Datenschutz bei der Verwendung von Youtube-Videos auf der Website der Bundesregierung

In einem Schreiben vom 09.07.2012 [1] hat der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit erklärt, dass er die Einbindung von sog. CAPTCHA auf der Website https://www.dialog-ueber-deutschland.de [2] der Bundesregierung als datenschutzrechtich nicht statthaft sieht. “Aufgrund der Einbindung von CAPTCHA's wurden IP-Adressen an Dritte weitergeleitet, …” konstatiert der Bundesbeauftragte für Datenschutz in seinem Schreiben.

Nach meinem Kenntnisstand sind die Datenschutzrisiken, den die Besucher der Website http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundeskanzlerin/Hangout/hangout_node.html ausgesetzt sind, die gleiche, wie bei der Verwendung der CAPTCHA-Lösung, da das Video, das im Artikel "Die Herzen erreichen" auf der Webseite [2] der Bundesregierung verlinkt ist, vom gleichen Unternehmen Google Inc. bereitgestellt wird, das auch die vom Bundesbeauftragten für Datenschutz im Schreiben [1] abgelehnte CAPTCHA-Lösung realisiert hat und deren "umfassende Nutzung und Verknüpfung personenbezogener Daten nicht mit den Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie vereinbar sei" [4]. Und genauso wie bei der Verwendung der CAPTCHA-Lösung werden die IP-Adressen der Nutzer an Dritte übermittelt sobald die Besucher der Webseite das Video "Die Kanzlerin im Gespräch" abgespielt haben - ohne dass die Nutzer darüber informiert wurden bzw. ohne dass die Nutzer der Übermittlung von IP-Adressen zugestimmt haben.

Unter diesen Umständen bitte um Zusendung von Akten, die Auskunft darüber geben können, ob die Unbedenklichkeit hinsichtlich Einhaltung von Datenschutzbestimmungen bei der Verwendung von Youtube-Videos, wie das Video, das im Artikel "Die Herzen erreichen" auf der Website [2] der Bundesregierung verlinkt ist [3], vom Datenschutzbeauftragten des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung geprüft wurde.

Quellen
1. https://fragdenstaat.de/files/foi/9339/datenschutz-bei-internetangeboten-von-bundesbehoerden.pdf - Datenschutz bei Internetangeboten von Bundesbehörden. 09.07.2012
2. http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundeskanzlerin/Hangout/hangout_node.html - Die Herzen erreichen. 19.04.2013
3. http://justpic.info/images3/a2da/quelltexthangout.jpg
4. http://bit.ly/datensicherheit-28-02-2012 - Googles neue Datenschutzerklärung: Bundesdatenschutzbeauftragter sieht Verstoß gegen europäisches Recht. 28.02.2012

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Mai 2013
  • Frist
    11. Juni 2013
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In einem Schreib…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutz bei der Verwendung von Youtube-Videos auf der Website der Bundesregierung
Datum
9. Mai 2013 18:31
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In einem Schreiben vom 09.07.2012 [1] hat der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit erklärt, dass er die Einbindung von sog. CAPTCHA auf der Website https://www.dialog-ueber-deutschland.de [2] der Bundesregierung als datenschutzrechtich nicht statthaft sieht. “Aufgrund der Einbindung von CAPTCHA's wurden IP-Adressen an Dritte weitergeleitet, …” konstatiert der Bundesbeauftragte für Datenschutz in seinem Schreiben. Nach meinem Kenntnisstand sind die Datenschutzrisiken, den die Besucher der Website http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundeskanzlerin/Hangout/hangout_node.html ausgesetzt sind, die gleiche, wie bei der Verwendung der CAPTCHA-Lösung, da das Video, das im Artikel "Die Herzen erreichen" auf der Webseite [2] der Bundesregierung verlinkt ist, vom gleichen Unternehmen Google Inc. bereitgestellt wird, das auch die vom Bundesbeauftragten für Datenschutz im Schreiben [1] abgelehnte CAPTCHA-Lösung realisiert hat und deren "umfassende Nutzung und Verknüpfung personenbezogener Daten nicht mit den Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie vereinbar sei" [4]. Und genauso wie bei der Verwendung der CAPTCHA-Lösung werden die IP-Adressen der Nutzer an Dritte übermittelt sobald die Besucher der Webseite das Video "Die Kanzlerin im Gespräch" abgespielt haben - ohne dass die Nutzer darüber informiert wurden bzw. ohne dass die Nutzer der Übermittlung von IP-Adressen zugestimmt haben. Unter diesen Umständen bitte um Zusendung von Akten, die Auskunft darüber geben können, ob die Unbedenklichkeit hinsichtlich Einhaltung von Datenschutzbestimmungen bei der Verwendung von Youtube-Videos, wie das Video, das im Artikel "Die Herzen erreichen" auf der Website [2] der Bundesregierung verlinkt ist [3], vom Datenschutzbeauftragten des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung geprüft wurde. Quellen 1. https://fragdenstaat.de/files/foi/9339/datenschutz-bei-internetangeboten-von-bundesbehoerden.pdf - Datenschutz bei Internetangeboten von Bundesbehörden. 09.07.2012 2. http://www.bundesregierung.de/Webs/Breg/DE/Bundeskanzlerin/Hangout/hangout_node.html - Die Herzen erreichen. 19.04.2013 3. http://justpic.info/images3/a2da/quelltexthangout.jpg 4. http://bit.ly/datensicherheit-28-02-2012 - Googles neue Datenschutzerklärung: Bundesdatenschutzbeauftragter sieht Verstoß gegen europäisches Recht. 28.02.2012
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Adresse hat sich geändert, meine vollständige Adresse finden Sie am Ende die…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Datenschutz bei der Verwendung von Youtube-Videos auf der Website der Bundesregierung
Datum
30. Mai 2013 08:46
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Meine Adresse hat sich geändert, meine vollständige Adresse finden Sie am Ende dieser Nachricht. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, die Prüfung Ihre u.a. Antrages ist noch nicht vollständig abgeschlossen. In K…
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Betreff
WG: Datenschutz bei der Verwendung von Youtube-Videos auf der Website der Bundesregierung
Datum
6. Juni 2013 17:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, die Prüfung Ihre u.a. Antrages ist noch nicht vollständig abgeschlossen. In Kürze erhalten Sie weitere Nachricht. Bis dahin darf ich Sie noch um etwas Geduld bitten. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Bernhard Vogt Vertretung der Abteilungsleitung 2; IFG-Beauftragter Abteilung Agentur/Medienauswertung Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Dorotheenstraße 84 10117 Berlin Telefon: 030-18-272-3202 Fax: 030-18-272-2517 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.bundesregierung.de www.bundeskanzlerin.de
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Datenschutz bei der Verwendung von Youtube-Videos auf der Website der Bundesregierung
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Via
Briefpost
Betreff
Datenschutz bei der Verwendung von Youtube-Videos auf der Website der Bundesregierung
Datum
13. Juni 2013
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Herr Vogt, danke für Ihre Antwort. Sie schreiben "Akten oder andere amtliche Informationen über…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Datenschutz bei der Verwendung von Youtube-Videos auf der Website der Bundesregierung
Datum
23. Juni 2013 18:49
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Sehr geehrte Herr Vogt, danke für Ihre Antwort. Sie schreiben "Akten oder andere amtliche Informationen überdatenschutzrechtliche Fragestellungen zu diesem Artikel sind im Presse- und Informationsamt der Bundesregierung nicht vorhanden." Leider ist Ihnen entgangen, dass der Gegenstand meiner Anfrage vom 09.05.2013, ich zitiere "... bitte um Zusendung von Akten, die Auskunft darüber geben können, ob die Unbedenklichkeit hinsichtlich Einhaltung von Datenschutzbestimmungen bei der Verwendung von Youtube-Videos, wie das Video, das im Artikel "Die Herzen erreichen" auf der Website [2] der Bundesregierung verlinkt ist [3], vom Datenschutzbeauftragten des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung geprüft wurde. " nicht der Artikel, der lediglich erwähnt wurde als Beispiel einer Webseite, wo ein Youtube-Video eingebunden ist, sondern und ausschließlich die Frage, ob "Unbedenklichkeit hinsichtlich Einhaltung von Datenschutzbestimmungen bei der Verwendung von Youtube-Videos ... vom Datenschutzbeauftragten des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung geprüft wurde". Ich präzisiere: Ich bitte um Zusendung von Akten, die Auskunft darüber geben können, ob die Unbedenklichkeit hinsichtlich Einhaltung von Datenschutzbestimmungen bei der Verwendung von Youtube-Videos im _gesamten_ Zuständigkeitsbereich des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung auf der_ Website_ vom Datenschutzbeauftragten geprüft wurde. Mit freundlichen Grüßen Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Datenschutz bei der Verwendung von Youtube-Videos auf der Website der Bundesregierung
Von
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Via
Briefpost
Betreff
Datenschutz bei der Verwendung von Youtube-Videos auf der Website der Bundesregierung
Datum
25. Juni 2013
Status
Anfrage erfolgreich