Datenschutz und Datensicherheit im "Public Wifi Berlin"

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Wie lange werden welche Nutzerdaten gespeichert?
- Wie werden diese Daten verschlüßelt?
- Wie wird die Datenübertragung gesichert?

Laut dem Artikel "W-LAN für alle: Public Wifi Berlin" können Berlin Besucher ab sofort im stadteigenen W-LAN surfen. Eine Registrierung dafür ist nicht notwendig. Der Zugang erfolgt durch einfaches Bestätigen der Nutzungsbedingungen. Quelle: http://www.visitberlin.de/de/artikel/w-lan-fuer-alle-public-wifi-berlin-0

Zur Überprüfung des Zeitfensters müssten Nutzerdaten gespeichert werden.
Bitte senden Sie uns dazu die oben genannten Informationen zu.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. April 2016
  • Frist
    31. Mai 2016
  • Ein:e Follower:in
Nina Zimmermann
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Nina Zimmermann
Betreff
Datenschutz und Datensicherheit im "Public Wifi Berlin" [#16533]
Datum
27. April 2016 13:31
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Wie lange werden welche Nutzerdaten gespeichert? - Wie werden diese Daten verschlüßelt? - Wie wird die Datenübertragung gesichert? Laut dem Artikel "W-LAN für alle: Public Wifi Berlin" können Berlin Besucher ab sofort im stadteigenen W-LAN surfen. Eine Registrierung dafür ist nicht notwendig. Der Zugang erfolgt durch einfaches Bestätigen der Nutzungsbedingungen. Quelle: http://www.visitberlin.de/de/artikel/w-lan-fuer-alle-public-wifi-berlin-0 Zur Überprüfung des Zeitfensters müssten Nutzerdaten gespeichert werden. Bitte senden Sie uns dazu die oben genannten Informationen zu. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Nina Zimmermann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Nina Zimmermann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrte Frau Zimmermann, der Regierende Bürgermeister von Berlin hat Ihre Email-Anfrage vom 27.04.2016 danke…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: Datenschutz und Datensicherheit im "Public Wifi Berlin" [#16533]
Datum
29. April 2016 10:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Zimmermann, der Regierende Bürgermeister von Berlin hat Ihre Email-Anfrage vom 27.04.2016 dankend erhalten. Aus Termingründen bin ich gebeten worden, Ihnen zu antworten. Dafür darf ich Sie um Verständnis bitten. Um Ihre Fragen beantworten zu können, ist die Mitarbeit einer weiteren Abteilung hier im Hause vonnöten. Daher habe ich diese gebeten, entsprechend tätig zu werden. Da dies noch ein wenig Zeit in Anspruch nimmt, darf ich Sie um ein wenig Geduld bis zu einer abschließenden Antwort bitten. Sobald ich die benötigten Informationen erhalten habe, werde ich mich unaufgefordert wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrte Frau Zimmermann, der Regierende Bürgermeister von Berlin hat Ihre Email-Anfrage vom 27.04.2016 danke…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: Datenschutz und Datensicherheit im "Public Wifi Berlin" [#16533]
Datum
29. April 2016 10:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Zimmermann, der Regierende Bürgermeister von Berlin hat Ihre Email-Anfrage vom 27.04.2016 dankend erhalten. Aus Termingründen bin ich gebeten worden, Ihnen zu antworten. Dafür darf ich Sie um Verständnis bitten. Um Ihre Fragen beantworten zu können, ist die Mitarbeit einer weiteren Abteilung hier im Hause vonnöten. Daher habe ich diese gebeten, entsprechend tätig zu werden. Da dies noch ein wenig Zeit in Anspruch nimmt, darf ich Sie um ein wenig Geduld bis zu einer abschließenden Antwort bitten. Sobald ich die benötigten Informationen erhalten habe, werde ich mich unaufgefordert wieder mit Ihnen in Verbindung setzen. Mit freundlichen Grüßen
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Sehr geehrte Frau Zimmermann, auf der Grundlage der mir nunmehr vorliegenden Stellungnahme der Abt. II hier im H…
Von
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Betreff
AW: Datenschutz und Datensicherheit im "Public Wifi Berlin" [#16533]
Datum
20. Mai 2016 11:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Zimmermann, auf der Grundlage der mir nunmehr vorliegenden Stellungnahme der Abt. II hier im Hause, darf ich Sie nachfolgend über das Ergebnis meiner Überprüfung Ihres Anliegens vom 27.04.2016 unterrichten. Zunächst möchte ich jedoch darauf hinweisen, dass das „Public WiFi“ – Projekt von der Vodafone Kabel Deutschland GmbH in Kooperation mit der Medienanstalt Berlin-Brandenburg durchgeführt wurde, im Jahr 2012 gestartet ist, jedoch bereits abgeschlossen ist. Das „Public WiFi-Projekt“ und jedoch zu unterscheiden von dem Projekt „Freies WLAN für Berlin“ von der Senatskanzlei Berlin, dessen Umsetzung eine andere Firma übernommen hat. Mehr Infos hierzu erhalten Sie über folgenden Link: https://www.berlin.de/rbmskzl/medien/ne… Zur Beantwortung wurde Ihre Anfrage daher an die zuständige Medienanstalt Berlin-Brandenburg weitergeleitet. Diese hat folgende Informationen zur Verfügung gestellt: 1. Wie lange werden welche Nutzerdaten gespeichert? Nutzer, die das Public Wifi Berlin nutzen und bis zu 30 Minuten pro Kalendertag kostenlos und anonym surfen wollen, müssen dafür keine personenbezogenen Daten angeben. Es ist lediglich die Bestätigung der AGBs auf einer Landing-Page vorgesehen. Um sicherzugehen, dass das Zeitlimit nicht durch Mehrfachanmeldungen umgangen wird, erhebt und speichert Vodafone/Kabel Deutschland ausschließlich die MAC-Adresse des Endgeräts der jeweiligen Nutzer sowie die Login-Zeiten. Sämtliche Daten zu einem Nutzungsvorgang werden unwiderruflich 48 Stunden nach Ende der Nutzung gelöscht. 2. und 3. Wie werden diese Daten verschlüsselt und wie ist die Datenübertragung gesichert? Bis zu ihrer Löschung werden die Daten wie folgt verarbeitet: Nach ihrer Erhebung werden sie verschlüsselt per SSL/HTTPS und an die PUBLIC WIFI Datenbank übertragen. Dort werden sie vor unberechtigtem Zugriff durch eine Reihe von Sicherheitsmaßnahmen geschützt: Insbesondere haben nach dem Zugriffs- und Berechtigungskonzept nur besonders befugte Administratoren Zugriff auf die Datenbank. Diese ist zusätzlich durch physische Zutrittskontrollen zu den Servern sowie eine mehrstufige Firewall-Architektur geschützt. Ich hoffe, dass Ihre Fragen ausreichend beantwortet werden konnten. Sollte dies nicht der Fall sein oder sich darüber hinaus weitere Fragen ergeben, darf ich Sie bitten, sich an die Medienanstalt Berlin-Brandenburg, <<E-Mail-Adresse>> zu wenden, die Ihnen als fachlich zuständige Behörde detailliert antworten können. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Nina Zimmermann
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für die Auskunft und die zusätzlichen Informationen. Mit freundl…
An Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei Details
Von
Nina Zimmermann
Betreff
AW: AW: Datenschutz und Datensicherheit im "Public Wifi Berlin" [#16533]
Datum
21. Mai 2016 11:02
An
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - Senatskanzlei
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> Vielen Dank für die Auskunft und die zusätzlichen Informationen. Mit freundlichen Grüßen Nina Zimmermann Anfragenr: 16533 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Nina Zimmermann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>