Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG
Sehr geehrte
<< Anrede >>
ich möchte Sie bitten, mir Folgendes
zuzusenden:
Ist es der AöR SRHH nach der DSVO gestattet, nicht kundenkontobezogen (allgemein) gestellte Fragen zur Verwaltung oder Arbeit der Stadtreinigung anhand einer angegebenen Anschrift persönlichen Kundennummern zuzuordnen und in dieser Akte zu speichern? (Zum Beispiel diese Frage hier.)
Falls "ja": welche Regelung in der DSVO erlaubt dies?
Falls "nein": welche Regelung in der DSVO verbietet dies?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Sebastian Pinz
Anfragenr: 170792
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Postanschrift
Sebastian Pinz
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