Datenschutzaspekte innerhalb der Thüringer Ladeinfrastrukturstrategie
- Wurde der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit von Seiten der Landesregierung, des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz, der Bauhaus-Universität Weimar Professur Verkehrssystemplanung oder dem Fraunhofer IOSB zum Thema des Datenschutzes und der Informationsfreiheit bzgl. E-Mobilität in Thüringen, insbesondere bzgl. der "Ladeinfrastrukturstrategie für Elektrofahrzeuge des Freistaats Thüringen für die Jahre 2016-2020" (https://www.thueringen.de/th8/tmuen/energie/mobilitaet/) konsultiert?
- Wie war bzgl. ist hierzu die Stellungnahme des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit?
- Wie schätzt der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Datenschutzproblematiken ein bei:
+ der Nutzung von Ladekarten (Unverschlüsselte RFID Id dient der Nutzeridentifizierung. RFID-Whitelists in den Ladestationen die einfach gestohlen werden könnten. Nutzeridentifikatoren innerhalb der Abrechnungsdatensätze erlaubt einfaches Tracking durch Ladestationsbetreiber, e-Mobilitätsanbieter und Roaminganbieter)
+ Lade-Apps bzw, „Plug and Charge“ (Statische Nutzeridentifizierungen (eMA-/EVCOIds bzw. Zertifikate). Nutzeridentifikatoren innerhalb der Abrechnungsdatensätze erlaubt einfaches Tracking durch Ladestationsbetreiber, e-Mobilitätsanbieter und Roaminganbieter) um?
+ Immanente Datenschutzproblemen der verwendeten IKT-Protokolle (OCPP, OCHP, ...) (vgl. https://www.slideshare.net/ahzf/security-and-privacy-in-the-current-emobility-charging-infrastructure)?
- Wie schätzt der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Informationsfreiheitsaspekte bzgl. der Standorte, Ausstattungsmerkmale und Echtzeitinformationen der geförderten Ladestationen ein? Ist hier eine konsequente Forderung nach diesen Ladestationsdaten als Open Data gemäss Open Government Üortal des Bundes innerhalb der Förderbedingungen angeraten?
- Kann der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hier auch in Eigeninitiative aktiv werden? Welche Mittel und Wege stehen hierbei zur Verfügung um den praktischen Datenschutz innerhalb Thüringer e-Mobilitätsprojekte zu verbessern?
Anfrage erfolgreich
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Datum6. Juni 2017
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8. Juli 2017
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