Datenschutz- und Informatiossicherheitsunterlagen Zensus 2021

Der Zensus 2021 erhebt erneut viele, teilweise höchst private, Informationen über einen breiten Bevölkerungsquerschnitt. Bitte stellen Sie mir die datenschutzrechtlichen Unterlagen zur Verfügung, die die Verarbeitungsschritte des Zensus beschreiben. Insbesondere bitte ich Sie um Mitteilung der Schwellenwertanalyse, Datenschutzfolgenabschätzung und Verzeichnis aller relevanten Verarbeitungstätigkeiten sowie um die technische Verfahrungsbeschreibung, aus der hervorgeht, welche IT-Systeme in welchem Verarbeitungsschritte zur Anwendung kommen.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. Dezember 2019
  • Frist
    14. Januar 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Amt für Statistik Berlin-Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutz- und Informatiossicherheitsunterlagen Zensus 2021 [#171839]
Datum
10. Dezember 2019 08:13
An
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Zensus 2021 erhebt erneut viele, teilweise höchst private, Informationen über einen breiten Bevölkerungsquerschnitt. Bitte stellen Sie mir die datenschutzrechtlichen Unterlagen zur Verfügung, die die Verarbeitungsschritte des Zensus beschreiben. Insbesondere bitte ich Sie um Mitteilung der Schwellenwertanalyse, Datenschutzfolgenabschätzung und Verzeichnis aller relevanten Verarbeitungstätigkeiten sowie um die technische Verfahrungsbeschreibung, aus der hervorgeht, welche IT-Systeme in welchem Verarbeitungsschritte zur Anwendung kommen.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 171839 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/171839
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Guten Tag, besten Dank für Ihre Anfrage. Hiermit bestätige ich Ihnen den Erhalt Ihrer Erkundigung. Die Aufbereit…
Von
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Betreff
AW: Datenschutz- und Informatiossicherheitsunterlagen Zensus 2021 [#171839]
Datum
13. Dezember 2019 09:35
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, besten Dank für Ihre Anfrage. Hiermit bestätige ich Ihnen den Erhalt Ihrer Erkundigung. Die Aufbereitung der Antwort zu Ihren Fragen ist in Bearbeitung und wird Ihnen voraussichtlich nächste Woche übermittelt. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Guten Tag, Sie beantragen Auskunft über die datenschutzrechtlichen Unterlagen, die die Verarbeitungsschritte des …
Von
Amt für Statistik Berlin-Brandenburg
Betreff
AW: Datenschutz- und Informatiossicherheitsunterlagen Zensus 2021 [#171839] hh* 2020/00059
Datum
13. Januar 2020 16:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, Sie beantragen Auskunft über die datenschutzrechtlichen Unterlagen, die die Verarbeitungsschritte des Zensus 2021 beschreiben und bitten um Mitteilung der Schwellenwertanalyse, Datenschutzfolgenabschätzung und Verzeichnis aller relevanten Verarbeitungstätigkeiten sowie um die technische Verfahrungsbeschreibung, aus der hervorgeht, welche IT-Systeme in welchen Verarbeitungsschritten zur Anwendung kommen. Ihren Antrag stützen Sie auf das Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG und das VIG. Ihre Anfrage berührt weder den Anwendungsbereich des Umweltinformationsgesetzes des Landes Brandenburg (BbgUIG) noch den des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (Verbraucherinformationsgesetz - VIG), da es sich bei den begehrten Informationen weder um sog. Umwelt- noch um sog. Verbraucherinformationen im Sinne der jeweiligen Gesetze handelt. Das brandenburgische Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG) gewährt das Recht auf Einsicht in Akten, soweit nicht überwiegende öffentliche Interessen entgegenstehen. Ihr Antrag auf Akteneinsicht in die datenschutzrechtlichen Unterlagen zum Zensus 2021 (u. a. Datenschutzfolgenabschätzung, Schwellenwertanalyse) und somit das Bekanntwerden dieser Informationen beeinträchtigt die ordnungsgemäße Erfüllung unserer Aufgaben erheblich, so dass wir nach § 4 Absatz 2 Nr. 4 AIG Ihren Antrag ablehnen. Das Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten, welches nach Artikel 30 DS-GVO zu führen ist, ist nach Absatz 4 den Aufsichtsbehörden auf Anfrage zur Verfügung zu stellen. Im Land Brandenburg besteht nach § 4 Absatz 3 Satz 1 des Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Land Brandenburg (Brandenburgisches Datenschutzgesetz - BbgDSG) jedoch für jedermann die Möglichkeit der unentgeltlichen Einsichtnahme in das Verzeichnis nach Artikel 30 DS-GVO. Dies gilt aber nicht für die Angaben nach Artikel 30 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe g, soweit hierdurch die Sicherheit des Verfahrens beeinträchtigt würde. Da dies bei den von Ihnen begehrten Unterlagen der Fall wäre, können Sie die Beschreibung der technischen und organisatorischen Maßnahmen gemäß Artikel 32 Absatz 1 DS-GVO nicht einsehen. Sollten Sie dennoch Einsichtnahme in die Verzeichnisse der Verarbeitungstätigkeiten wünschen, vereinbaren Sie bitte einen Termin mit dem behördlichen Datenschutzbeauftragten unseres Hauses unter <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichen Grüßen