Datenschutzanfrage zu www.sachsen.naklar.io

Antrag nach dem SächsPresseG / SächsDSG / SächsDSDG

Sehr << Antragsteller:in >>

ich beziehe mich nachfolgend auf die datenschutzrechtliche Sicht auf meine Anfrage an das Sächsische Staatsministerium für Kultus zur Plattform "sachsen.naklar.io". Sie finden meine dort gestellte Anfrage der Vollständigkeit halber unter https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-des-portals-wwwsachsennaklario/.
Diese Anfrage hat jedoch keinen nennenswerten Einfluss auf diese Anfrage an Ihre Behörde.

Laut eigener Aussage ist die Sächsische Datenschutzbeauftragte ist die Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 51 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). (siehe https://www.saechsdsb.de/ueber-uns).

Daher hätte ich i. V. m. meiner o. g. Anfrage an das Sächsische Staatsministerium für Kultus (nachfolgend: SMK) folgende Anfragen an Sie:

In wie weit wurde Ihre Behörde vor dem Abschließen des Vertrages mit der Naklar.io GmbH & Co. KG (Betreiberfirma von sachsen.naklar.io) über diesen Vertrag informiert bzw. in wie weit wurde Ihre Stellungnahme dazu eingezogen? Speziell interessiert mich hier bei Ihre Datenschutz-Folgeabschätzung. Übersenden Sie mir daher mindestens die Datenschutz-Folgeabschätzung zu den einzelnen Schritten des Programmes:
- Registrierung der Schüler
- Speicherung der Daten im Kerndatensystem
- Auslesen und Auswertung von Daten von Schülern
- Übermittlung der Daten an Lehrkräfte, Tutoren oder Ähnliche
- Speicherung von Schülerdaten

Weiterhin übersenden Sie mir bitte alle Korrespondenz zwischen Ihrer Behörde und dem SMK zum o. g. Thema.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft. Dazu erinnere ich an § 14 Abs. 1 S. 2 SächsDSDG, wonach die Sächsische Datenschutzbeauftragte die öffentlichen Stellen gemäß § 2 Abs. 1 und 2 überwacht.
Nach § 27 Abs. 1 kontrollieren Sie als Datenschutzbeauftragte die Einhaltung diese(r) Gesetz(e) bei öffentlichen Stellen, wie dem SMK.

Sollten diese Rechtsvorschriften nicht einschlägig genug sein, nehme ich hier noch das SächsPresseG unterstützend zur Argumentation.
Nach § 3 Abs. 1 SächsPresseG dient die Presse dem demokratischen Gedanken im Sinn des Grundgesetzes. Auch erinnere ich an § 3 Abs. 2 SächsPresseG nach welchem in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten beschafft werden, u. a. durch Anfragen wie eine solche hier.
Daher fordere ich Sie auf, meine Anfrage nach § 4 Abs. 1 SächsPresseG zu bearbeiten. Ich erinnere an § 4 Abs. 3 SächsPresseG, wo durch Sie meine Anfrage nicht grundlos ablehnen dürfen. Meines Erachtens nach liegen keine in § 4 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SächsPresseG benannten Ausschlussgründe vor.
Selbstverständlich können persönliche Daten zensiert werden, um den Abs. 2 Nr. 1 des o. g. Gesetzes nicht zu verletzten.

Ich gehe davon aus, dass das SMK sie über den Vorgang gemäß § 20 SächsDSDG informiert hat, daher erwarte ich eine gebührenfreie Auskunft und Übersendung der o. g. angeforderten Datensätze.
Sollte jedoch die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich bitte darum, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    31. Januar 2022
  • Frist
    3. März 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsPresseG / SächsDSG / SächsDSDG Sehr [geschwärzt], ich beziehe mich nachfolgend auf die date…
An Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzanfrage zu www.sachsen.naklar.io [#239446]
Datum
31. Januar 2022 22:00
An
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsPresseG / SächsDSG / SächsDSDG Sehr [geschwärzt], ich beziehe mich nachfolgend auf die datenschutzrechtliche Sicht auf meine Anfrage an das Sächsische Staatsministerium für Kultus zur Plattform "sachsen.naklar.io". Sie finden meine dort gestellte Anfrage der Vollständigkeit halber unter https://fragdenstaat.de/anfrage/kosten-des-portals-wwwsachsennaklario/. Diese Anfrage hat jedoch keinen nennenswerten Einfluss auf diese Anfrage an Ihre Behörde. Laut eigener Aussage ist die Sächsische Datenschutzbeauftragte ist die Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 51 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). (siehe https://www.saechsdsb.de/ueber-uns). Daher hätte ich i. V. m. meiner o. g. Anfrage an das Sächsische Staatsministerium für Kultus (nachfolgend: SMK) folgende Anfragen an Sie: In wie weit wurde Ihre Behörde vor dem Abschließen des Vertrages mit der Naklar.io GmbH & Co. KG (Betreiberfirma von sachsen.naklar.io) über diesen Vertrag informiert bzw. in wie weit wurde Ihre Stellungnahme dazu eingezogen? Speziell interessiert mich hier bei Ihre Datenschutz-Folgeabschätzung. Übersenden Sie mir daher mindestens die Datenschutz-Folgeabschätzung zu den einzelnen Schritten des Programmes: - Registrierung der Schüler - Speicherung der Daten im Kerndatensystem - Auslesen und Auswertung von Daten von Schülern - Übermittlung der Daten an Lehrkräfte, Tutoren oder Ähnliche - Speicherung von Schülerdaten Weiterhin übersenden Sie mir bitte alle Korrespondenz zwischen Ihrer Behörde und dem SMK zum o. g. Thema. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft. Dazu erinnere ich an § 14 Abs. 1 S. 2 SächsDSDG, wonach die Sächsische Datenschutzbeauftragte die öffentlichen Stellen gemäß § 2 Abs. 1 und 2 überwacht. Nach § 27 Abs. 1 kontrollieren Sie als Datenschutzbeauftragte die Einhaltung diese(r) Gesetz(e) bei öffentlichen Stellen, wie dem SMK. Sollten diese Rechtsvorschriften nicht einschlägig genug sein, nehme ich hier noch das SächsPresseG unterstützend zur Argumentation. Nach § 3 Abs. 1 SächsPresseG dient die Presse dem demokratischen Gedanken im Sinn des Grundgesetzes. Auch erinnere ich an § 3 Abs. 2 SächsPresseG nach welchem in Angelegenheiten von öffentlichem Interesse Nachrichten beschafft werden, u. a. durch Anfragen wie eine solche hier. Daher fordere ich Sie auf, meine Anfrage nach § 4 Abs. 1 SächsPresseG zu bearbeiten. Ich erinnere an § 4 Abs. 3 SächsPresseG, wo durch Sie meine Anfrage nicht grundlos ablehnen dürfen. Meines Erachtens nach liegen keine in § 4 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 SächsPresseG benannten Ausschlussgründe vor. Selbstverständlich können persönliche Daten zensiert werden, um den Abs. 2 Nr. 1 des o. g. Gesetzes nicht zu verletzten. Ich gehe davon aus, dass das SMK sie über den Vorgang gemäß § 20 SächsDSDG informiert hat, daher erwarte ich eine gebührenfreie Auskunft und Übersendung der o. g. angeforderten Datensätze. Sollte jedoch die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich bitte darum, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 239446 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] +++ [geschwärzt] +++
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Eingangsbestätigung Vielen Dank für Ihre E-Mail, deren Eingang hiermit bestätigt wird. Ihr Anliegen wird an das zu…
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
31. Januar 2022 22:08
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre E-Mail, deren Eingang hiermit bestätigt wird. Ihr Anliegen wird an das zuständige Referat zur Bearbeitung weitergeleitet. Hinweis: Dies ist eine automatisch generierte E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Sehr Antragsteller/in in vorbezeichneter Angelegenheit machen Sie (hilfsweise) geltend, Auskunft nach dem Sächsis…
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Betreff
AW: SPR-0121/13/13 Datenschutzanfrage zu www.sachsen.naklar.io [#239446]
Datum
1. Februar 2022 18:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in in vorbezeichneter Angelegenheit machen Sie (hilfsweise) geltend, Auskunft nach dem Sächsischen Gesetz über die Presse zu verlangen. Ich gebe Ihnen hiermit Gelegenheit, Ihre Eigenschaft als Vertreter von Presse und Rundfunk darzutun bzw. sich auszuweisen. Ich verweise auf § 4 Absatz 1 Sächsisches Gesetz über die Presse. Ferner erbitte ich Ihre ladungsfähige Anschrift, um Ihren Antrag ordnungsgemäß zu bescheiden. Die von Ihnen angegebene Kanzleianschrift genügt hierfür nicht. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Im Anhang finden Sie den geforderten Nachweis aus dem Jahr…
An Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [geschwärzt] Datenschutzanfrage zu www.sachsen.naklar.io [#239446]
Datum
1. Februar 2022 18:54
An
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
geschwärzt
46,3 KB
Sehr [geschwärzt], Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Im Anhang finden Sie den geforderten Nachweis aus dem Jahr 2021. Bitte entschuldigen Sie die Aktualität, durch verschiedene Komplikationen gibt es dazu noch nichts passenderes aus diesem Jahr. Sollten Sie aus diesem Grund meine Anfrage ablehnen, verweise ich schon jetzt auf § 2 SächsPresseG. Als ladungsfähige Adresse nutzen Sie bitte: [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Eine Rechtsgrundlage für die Ablehnung der Erstadresse sehe ich zwar nicht, aber ich bat in meiner o. g. Anfrage sowieso um die Übersendung der geforderten Informationen via E-Mail. Alternative biete ich gerne eine Faxnummer an. Mit freundlichen Grüßen verbleibend [geschwärzt] Anhänge: - [geschwärzt] Anfragenr: [geschwärzt] Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Kein Nachrichtentext
Von
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Via
Briefpost
Betreff
Datum
15. Februar 2022
Status
Anfrage abgeschlossen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: [#239446] Sehr << Anrede >> Ihr Schreiben vom 15.02.2022 habe ich erhalten. Meine Anfrage wurde z…
An Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [#239446]
Datum
18. Februar 2022 21:00
An
Sächsische Datenschutz- und Transparenzbeauftragte
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihr Schreiben vom 15.02.2022 habe ich erhalten. Meine Anfrage wurde zufriedenstellend beantwortet. Ich bedanke mich für die freundliche Korrespondenz und sehe diese Anfrage als abgeschlossen an. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 239446 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/239446/