden wegen Mängeln aut den Websites von Bundesbehörden in der Frage "Datenschutzerklärung auf der Website" wurden seit dem Jahr 2010 bei Der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit eingereicht? 2) ob Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Kenntnis darüber hat, wie viele Websites insgesamt von den Bundesbehörden betrieben werden? 3) welche Aktivitäten Der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit im Zeitraum seit dem Jahr 2010 - bspw. Schulungen, Kontrollen, Rundbriefe usw. - die darauf zielen, den Datenschutz auf den Websites von Bundesbehördenie zu verbessern, sind bei Der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit dokumentiert?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Gustav Wall <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. VIII-501-1 II#6168 Sehr geehrter Herr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Datenschutz auf den Websites von Bundesbehörden; Bezug: Ihre Eingabe vom 4.5.2016; Az. VIII-501-1 II#6168
Datum
9. Mai 2016 12:27
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Az. VIII-501-1 II#6168 Sehr geehrter Herr Wall, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 4.5.2016 das unter dem o.g. Geschäftszeichen geführt wird. Nach datenschutzrechtlicher Prüfung und Bewertung Ihres Anliegens wird sich der/die zuständige Bearbeiter/in unaufgefordert wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Bis dahin bitte ich um entsprechende Geduld. Mit freundlichen Grüßen
Gustav Wall
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutz auf den Websites von Bundesbehörde…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
Gustav Wall
Betreff
AW: Datenschutz auf den Websites von Bundesbehörden; Bezug: Ihre Eingabe vom 4.5.2016; Az. VIII-501-1 II#6168 [#16655]
Datum
7. Juni 2016 05:12
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutz auf den Websites von Bundesbehörden“ vom 04.05.2016 (#16655) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Gustav Wall Anfragenr: 16655 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
8. Juni 2016 07:30
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
49,8 KB

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