Datenschutz-Folgeabschätzung für Vorratdatenhaltungen im Zentralen Schuldnerverzeichnis NRW und Übermittlungen daraus an "grundsätzliche" Interessenten ohne gesetzliche Grundlage

Anfrage an: Amtsgericht Hagen

Datenschutz-Folgeabschätzung für Vorratdatenhaltungen im Zentralen Schuldnerverzeichnis NRW und Übermittlungen daraus an nicht hinreichend berechtigte, lediglich "grundsätzliche" Interessenten ohne gesetzliche Grundlage und angesichts der rechtshängigen Vorabvorlage am EuGH

Zum Hintergrund:
VG Wiesbaden, 23.12.2021 - 6 K 441/21
EuGH - C-26/22 (anhängig)

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. Dezember 2022
  • Frist
    10. Januar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Amtsgericht Hagen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutz-Folgeabschätzung für Vorratdatenhaltungen im Zentralen Schuldnerverzeichnis NRW und Übermittlungen daraus an "grundsätzliche" Interessenten ohne gesetzliche Grundlage [#264966]
Datum
8. Dezember 2022 12:25
An
Amtsgericht Hagen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Datenschutz-Folgeabschätzung für Vorratdatenhaltungen im Zentralen Schuldnerverzeichnis NRW und Übermittlungen daraus an nicht hinreichend berechtigte, lediglich "grundsätzliche" Interessenten ohne gesetzliche Grundlage und angesichts der rechtshängigen Vorabvorlage am EuGH Zum Hintergrund: VG Wiesbaden, 23.12.2021 << Adresse entfernt >> 6 K 441/21 EuGH << Adresse entfernt >> C-26/22 (anhängig) Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264966 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264966/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Amtsgericht Hagen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, we…
Von
Amtsgericht Hagen
Betreff
Automatische Antwort: Datenschutz-Folgeabschätzung für Vorratdatenhaltungen im Zentralen Schuldnerverzeichnis NRW und Übermittlungen daraus an "grundsätzliche" Interessenten ohne gesetzliche Grundlage [#264966]
Datum
8. Dezember 2022 12:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Amtsgericht Hagen gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, nach Beschluss des OVG NRW dürfen Sie keine personenbezogenen Anschriften anlasslo…
An Amtsgericht Hagen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Datenschutz-Folgeabschätzung für Vorratdatenhaltungen im Zentralen Schuldnerverzeichnis NRW und Übermittlungen daraus an "grundsätzliche" Interessenten ohne gesetzliche Grundlage [#264966]
Datum
8. Dezember 2022 12:27
An
Amtsgericht Hagen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, nach Beschluss des OVG NRW dürfen Sie keine personenbezogenen Anschriften anlasslos abfragen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264966 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264966/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Amtsgericht Hagen
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, we…
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Amtsgericht Hagen
Betreff
Automatische Antwort: Datenschutz-Folgeabschätzung für Vorratdatenhaltungen im Zentralen Schuldnerverzeichnis NRW und Übermittlungen daraus an "grundsätzliche" Interessenten ohne gesetzliche Grundlage [#264966]
Datum
8. Dezember 2022 12:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Amtsgericht Hagen gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Datenschutz-Folgeabschätzung für Vorratdatenhaltungen im Zentralen Schuldnerverzeichnis NRW und Übermittlungen daraus an "grundsätzliche" Interessenten ohne gesetzliche Grundlage“ [#264966]
Datum
8. Dezember 2022 12:29
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/264966/ Ich bin der Meinung, Sie könnten beschleunigt vermitteln, da die Informationen sicher auch Ihnen vorliegen müssten, wenn es sie denn gibt. Asking for a friend. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: << Adresse entfernt >> 264966.pdf Anfragenr: 264966 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264966/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 08.12.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Datenschutz-Folgeabschätzung für Vorratdatenhaltungen im Zentralen Schuldnerverzeichnis NRW und Übermittlungen daraus an "grundsätzliche" Interessenten ohne gesetzliche Grundlage“ [#264966]
Datum
8. Dezember 2022 12:55
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 08.12.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. << Adresse entfernt >>- Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-999 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.ldi.nrw.de   Allgemeine E-Mailadresse: <<E-Mail-Adresse>>          Öffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc << Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >>-Ursprüngliche Nachricht-<< Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >> Von: << Antragsteller:in >> Gesendet: Donnerstag, 8. Dezember 2022 12:30 An: ZF LDI Poststelle (LDI) <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: Vermittlung bei Anfrage „Datenschutz-Folgeabschätzung für Vorratdatenhaltungen im Zentralen Schuldnerverzeichnis NRW und Übermittlungen daraus an "grundsätzliche" Interessenten ohne gesetzliche Grundlage“ [#264966] Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/264966/ Ich bin der Meinung, Sie könnten beschleunigt vermitteln, da die Informationen sicher auch Ihnen vorliegen müssten, wenn es sie denn gibt. Asking for a friend. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, können Sie zudem die Gerichtsverwaltung des Amtsgerichts Hagen auf Urteil des OVG NRW aufmerksam mache…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Datenschutz-Folgeabschätzung für Vorratdatenhaltungen im Zentralen Schuldnerverzeichnis NRW und Übermittlungen daraus an "grundsätzliche" Interessenten ohne gesetzliche Grundlage“ [#264966]
Datum
15. Dezember 2022 11:01
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, können Sie zudem die Gerichtsverwaltung des Amtsgerichts Hagen auf Urteil des OVG NRW aufmerksam machen, demnach anlasslose Abfragen von personenbezogenen Anschriften von Informationsfreiheitsantragsstellenden nicht zulässig seien!? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264966 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264966/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 15.12.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Datenschutz-Folgeabschätzung für Vorratdatenhaltungen im Zentralen Schuldnerverzeichnis NRW und Übermittlungen daraus an "grundsätzliche" Interessenten ohne gesetzliche Grundlage“ [#264966]
Datum
15. Dezember 2022 16:54
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 15.12.2022 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. << Adresse entfernt >>- Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: 0211-38424-0 Fax: 0211-38424-999 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.ldi.nrw.de   Allgemeine E-Mailadresse: <<E-Mail-Adresse>>          Öffentlicher Schlüssel für allgemeine E-Mailadresse: www.ldi.nrw.de/metanavi_Kontakt/key_ldi.asc << Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >>-Ursprüngliche Nachricht-<< Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >> Von: << Antragsteller:in >> Gesendet: Donnerstag, 15. Dezember 2022 11:01 An: ZF LDI Poststelle (LDI) <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: AW: Vermittlung bei Anfrage „Datenschutz-Folgeabschätzung für Vorratdatenhaltungen im Zentralen Schuldnerverzeichnis NRW und Übermittlungen daraus an "grundsätzliche" Interessenten ohne gesetzliche Grundlage“ [#264966] Guten Tag, können Sie zudem die Gerichtsverwaltung des Amtsgerichts Hagen auf Urteil des OVG NRW aufmerksam machen, demnach anlasslose Abfragen von personenbezogenen Anschriften von Informationsfreiheitsantragsstellenden nicht zulässig seien!? Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.15-8632/22 Datenschutz-Folgeabschätzung für Vorratdatenhaltungen im Zentralen Schuldnerverzeichnis NRW#2…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.15-8632/22 Datenschutz-Folgeabschätzung für Vorratdatenhaltungen im Zentralen Schuldnerverzeichnis NRW#264966
Datum
20. Dezember 2022 11:01
Status
Warte auf Antwort
209.2.3.1.15-8632/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 08.12.2022 an das Amtsgericht Hagen auf Zugang zur Datenschutz-Folgeabschätzung für Vorratdatenhaltungen im Zentralen Schuldnerverzeichnis NRW Ihre E-Mail vom 08.12.2022 Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 08.12.2022, in der Sie sich gemäß § 13 Abs. 2 IFG NRW an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW (LDI NRW) wenden. Sie bitten um Vermittlung, da Sie die Auffassung vertreten, dass die von Ihnen beantragten Informationen „unverzüglich“ herauszugeben sind. Hierzu teile ich Ihnen mit, dass die Information gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW zwar unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden soll. Da im vorliegenden Fall die Monatsfrist noch nicht verstrichen ist, bitte ich Sie diese auch zunächst abzuwarten. Sollten Sie nach Ablauf der Monatsfrist keine Antwort erhalten haben, können Sie sich unter Angabe des o.a. Aktenzeichens an mich wenden. Ich werde dann prüfen, ob ich den Vorgang gegenüber der öffentlichen Stelle aufgreifen kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.1.15-8632/22 Datenschutz-Folgeabschätzung für Vorratdatenhaltungen im Zentralen Schuldnerverzeichnis N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.1.15-8632/22 Datenschutz-Folgeabschätzung für Vorratdatenhaltungen im Zentralen Schuldnerverzeichnis NRW#264966 [#264966]
Datum
20. Dezember 2022 11:56
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Frau Schulte-Zurhausen, hat denn Ihre Informationen vorhaltende Behörde binnen üblicher Fristen von 48 Stunden Meldungen nach Art. 33 iVm Art. 34 DSGVO-EU aus dem Amtsgericht Hagen (Zentrales Schuldnerverzeichnis) erhalten? Hat Ihre Behörde diese einfachste Information? Asking for a friend. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264966 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264966/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.1.15-8632/22 Datenschutz-Folgeabschätzung für Vorratdatenhaltungen im Zentralen Schuldnerverzeichnis N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.1.15-8632/22 Datenschutz-Folgeabschätzung für Vorratdatenhaltungen im Zentralen Schuldnerverzeichnis NRW#264966 [#264966]
Datum
14. Januar 2023 00:45
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutz-Folgeabschätzung für Vorratdatenhaltungen im Zentralen Schuldnerverzeichnis NRW und Übermittlungen daraus an "grundsätzliche" Interessenten ohne gesetzliche Grundlage“ vom 08.12.2022 (#264966) wurde von nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Die Gerichtsverwaltung hat die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand Ihrer Hinwirkungsbemühungen und Vermittlungsanstrengungen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264966 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264966/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
<< Anfragesteller:in >>
AW: 209.2.3.1.15-8632/22 Datenschutz-Folgeabschätzung für Vorratdatenhaltungen im Zentralen Schuldnerverzeichnis N…
An Amtsgericht Hagen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.1.15-8632/22 Datenschutz-Folgeabschätzung für Vorratdatenhaltungen im Zentralen Schuldnerverzeichnis NRW#264966 [#264966]
Datum
14. Januar 2023 00:47
An
Amtsgericht Hagen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutz-Folgeabschätzung für Vorratdatenhaltungen im Zentralen Schuldnerverzeichnis NRW und Übermittlungen daraus an "grundsätzliche" Interessenten ohne gesetzliche Grundlage“ vom 08.12.2022 (#264966) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >>- Weitergeleitete Nachricht << Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >>--<< Adresse entfernt >>- > Betreff: Datenschutz-Folgeabschätzung für Vorratdatenhaltungen im Zentralen Schuldnerverzeichnis NRW und Übermittlungen daraus an "grundsätzliche" Interessenten ohne gesetzliche Grundlage [#264966] > Datum: 8. Dezember 2022, 11:25 > Von: "<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>" <<Name und E-Mail-Adresse>> > An: "Amtsgericht Hagen" <<Name und E-Mail-Adresse>> > > Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG > > Sehr geehrte Damen und Herren, > > bitte senden Sie mir Folgendes zu: > > Datenschutz-Folgeabschätzung für Vorratdatenhaltungen im Zentralen Schuldnerverzeichnis NRW und Übermittlungen daraus an nicht hinreichend berechtigte, lediglich "grundsätzliche" Interessenten ohne gesetzliche Grundlage und angesichts der rechtshängigen Vorabvorlage am EuGH > > Zum Hintergrund: > VG Wiesbaden, 23.12.2021 << Adresse entfernt >> 6 K 441/21 > EuGH << Adresse entfernt >> C-26/22 (anhängig) > > Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). > > Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. > > Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. > > Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. > > Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. > > Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. > > Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). > Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! > > Mit freundlichen Grüßen > > << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> > > > > Anfragenr: 264966 > Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> > > Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: > https://fragdenstaat.de/a/264966/ > > Postanschrift > << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> > << Adresse entfernt >> > > << Adresse entfernt >>- > Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. > Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: > https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/ Anfragenr: 264966 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264966/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Amtsgericht Hagen
Automatische Antwort: 209.2.3.1.15-8632/22 Datenschutz-Folgeabschätzung für Vorratdatenhaltungen im Zentralen Schu…
Von
Amtsgericht Hagen
Betreff
Automatische Antwort: 209.2.3.1.15-8632/22 Datenschutz-Folgeabschätzung für Vorratdatenhaltungen im Zentralen Schuldnerverzeichnis NRW#264966 [#264966]
Datum
14. Januar 2023 00:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Diese (automatisch erzeugte) Antwort erhalten Sie, weil Sie soeben eine E-Mail an das Amtsgericht Hagen gesendet haben. Bitte nehmen Sie folgende wichtige Hinweise zur Kenntnis: In Rechtssachen entspricht der Übermittlungsweg per E-Mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Sie müssen daher davon ausgehen, dass Ihre Eingabe rechtlich nicht wirksam ist. Bitte benutzen Sie deshalb in Ihrem eigenen Interesse die zugelassenen Übermittlungswege (per Post, Fax oder Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr). Auf der Internetseite der Justiz Nordrhein-Westfalen<https://www.justiz.nrw/JM/schwerpunkte/erv/index.php> erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können. Diese E-Mail dient allein Ihrer Information. Bitte antworten Sie nicht auf diese Nachricht. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.15-8632/22 Informationszugang zur Datenschutz-Folgeabschätzung für Vorratdatenhaltungen im Zentralen Sch…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.15-8632/22 Informationszugang zur Datenschutz-Folgeabschätzung für Vorratdatenhaltungen im Zentralen Schuldnerverzeichnis NRW
Datum
20. Januar 2023 09:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Mein Aktenzeichen 209.2.3.1.15-8632/22 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag 08.12.2023 auf Informationszugang zur Datenschutz-Folgeabschätzung für Vorratdatenhaltungen im Zentralen Schuldnerverzeichnis NRW Sehr geehrte/r Antragsteller/in, über diese Anfrage wird Ihr Anliegen an die LDI NRW bezüglich Ihres Antrags auf Informationszugang an das Amtsgericht Hagen bearbeitet. Ich habe Ihr Begehren gegenüber der öffentlichen Stelle mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Weitere Anliegen werden über diese Anfrage nicht bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Amtsgericht Hagen
AW: 209.2.3.1.15-8632/22 Datenschutz-Folgeabschätzung für Vorratdatenhaltungen im Zentralen Schuldnerverzeichnis N…
Von
Amtsgericht Hagen
Betreff
AW: 209.2.3.1.15-8632/22 Datenschutz-Folgeabschätzung für Vorratdatenhaltungen im Zentralen Schuldnerverzeichnis NRW#264966 [#264966]
Datum
20. Januar 2023 12:02
Status
Guten Tag, auf Ihre Anfrage teile ich Ihnen mit, dass hier keine Datenschutz-Folgeabschätzung für Vorratdatenhaltungen im Zentralen Schuldnerverzeichnis NRW vorliegt und damit auch keine Übersendung erfolgen kann. Mit freundlichen Grüßen

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AW: 209.2.3.1.15-8632/22 Datenschutz-Folgeabschätzung für Vorratdatenhaltungen im Zentralen Schuldnerverzeichnis N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: 209.2.3.1.15-8632/22 Datenschutz-Folgeabschätzung für Vorratdatenhaltungen im Zentralen Schuldnerverzeichnis NRW#264966 [#264966]
Datum
20. Januar 2023 20:28
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, Meldungen nach Art. 34 DSGVO-EU sind fristgebunden. Kann Ihre Aufsichtsbehörde im Interesse der Staatshaftungsvermeidungen nach DSGVO-EU alle Betroffenen über die fehlenden Datenschutzfolgeabschätzung und illegale Steuerungen an nicht hinreichend berechtigte Interessenten wie Schufa et al. informieren? Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 264966 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264966/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/