Datenschutz-Folgenabschätzung bezgl. Section-Control
In dem Urteil des VG Hannover vom 12.3.2019 (Aktenzeichen 7 A 849/19) wird in einer Randzifer 13 (s. Nds. Justizportal) auf eine Datenschutz-Folgenabschätzung durch die Polizeidirektion Hannover referenziert. In der Abschrift der Entscheidung heißt es: "Vom 24. Januar 2019 datiert eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) der Polizeidirektion Hannover. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass die mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten in dem Pilotprojekt „Section Control“ verbundenen Risiken für die Rechte der Betroffenen durch technische und organisatorische Maßnahmen wirksam beherrscht werden könnten". Ich bitte Sie um den Erhalt des vollständigen Prüfberichts der Datenschutz-Folgenabschätzung i.S.d. Art. 35 DSGVO, insbesondere inklusive der vorgenommenen Risikobewertung nach Art. 35 Abs. 7 lit. c) DSGVO.
Anfrage abgelehnt
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Datum22. September 2019
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22. Oktober 2019
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