Datenschutz - Zuordnung von Anfragen z.B. über 'fragdenstaat' zur Kundennummer bei der SRHH
Anfrage an:
Stadtreinigung Hamburg
Ist es der AöR SRHH nach der DSVO gestattet, nicht kundenkontobezogen (allgemein) gestellte Fragen zur Verwaltung oder Arbeit der Stadtreinigung anhand einer angegebenen Anschrift persönlichen Kundennummern zuzuordnen und in dieser Akte zu speichern? (Zum Beispiel diese Frage hier.)
Falls "ja": welche Regelung in der DSVO erlaubt dies?
Falls "nein": welche Regelung in der DSVO verbietet dies?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum21. November 2019
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24. Dezember 2019
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