Datenschutzaspekte innerhalb der Thüringer Ladeinfrastrukturstrategie

- Wurde der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit von Seiten der Landesregierung, des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz, der Bauhaus-Universität Weimar Professur Verkehrssystemplanung oder dem Fraunhofer IOSB zum Thema des Datenschutzes und der Informationsfreiheit bzgl. E-Mobilität in Thüringen, insbesondere bzgl. der "Ladeinfrastrukturstrategie für Elektrofahrzeuge des Freistaats Thüringen für die Jahre 2016-2020" (https://www.thueringen.de/th8/tmuen/energie/mobilitaet/) konsultiert?

- Wie war bzgl. ist hierzu die Stellungnahme des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit?

- Wie schätzt der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Datenschutzproblematiken ein bei:

+ der Nutzung von Ladekarten (Unverschlüsselte RFID Id dient der Nutzeridentifizierung. RFID-Whitelists in den Ladestationen die einfach gestohlen werden könnten. Nutzeridentifikatoren innerhalb der Abrechnungsdatensätze erlaubt einfaches Tracking durch Ladestationsbetreiber, e-Mobilitätsanbieter und Roaminganbieter)

+ Lade-Apps bzw, „Plug and Charge“ (Statische Nutzeridentifizierungen (eMA-/EVCOIds bzw. Zertifikate). Nutzeridentifikatoren innerhalb der Abrechnungsdatensätze erlaubt einfaches Tracking durch Ladestationsbetreiber, e-Mobilitätsanbieter und Roaminganbieter) um?

+ Immanente Datenschutzproblemen der verwendeten IKT-Protokolle (OCPP, OCHP, ...) (vgl. https://www.slideshare.net/ahzf/security-and-privacy-in-the-current-emobility-charging-infrastructure)?

- Wie schätzt der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Informationsfreiheitsaspekte bzgl. der Standorte, Ausstattungsmerkmale und Echtzeitinformationen der geförderten Ladestationen ein? Ist hier eine konsequente Forderung nach diesen Ladestationsdaten als Open Data gemäss Open Government Üortal des Bundes innerhalb der Förderbedingungen angeraten?

- Kann der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hier auch in Eigeninitiative aktiv werden? Welche Mittel und Wege stehen hierbei zur Verfügung um den praktischen Datenschutz innerhalb Thüringer e-Mobilitätsprojekte zu verbessern?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Juni 2017
  • Frist
    8. Juli 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Wurde …
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzaspekte innerhalb der Thüringer Ladeinfrastrukturstrategie [#21738]
Datum
6. Juni 2017 15:35
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Wurde der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit von Seiten der Landesregierung, des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz, der Bauhaus-Universität Weimar Professur Verkehrssystemplanung oder dem Fraunhofer IOSB zum Thema des Datenschutzes und der Informationsfreiheit bzgl. E-Mobilität in Thüringen, insbesondere bzgl. der "Ladeinfrastrukturstrategie für Elektrofahrzeuge des Freistaats Thüringen für die Jahre 2016-2020" (https://www.thueringen.de/th8/tmuen/energie/mobilitaet/) konsultiert? - Wie war bzgl. ist hierzu die Stellungnahme des Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit? - Wie schätzt der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Datenschutzproblematiken ein bei: + der Nutzung von Ladekarten (Unverschlüsselte RFID Id dient der Nutzeridentifizierung. RFID-Whitelists in den Ladestationen die einfach gestohlen werden könnten. Nutzeridentifikatoren innerhalb der Abrechnungsdatensätze erlaubt einfaches Tracking durch Ladestationsbetreiber, e-Mobilitätsanbieter und Roaminganbieter) + Lade-Apps bzw, „Plug and Charge“ (Statische Nutzeridentifizierungen (eMA-/EVCOIds bzw. Zertifikate). Nutzeridentifikatoren innerhalb der Abrechnungsdatensätze erlaubt einfaches Tracking durch Ladestationsbetreiber, e-Mobilitätsanbieter und Roaminganbieter) um? + Immanente Datenschutzproblemen der verwendeten IKT-Protokolle (OCPP, OCHP, ...) (vgl. https://www.slideshare.net/ahzf/security-and-privacy-in-the-current-emobility-charging-infrastructure)? - Wie schätzt der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit die Informationsfreiheitsaspekte bzgl. der Standorte, Ausstattungsmerkmale und Echtzeitinformationen der geförderten Ladestationen ein? Ist hier eine konsequente Forderung nach diesen Ladestationsdaten als Open Data gemäss Open Government Üortal des Bundes innerhalb der Förderbedingungen angeraten? - Kann der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit hier auch in Eigeninitiative aktiv werden? Welche Mittel und Wege stehen hierbei zur Verfügung um den praktischen Datenschutz innerhalb Thüringer e-Mobilitätsprojekte zu verbessern?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Datenschutzaspekte innerhalb der Thüringer Ladeinfrastrukturstrategie
Von
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Datenschutzaspekte innerhalb der Thüringer Ladeinfrastrukturstrategie
Datum
13. Juni 2017
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
722,2 KB
Nicht-öffentliche Anhänge:
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1,4 MB