Von: <Information-entfernt>
An: <
Information-entfernt>
Bearbeitung: Frau Leppin, Tel. 0211/38424-86
Aktenzeichen: 41.2.5.1 - 8837/20 (Bitte bei Antwort angeben)
Betreff: Aufsicht nach Art. 58 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/680, hier: DS-GVO); Ihre E-Mail vom 28.09.2020
Sehr geehrte<Information-entfernt>
ich danke Ihnen für Ihre o. a. E-Mail, muss Ihnen aber zu Ihrem Anliegen Folgendes mitteilen:
Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW ist für die datenschutzrechtliche Kontrolle des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservices nicht zuständig. Da Sie in Ihrem Schreiben keine Adressdaten angegeben haben, kann Ihnen leider auch nicht der zuständige DSB im Bereich Rundfunkbeitrag genannt werden.
Nähere Kontaktdaten aller Aufsichtsbehörden können Sie unter folgendem Link ersehen:
https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/...
Erläuterung:
Am 01.01.2013 hat der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice im Rahmen der Reform der Rundfunkfinanzierung die frühere Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) abgelöst. Es handelt sich hierbei um eine Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die nichtrechtsfähig ist. Jede Rundfunkanstalt nimmt durch den Beitragsservice ihre Aufgaben des Beitragseinzugs und der Ermittlung der Beitragsschuldner wahr.
Wegen der Unabhängigkeit und Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gibt es Besonderheiten bei der Datenschutzkontrolle. Dies gilt auch für den nichtrechtsfähigen ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Sämtliche öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben einen eigenen internen Rundfunkdatenschutzbeauftragten, der außer in den Bundesländern Hessen, Bremen und Brandenburg die Datenschutzkontrolle durch die unabhängigen Landesdatenschutzbeauftragten ersetzt. In den vorgenannten drei Bundesländern wird die Datenschutzkontrolle durch den oder die unabhängige Landesdatenschutzbeauftragte(n) wahrgenommen.
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erhält die für seine Aufgabe notwendigen Daten aus unterschiedlichen Quellen. In erster Linie bezieht er die Daten von den Rundfunkteilnehmern selber, die die bei Banken und Sparkassen oder im Internet unter (
http://www.rundfunkbeitrag.de/) erhältlichen Anmeldeformulare ausfüllen und direkt an den Beitragsservice senden. Dieser errechnet daraus entsprechende Beitragsforderungen und speichert die Abrechnungsdaten. Außerdem dürfen die Meldebehörden dem Beitragsservice mitteilen, wenn eine volljährige Person zuzieht, wegzieht oder verstirbt. Diese regelmäßige Datenübermittlung wurde zugelassen, damit die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihrer Aufgabe, den Rundfunkbeitrag einzuziehen, ordnungsgemäß nachkommen können und die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Informationsmittel der Bürger gesichert wird.
Die für die Beitragsverwaltung notwendige Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten von Rundfunkteilnehmern wird nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder bzw. den Bestimmungen der Landesmeldegesetze erlaubt.
Da die Rundfunkanstalten die Ihnen nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zugewiesenen Aufgaben und die damit verbundenen Rechte und Pflichten ganz oder teilweise durch die im Rahmen einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (hier: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice) selbst wahrnehmen, sind die personenbezogenen Daten der Rundfunkteilnehmer nach den gleichen Regelungen geschützt wie bei den Rundfunkanstalten selbst, so zum Beispiel in NRW durch das sogenannte WDR-Gesetz.
Auch der Beitragsservice hat eine interne Datenschutzbeauftragte. Diese hat die folgenden Kontaktdaten:
Frau Katharina Aye
Freimersdorfer Weg 6
50829 Köln
Tel.: 0221/50612484<tel:%20022150612632>
Fax: 01806 999 555 01<fax:%200180699955501>
E-Mail: <
<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>>
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen