Datenschutz gegenüber dem Jobcenter

Ich bin Rentner und möchte zu einer noch arbeitsfähig Frau ziehen. Das Jobcenter fordert nun mit einem Antrag auf SGB II, sämtliche Daten von mir ua. Einkommen, Lebenslauf, Nachweis Schulabschluss, Nachweis Berufsabschluss, Rentenbescheid, 3 Monate Kontoauszüge. Warum? Wir machen das immer so, war die Antwort. Die Leistungen der Frau wurden eingestellt, weil ich mich geweigert habe. Was ist eigentlich Rechtens? DATENFREIGABE gegen meinen Willen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. Oktober 2019
  • Frist
    26. November 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bin Rentner und…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
Datenschutz gegenüber dem Jobcenter [#169105]
Datum
23. Oktober 2019 10:23
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin Rentner und möchte zu einer noch arbeitsfähig Frau ziehen. Das Jobcenter fordert nun mit einem Antrag auf SGB II, sämtliche Daten von mir ua. Einkommen, Lebenslauf, Nachweis Schulabschluss, Nachweis Berufsabschluss, Rentenbescheid, 3 Monate Kontoauszüge. Warum? Wir machen das immer so, war die Antwort. Die Leistungen der Frau wurden eingestellt, weil ich mich geweigert habe. Was ist eigentlich Rechtens? DATENFREIGABE gegen meinen Willen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
30. Oktober 2019 10:48
Status
Warte auf Antwort
141,3 KB

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Mit freundlichen Grüßen
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Datenschutz gegenüber dem Jobcenter [#169105] # 25-720-1/001 II#0323
Datum
11. November 2019 15:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrteAntragsteller/in leider kann ich Ihre Nachricht nicht öffnen oder downloaden. Diese Nachricht ist eve…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Datenschutz gegenüber dem Jobcenter [#169105] # 25-720-1/001 II#0323 [#169105]
Datum
23. November 2019 10:49
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in leider kann ich Ihre Nachricht nicht öffnen oder downloaden. Diese Nachricht ist eventuell auf einer Cloud gespeichert, die mir den Zugang verwehrt. Es wäre nett, wenn sie mir diese Nachricht direkt an <<E-Mail-Adresse>> senden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 169105 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169105 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>