Datenschutz- Grundverordnung: Erwägungsgrund 37 - Unternehmensgruppe

Anfrage an: NDR

Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:

Unterlagen über die Bestimmung des herrschenden und der von diesem abhängigen Unternehmen sowie die Bezeichnung der Unternehmensgruppe in Bezug auf die Verantwortlichkeit und Federführung zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen bei der Abwicklung von Rundfunkbeitragskonten des NDR Hamburg.

Die Artikel der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurden unter Einfluss und Berücksichtigung einer Reihe Erwägungsgründe erlassen.
https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/
Daraus: Erwägungsgrund 37 zur DSGVO - Unternehmensgruppe:
Zitat
"Eine Unternehmensgruppe sollte aus einem herrschenden Unternehmen und den von diesem abhängigen Unternehmen bestehen, wobei das herrschende Unternehmen dasjenige sein sollte, das zum Beispiel aufgrund der Eigentumsverhältnisse, der finanziellen Beteiligung oder der für das Unternehmen geltenden Vorschriften oder der Befugnis, Datenschutzvorschriften umsetzen zu lassen, einen beherrschenden Einfluss auf die übrigen Unternehmen ausüben kann. Ein Unternehmen, das die Verarbeitung personenbezogener Daten in ihm angeschlossenen Unternehmen kontrolliert, sollte zusammen mit diesen als eine „Unternehmensgruppe“ betrachtet werden."

Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Juni 2018
  • Frist
    13. Juli 2018
  • 0 Follower:innen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Datenschutz- Grundverordnung: Erwägungsgrund 37 - Unternehmensgruppe [#30731]
Datum
11. Juni 2018 21:38
An
NDR
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden: Unterlagen über die Bestimmung des herrschenden und der von diesem abhängigen Unternehmen sowie die Bezeichnung der Unternehmensgruppe in Bezug auf die Verantwortlichkeit und Federführung zur Einhaltung der Datenschutzbestimmungen bei der Abwicklung von Rundfunkbeitragskonten des NDR Hamburg. Die Artikel der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurden unter Einfluss und Berücksichtigung einer Reihe Erwägungsgründe erlassen. https://dsgvo-gesetz.de/erwaegungsgruende/ Daraus: Erwägungsgrund 37 zur DSGVO - Unternehmensgruppe: Zitat "Eine Unternehmensgruppe sollte aus einem herrschenden Unternehmen und den von diesem abhängigen Unternehmen bestehen, wobei das herrschende Unternehmen dasjenige sein sollte, das zum Beispiel aufgrund der Eigentumsverhältnisse, der finanziellen Beteiligung oder der für das Unternehmen geltenden Vorschriften oder der Befugnis, Datenschutzvorschriften umsetzen zu lassen, einen beherrschenden Einfluss auf die übrigen Unternehmen ausüben kann. Ein Unternehmen, das die Verarbeitung personenbezogener Daten in ihm angeschlossenen Unternehmen kontrolliert, sollte zusammen mit diesen als eine „Unternehmensgruppe“ betrachtet werden." Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz www.gez-boykott.de <<E-Mail-Adresse>>
Sehr geehrter Herr Pinz, das Hamburgische Transparenzgesetz ist nicht auf den NDR anwendbar. Die von Ihnen erbet…
Von
NDR
Betreff
WG: Datenschutz- Grundverordnung: Erwägungsgrund 37 - Unternehmensgruppe [#30731]
Datum
13. Juni 2018 14:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Pinz, das Hamburgische Transparenzgesetz ist nicht auf den NDR anwendbar. Die von Ihnen erbetenen Informationen finden Sie hier https://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/organisation/Datenschutz-im-NDR,datenschutz6.html und insbesondere zum Rundfunkbeitragseinzug unter https://www.rundfunkbeitrag.de/der_rundfunkbeitrag/beitragsservice/datenschutz/datenschutz_beim_beitragseinzug/index_ger.html . Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrt<< Anrede >> Eine Anfrage nach dem Hamb. Transparenzgesetz wurde nicht gestellt. Ich möcht…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Datenschutz- Grundverordnung: Erwägungsgrund 37 - Unternehmensgruppe [#30731]
Datum
13. Juni 2018 15:13
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Eine Anfrage nach dem Hamb. Transparenzgesetz wurde nicht gestellt. Ich möchte einfach öffentlich Auskunft von einer Stelle erhalten, die behördliche Tätigkeiten ausüben will. Die genannten links geben keine Auskunft über die gestellte Frage. Bitte nehmen Sie meine Anfrage ernst. Sie dürfte auch beantwortbar sein. Jedes Unternehmen dieser Grössenordnung hat eine Unternehmensstruktur. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 30731 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sehr geehrter Herr Pinz, Ihre Ausgangs-E-Mail war überschrieben mit "Anfrage nach dem Hamburgischen Transpa…
Von
NDR
Betreff
Antwort: Datenschutz- Grundverordnung: Erwägungsgrund 37 - Unternehmensgruppe [#30731]
Datum
13. Juni 2018 16:20
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Pinz, Ihre Ausgangs-E-Mail war überschrieben mit "Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG" Ihre Anfrage wurde ernst genommen. Die von mir übersandten Links beantworten Ihre Anfrage abschließend. Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrt<< Anrede >> Sie haben tatsächlich recht: Die von 'Frag den Staat' automatisiert …
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Antwort: Datenschutz- Grundverordnung: Erwägungsgrund 37 - Unternehmensgruppe [#30731]
Datum
14. Juni 2018 10:28
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Sie haben tatsächlich recht: Die von 'Frag den Staat' automatisiert eingefügte Überschrift zum Transparenzgesetz wurde von mir versehentlich nicht gelöscht. Es sollte aber eine Anfrage zur freiwilligen Auskunft gestellt werden. Die Nichtanwendbarkeit des Transparenzgesetzes verbietet es dem NDR aber trotzdem nicht, Auskünfte zu geben, wenn nicht wichtige Gründe dagegensprechen. Die Gründe kann ich nicht erkennen. Welche sind das in diesem Fall? Aus den von Ihnen angegebenen links erkenne ich nur, dass die einzelnen Landesrundfunkanstalten, der Beitragsservice, das ZDF und Deutschlandradio jeweils eigene autonome Datenschutzabteilungen betreiben. Ein in diesem Verbund führendes, ordnendes und kontrollierendes Unternehmen gibt es nicht, obwohl persönliche Daten -wie etwas zur Abwicklung des Rundfunkbeitrags - für diese Unternehmensgruppe zentral verarbeitet werden. Sehe ich das richtig? Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 30731 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sebastian Pinz www.gez-boykott.de << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Sehr geehrter Herr Pinz, die von Ihnen gestellten Fragen sind mit meiner Ausgangsmail auch beantwortet worden. D…
Von
NDR
Betreff
Antwort: Datenschutz- Grundverordnung: Erwägungsgrund 37 - Unternehmensgruppe [#30731]
Datum
14. Juni 2018 10:51
Status
Sehr geehrter Herr Pinz, die von Ihnen gestellten Fragen sind mit meiner Ausgangsmail auch beantwortet worden. Die Zuständigkeiten sind unter https://www.rundfunkbeitrag.de/datenschutz/index_ger.html einzusehen. Der Beitragsservice hat einen behördlichen Datenschutzbeauftragten bestellt gemäß § 11 Abs. 2 RBStV. Zudem sind die je nach Zuständigkeit des nach Landesrecht für die Landesrundfunkanstalt Datenschutzbeauftragten zuständig. Für den NDR ist daher der Rundfunkdatenschutzbeauftragte des NDR zuständige Aufsichtsbehörde. Den NDR-Datenschutz-Staatsvertrag finden Sie auf der bereits mitgeteilten Seite ( https://www.ndr.de/der_ndr/unternehmen/organisation/Datenschutz-im-NDR,datenschutz6.html ) oder direkt hier http://www.nds-voris.de/jportal/portal/t/17xh/page/bsvorisprod.psml?pid=Dokumentanzeige&showdoccase=1&js_peid=Trefferliste&documentnumber=1&numberofresults=1&fromdoctodoc=yes&doc.id=jlr-NDRDSStVtrNDrahmen&doc.part=X&doc.price=0.0#focuspoint . Mit freundlichen Grüßen

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Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Sehr geehrt<< Anrede >> Ich bedanke mich für die äußerst schnelle Beantwortung meiner Frage. Es gibt a…
An NDR Details
Von
Sebastian Pinz (www.gez-boykott.de)
Betreff
Antwort: Datenschutz- Grundverordnung: Erwägungsgrund 37 - Unternehmensgruppe [#30731]
Datum
14. Juni 2018 12:11
An
NDR
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> Ich bedanke mich für die äußerst schnelle Beantwortung meiner Frage. Es gibt also keine -nach dem Erwägungsgrund 37 zur DSGVO- zentrale Stelle, die den Datenschutz koordiniert. Meine Anfrage ist damit beantwortet. Mit freundlichen Grüßen Sebastian Pinz Anfragenr: 30731 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>