Datenschutz im Bundestag
In den Abschlussberichten der Untersuchungsausschüsse des Deutschen Bundestages, u.a. zum 2. Untersuchungsausschuss (BT Drs. 18/6700, S. 38f.) sind die Mitarbeiter des Ausschusssekretariats sowie die benannten Mitarbeiter der Fraktionen und der Bundesregierung namentlich benannt.
In Anfragen zum Informationsfreiheitsgesetz macht die Verwaltungsbehörde des Deutschen Bundestages regelmässig geltend, dass Unterlagen aufgrund des Persönlichkeitsschutzes nicht herausgegeben werden dürften, obwohl es hier eindeutige gegenteilige gerichtliche Aussagen gibt.
Wurden die dort benannten Personen um Zustimmung gefragt, dass ihre Namen veröffentlicht werden?
Ich bitte um Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Anfrage eingeschlafen
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Datum4. Februar 2017
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10. März 2017
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