Datenschutz in Schulen

Hallo,
durch die immer weitere Verzahnung von Officeprodukten mit Cloudnetzwerken und den Umstieg vieler Unternehmen und insbesondere Schulen zu Office365 und hierin inbegriffenen Diensten sehe ich meinen Datenschutz als Auszubildender und Arbeitnehmer gefährdet.

Eine Verweigerung dieser Produkte ist im Zusammenhang mit meiner Ausbildung nicht möglich, da die vom Berufskolleg Aachen ab nun eingeführte Lernplattform Logineo ohne einen Microsoftaccount nicht genutzt werden kann.

Hintergründe zur Verarbeitung meiner persönlichen Daten sowohl über das Logineo-System als auch über Microsoft wurden thematisch in der Berufsschulausbildung nicht erwähnt und erläutert.
Wünschenswert wäre an dieser Stelle die vollständige Aufklärung der erhobenen Daten im Unterricht und die Sicherstellung, dass diese Deutschland nicht verlassen.

Da die Daten an ein internationales Unternehmen amerikanischer Abstammung abgewührt werden, kann ein Datenschutz nicht gewährleistet werden, da der amerikanische Staat durch National Security Letter (NSL) Zugriff auf sämtliche Daten erhalten kann, während das betroffene Unternehmen, in diesem Falle Microsoft, die betroffenen Unternehmen oder Presonen, in diesem Falle mich, hierüber nicht aufklären darf.

Da sämtliche Computer im Berufskolleg Aachen (BK GuT) ausschließlich mit Windows als Betriebssystem verwendet werden können, sehe ich als Auszubildender meine Daten nicht ausreichend geschützt.
Durch den Zwang eines personalisierten Zwangsaccount beim amerikanischen Anbieter Microsoft sehe ich insbesondere den persönlichen Datenschutz nicht gegeben.

Gerne wüsste ich, warum der deutsche Staat keine Auflagen gegen die Verwendung von amerikanischen Clouddiensten in Schulen erlässt, bzw. wie die Thematik aus staatlicher Sicht angegangen wird.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    23. September 2020
  • Frist
    27. Oktober 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Hallo, durch die im…
An Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutz in Schulen [#197668]
Datum
23. September 2020 14:59
An
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hallo, durch die immer weitere Verzahnung von Officeprodukten mit Cloudnetzwerken und den Umstieg vieler Unternehmen und insbesondere Schulen zu Office365 und hierin inbegriffenen Diensten sehe ich meinen Datenschutz als Auszubildender und Arbeitnehmer gefährdet. Eine Verweigerung dieser Produkte ist im Zusammenhang mit meiner Ausbildung nicht möglich, da die vom Berufskolleg Aachen ab nun eingeführte Lernplattform Logineo ohne einen Microsoftaccount nicht genutzt werden kann. Hintergründe zur Verarbeitung meiner persönlichen Daten sowohl über das Logineo-System als auch über Microsoft wurden thematisch in der Berufsschulausbildung nicht erwähnt und erläutert. Wünschenswert wäre an dieser Stelle die vollständige Aufklärung der erhobenen Daten im Unterricht und die Sicherstellung, dass diese Deutschland nicht verlassen. Da die Daten an ein internationales Unternehmen amerikanischer Abstammung abgewührt werden, kann ein Datenschutz nicht gewährleistet werden, da der amerikanische Staat durch National Security Letter (NSL) Zugriff auf sämtliche Daten erhalten kann, während das betroffene Unternehmen, in diesem Falle Microsoft, die betroffenen Unternehmen oder Presonen, in diesem Falle mich, hierüber nicht aufklären darf. Da sämtliche Computer im Berufskolleg Aachen (BK GuT) ausschließlich mit Windows als Betriebssystem verwendet werden können, sehe ich als Auszubildender meine Daten nicht ausreichend geschützt. Durch den Zwang eines personalisierten Zwangsaccount beim amerikanischen Anbieter Microsoft sehe ich insbesondere den persönlichen Datenschutz nicht gegeben. Gerne wüsste ich, warum der deutsche Staat keine Auflagen gegen die Verwendung von amerikanischen Clouddiensten in Schulen erlässt, bzw. wie die Thematik aus staatlicher Sicht angegangen wird.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197668 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197668/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Sehr geehrteAntragsteller/in bei Ihrer Anfrage handelt es sich nicht um eine IFG-Anfrage, da Sie hier um eine Ste…
Von
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Betreff
AW: Datenschutz in Schulen [#197668]
Datum
24. September 2020 09:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in bei Ihrer Anfrage handelt es sich nicht um eine IFG-Anfrage, da Sie hier um eine Stellungnahme bitten. Bezüglich Fragen den Datenschutz betreffend wenden Sie sich bitte an den Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (BfDI), da das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) hier nicht zuständig ist. Mit freundlichen Grüßen