Datenschutz bei QR-Impfzertifikat

Ich wüsste gerne, wo meine persönlichen Daten inklusive der Impfdaten, gespeichert und gelagert werden, wenn ich mein Impfheft bei der Apotheke digitalisieren lasse.
Außerdem wüsste ich gerne, wer auf diese Datenbank Zugriff hat und an wen sie weitergegeben werden.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Dezember 2021
  • Frist
    1. Februar 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich wüsste gerne,…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutz bei QR-Impfzertifikat [#236497]
Datum
30. Dezember 2021 20:06
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich wüsste gerne, wo meine persönlichen Daten inklusive der Impfdaten, gespeichert und gelagert werden, wenn ich mein Impfheft bei der Apotheke digitalisieren lasse. Außerdem wüsste ich gerne, wer auf diese Datenbank Zugriff hat und an wen sie weitergegeben werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 236497 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/236497/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um B…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
Eingangsbestätigung, Datenschutz bei QR-Impfzertifikat [#236497]
Datum
3. Januar 2022 07:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Ich bitte ferner um Berücksichtigung, dass das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zur Zeit ein sehr hohes Aufkommen an Anfragen hat. Das BMG steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen des Coronavirus (SARS-CoV-2) mitzuwirken. Da insbesondere Informationen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Pandemie nachgefragt sind, müssen zur Beantwortung immer auch die mit der Krisenbewältigung ohnehin stark ausgelasteten Einheiten mit befasst werden. Wir arbeiten mit Nachdruck an der Bearbeitung der eingegangenen Anfragen, die vielfach sehr umfangreich sind. Ich bitte daher um Verständnis, dass die Bearbeitungszeit durch diese besonderen Umstände etwas länger als üblich sein könnte. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Email vom 30. Dezember 2021. Bei der Erstellung der digitalen COVID…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Datenschutz bei QR-Impfzertifikat [#236497]
Datum
21. Januar 2022 11:36
Status
Anfrage abgeschlossen
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2,8 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Email vom 30. Dezember 2021. Bei der Erstellung der digitalen COVID-Zertifikate der EU werden Ihre Daten (je nachdem um welches digitales Zertifikat es sich handelt, siehe unten) einmalig durch die ausstellende Stelle (Impfzentrum, Arztpraxis, Apotheke) erhoben und zur Signierung an das RKI übermittelt. Die Daten werden dort sofort wieder gelöscht und nicht zentral in einer Datenbank gespeichert. Wenn Sie das digitale COVID-Zertifikat der EU in der App hinzufügen, werden Ihre persönlichen Daten nur lokal auf Ihrem Smartphone verwaltet. Es handelt sich dabei um folgende Daten: · Bei einem Impfzertifikat werden alle wichtigen Informationen zum Corona-Impfschutz gespeichert: Name, Vorname, Geburtsdatum, Krankheit, gegen die geimpft wird (Corona), Impfstoff, Produkt, Hersteller, Nummer der Impfung, Impfdatum, Land und Aussteller des techn. Zertifikates sowie die einzigartige Identifikationsnummer für das Zertifikat (kurz UVCI). · Bei einem Testzertifikat werden alle wichtigen Informationen zum Test gespeichert: Name, Vorname, Geburtsdatum, Krankheit (gegen die getestet wird), Art des Tests, Produktname, Testhersteller, Datum und Uhrzeit der Probenahme, Testergebnis, Testzentrum oder -einrichtung, Land der Testung, Zertifikataussteller und Zertifikaterkennung. · Bei einem Genesenenzertifikat werden alle wichtigen Informationen zur Genesung gespeichert: Name, Vorname, Geburtsdatum, Krankheit von der der Bürger oder die Bürgerin genesen ist, Datum des ersten positiven Testergebnisses, Land der Testung, Zertifikataussteller, Gültigkeit und Zertifikaterkennung. Die digitalen COVID-Zertifikate der EU dürfen nur von autorisierten Personen ausgestellt werden. Die Zertifikate sind mittels einer kryptografischen Signatur gegen Manipulation und Fälschung gesichert. Weitere Informationen finden Sie unter https://digitaler-impfnachweis-app.de/. Mit freundlichen Grüßen