Datenschutz-Folgenabschätzung für Videoüberwachung des Luisenplatzes

Anfrage an: Stadt Darmstadt

Die Datenschutz-Folgenabschätzung für die Videoüberwachung des Luisenplatzes.

Ergebnis der Anfrage

Anfrage abgelehnt, da die Stadt Darmstadt nicht auskunftspflichtig nach HDSIG ist.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    7. Januar 2021
  • Frist
    9. Februar 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Datenschutz-…
An Stadt Darmstadt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutz-Folgenabschätzung für Videoüberwachung des Luisenplatzes [#208091]
Datum
7. Januar 2021 13:49
An
Stadt Darmstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Datenschutz-Folgenabschätzung für die Videoüberwachung des Luisenplatzes.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 208091 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/208091/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Darmstadt
Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage darf ich Ihnen mitteilen, dass es derzeit in der Wissenschaftsstadt…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Antw: Datenschutz-Folgenabschätzung für Videoüberwachung des Luisenplatzes [#208091]
Datum
12. Januar 2021 15:32
Status
Anfrage abgeschlossen
OhlemuellerRoland.vcf
2,2 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in zu Ihrer Anfrage darf ich Ihnen mitteilen, dass es derzeit in der Wissenschaftsstadt Darmstadt noch keine Informationsfreiheitssatzung gibt. Hieraus ergibt sich, dass kein Auskunftsanspruch für Sie nach dem HDSIG besteht. Die weiteren, von Ihnen angegebenen Rechtsgrundlagen sind bereits der Sache nach nicht einschlägig. Bei einer eventuellen Veröffentlichung dieses Schreibens haben Sie darauf zu achten, dass Name, Unterschrift und andere persönliche Daten von städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern von der Veröffentlichung ausgenommen werden. Der Veröffentlichung dieser persönlichen Daten wird bereits jetzt ausdrücklich widersprochen. Mit freundlichen Grüßen