Datenschutz-Folgenabschätzung für Hamburger Radverkehrszählnetz (HaRaZäN)

Die Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 DSGVO für die mit dem Betrieb des Hamburger Radverkehrszählnetz (HaRaZäN) einhergehende Verarbeitung personenbezogener Daten. Link zur PM: https://www.hamburg.de/bvm/medien/14632838/2020-11-17-bvm-radverkehr/.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. November 2020
  • Frist
    19. Dezember 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutz-Folgenabschätzung für Hamburger Radverkehrszählnetz (HaRaZäN) [#203889]
Datum
17. November 2020 20:26
An
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Die Datenschutz-Folgenabschätzung nach Artikel 35 DSGVO für die mit dem Betrieb des Hamburger Radverkehrszählnetz (HaRaZäN) einhergehende Verarbeitung personenbezogener Daten. Link zur PM: https://www.hamburg.de/bvm/medien/14632838/2020-11-17-bvm-radverkehr/.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203889 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203889/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage mit der Nummer #203889 vom 17.10.2020 nach dem Hamburgischen Transparen…
Von
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Betreff
AW: [EXTERN]- Datenschutz-Folgenabschätzung für Hamburger Radverkehrszählnetz (HaRaZäN) [#203889]
Datum
18. November 2020 10:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage mit der Nummer #203889 vom 17.10.2020 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG), Datenschutz-Folgenabschätzung für Hamburger Radverkehrszählnetz, ist am 18.11.2020 im Shared Service der beiden Behörden BWI (Behörde für Wirtschaft und Innovation) und BVM (Behörde für Verkehr und Mobilitätswende) eingegangen und wird bearbeitet. Wir werden auf Ihren Antrag zurückkommen und bitten Sie bis dahin um etwas Geduld. Möglicherweise entstehen für die Bearbeitung Ihrer Anfrage Gebühren nach der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem HmbTG. In diesem Fall werden wir Ihnen hierüber vor Beantwortung einen Hinweis geben, nach Möglichkeit auch über die Höhe der Gebühren. Sollten Sie anschließend Ihren Antrag aufrechterhalten, benötigen wir mit Ihrer Erklärung zur Aufrechterhaltung für die spätere Gebührenerhebung und Zustellung des Gebührenbescheids auf dem Postweg zwingend Ihren vollständigen Namen und Ihre aktuelle Meldeanschrift. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Kurze Korrektur: es handelt sich selbstverständlich um Ihren Antrag vom 17.11.2020. Wir bitten diesen Zahlendreher…
Von
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Betreff
AW: [EXTERN]- Datenschutz-Folgenabschätzung für Hamburger Radverkehrszählnetz (HaRaZäN) [#203889]
Datum
18. November 2020 10:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Kurze Korrektur: es handelt sich selbstverständlich um Ihren Antrag vom 17.11.2020. Wir bitten diesen Zahlendreher zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Sehr geehrteAntragsteller/in eine Datenschutz-Folgenabschätzung wurde von der für das Projekt verantwortlichen Be…
Von
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Betreff
AW: [EXTERN]- Datenschutz-Folgenabschätzung für Hamburger Radverkehrszählnetz (HaRaZäN) [#203889]
Datum
3. Dezember 2020 14:46
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in eine Datenschutz-Folgenabschätzung wurde von der für das Projekt verantwortlichen Behörde nicht durchgeführt bzw. nicht in Auftrag gegeben. Daher liegt das von Ihnen angefragte Dokument auch nicht vor. Dies liegt daran, dass aus unserer Sicht für dieses Projekt keine Pflicht besteht, eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO für die Zählung von Radfahrenden zu erstellen, da durch die Zählung keinerlei personenbezogene Daten erhoben oder verarbeitet werden. Die Gründe hierfür sind insbesondere: - Auflösung der eingesetzten Wärmebildkameras lediglich als Quarter VGA (mit 320 × 240 Pixel) - Verkehrsobjektkategorisierung erfolgt mittels in die Kamera integrierter Bildauswertungs-software in Echtzeit, sodass Videos zu Auswertungszwecken nicht an Server übertragen werden. Es werden daher nur die Auswertungsergebnisse (Anzahl von Radfahrenden) an einen Server übertragen Im Rahmen der Hamburger Verkehrszählungsprojekte erfolgten weiterhin bereits zu Beginn der Projektlaufzeit verschiedene Rücksprachen mit dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. Dieser kommt in dem „28. Tätigkeitsbericht Datenschutz 2019 – HmbBfDI“ in Bezug auf dieses bzw. das ähnliche Projekt „Automatisierte Verkehrsmengenerfassung“ zu dem Schluss: „Datenschutzrechtliche Bedenken stellten sich jedoch in diesem Zusammenhang nicht. Vielmehr hatten die Projektbeteiligten den Aspekt des Datenschutzes von Beginn an konsequent in ihre Planungen mit einbezogen. Aufgrund der eingesetzten niedrig auflösenden Wärmebildkameras konnte man bereits an der Personenbeziehbarkeit der Aufnahmen zweifeln, da auf den Bildern im Wesentlichen nur die Zahl der Verkehrsteilnehmer und ihre Kategorie erkannt werden konnten.“ (siehe https://datenschutz-hamburg.de/assets/p… S. 22f). Diese abschließende Antwort auf Ihre HmbTG-Anfrage vom 17.11.2020 erfolgt gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche und hilfreiche Rückmeldung in dieser Angelegenhei…
An Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]- Datenschutz-Folgenabschätzung für Hamburger Radverkehrszählnetz (HaRaZäN) [#203889]
Datum
13. April 2021 14:35
An
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche und hilfreiche Rückmeldung in dieser Angelegenheit. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 203889 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203889/