Datenschutzbeauftragte in Schulen
Angaben über die Praxis der Benennung von Datenschutzbeauftragten in allgemeinbildenden Schulen.
Mir wurde von Lehrkräften mitgeteilt, dass das KM Schulleiter nötigt aus dem Kollegium heraus einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Mittel für externe Berater würden seitens des Landes nicht bereitgestellt. Kein Lehrer kann ohne Qualifizierung die erforderliche Fachkunde besitzen; auch ein Ausgleich für die jährlich mindestens 24 Fortbildungsstunden zzgl. Material-Aufbereitung und Kollegenunterweisung scheint nicht geplant. Wäre es nicht sinnvoll Lehrer, die nicht mehr unterrrichten können, aber ansonsten gerne wieder arbeiten würden mit dieser Aufgabe zu betrauen und für entsprechende Qualifizierung zu sorgen?
Wie ist die offizielle Position des niedersächsischen Kultusministeriums dazu?
Anfrage abgelehnt
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Datum8. Juni 2018
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8. Juli 2018
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