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Datenschutzbeauftragter im Bereich Rundfunkbeitrag

Im WDR-Gesetz in der Fassung vom 03.04.2020 wird nur die Verarbeitung personenbezogener Daten zu journalistischen Zwecken vorgesehen.

§ 48 Datenverarbeitung für publizistische Zwecke
"Die Verarbeitung personenbezogener Daten zu journalistischen Zwecken durch den
WDR bestimmt sich nach Maßgabe der §§ 9c und 57 des Rundfunkstaatsvertrages in
der jeweils geltenden Fassung."
https://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/profil/wdr-gesetz-102.pdf

1. In welchem Gesetz hat das Land NRW die Verarbeitung personenbezogener Daten im Bereich Rundfunkbeitrag vorgesehen?

2. Wer ist Datenschutzbeauftragter im Bereich Rundfunkbeitrag in NRW?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Juni 2020
  • Frist
    4. August 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzbeauftragter im Bereich Rundfunkbeitrag [#191829]
Datum
30. Juni 2020 23:26
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Im WDR-Gesetz in der Fassung vom 03.04.2020 wird nur die Verarbeitung personenbezogener Daten zu journalistischen Zwecken vorgesehen. § 48 Datenverarbeitung für publizistische Zwecke "Die Verarbeitung personenbezogener Daten zu journalistischen Zwecken durch den WDR bestimmt sich nach Maßgabe der §§ 9c und 57 des Rundfunkstaatsvertrages in der jeweils geltenden Fassung." https://www1.wdr.de/unternehmen/der-wdr/profil/wdr-gesetz-102.pdf 1. In welchem Gesetz hat das Land NRW die Verarbeitung personenbezogener Daten im Bereich Rundfunkbeitrag vorgesehen? 2. Wer ist Datenschutzbeauftragter im Bereich Rundfunkbeitrag in NRW?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 191829 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191829/ Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Datenschutzbeauftragter im Bereich Rundfunkbeitrag“ [#191829] [#191829]
Datum
26. September 2020 09:43
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/191829/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil keine Reaktion. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anhänge: - 191829.pdf Anfragenr: 191829 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191829/
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Aufsicht nach Art. 58 der Europäischen Datenschutz-Grund¬verordnung (Verordnung (EU) 2016/680, hier: DS-GVO); Ihre…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Aufsicht nach Art. 58 der Europäischen Datenschutz-Grund¬verordnung (Verordnung (EU) 2016/680, hier: DS-GVO); Ihre E-Mail vom 28.09.
Datum
27. Oktober 2020 12:28
Status
Von: <Information-entfernt> An: <Information-entfernt> Bearbeitung: Frau Leppin, Tel. 0211/38424-86 Aktenzeichen: 41.2.5.1 - 8837/20 (Bitte bei Antwort angeben) Betreff: Aufsicht nach Art. 58 der Europäischen Datenschutz-Grund­verordnung (Verordnung (EU) 2016/680, hier: DS-GVO); Ihre E-Mail vom 28.09.2020 Sehr geehrte<Information-entfernt> ich danke Ihnen für Ihre o. a. E-Mail, muss Ihnen aber zu Ihrem Anliegen Folgendes mitteilen: Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW ist für die datenschutzrechtliche Kontrolle des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservices nicht zuständig. Da Sie in Ihrem Schreiben keine Adressdaten angegeben haben, kann Ihnen leider auch nicht der zuständige DSB im Bereich Rundfunkbeitrag genannt werden. Nähere Kontaktdaten aller Aufsichtsbehörden können Sie unter folgendem Link ersehen: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/... Erläuterung: Am 01.01.2013 hat der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice im Rahmen der Reform der Rundfunkfinanzierung die frühere Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ) abgelöst. Es handelt sich hierbei um eine Gemeinschaftseinrichtung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die nichtrechtsfähig ist. Jede Rundfunkanstalt nimmt durch den Beitragsservice ihre Aufgaben des Beitragseinzugs und der Ermittlung der Beitragsschuldner wahr. Wegen der Unabhängigkeit und Staatsferne des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gibt es Besonderheiten bei der Datenschutzkontrolle. Dies gilt auch für den nichtrechtsfähigen ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice. Sämtliche öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten haben einen eigenen internen Rundfunkdatenschutzbeauftragten, der außer in den Bundesländern Hessen, Bremen und Brandenburg die Datenschutzkontrolle durch die unabhängigen Landesdatenschutzbeauftragten ersetzt. In den vorgenannten drei Bundesländern wird die Datenschutzkontrolle durch den oder die unabhängige Landesdatenschutzbeauftragte(n) wahrgenommen. Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erhält die für seine Aufgabe notwendigen Daten aus unterschiedlichen Quellen. In erster Linie bezieht er die Daten von den Rundfunkteilnehmern selber, die die bei Banken und Sparkassen oder im Internet unter (http://www.rundfunkbeitrag.de/) erhältlichen Anmeldeformulare ausfüllen und direkt an den Beitragsservice senden. Dieser errechnet daraus entsprechende Beitragsforderungen und speichert die Abrechnungsdaten. Außerdem dürfen die Meldebehörden dem Beitragsservice mitteilen, wenn eine volljährige Person zuzieht, wegzieht oder verstirbt. Diese regelmäßige Datenübermittlung wurde zugelassen, damit die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ihrer Aufgabe, den Rundfunkbeitrag einzuziehen, ordnungsgemäß nachkommen können und die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks als Informationsmittel der Bürger gesichert wird. Die für die Beitragsverwaltung notwendige Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten von Rundfunkteilnehmern wird nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag der Länder bzw. den Bestimmungen der Landesmeldegesetze erlaubt. Da die Rundfunkanstalten die Ihnen nach dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag zugewiesenen Aufgaben und die damit verbundenen Rechte und Pflichten ganz oder teilweise durch die im Rahmen einer nichtrechtsfähigen öffentlich-rechtlichen Verwaltungsgemeinschaft betriebene Stelle der öffentlich-rechtlichen Landesrundfunkanstalten (hier: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice) selbst wahrnehmen, sind die personenbezogenen Daten der Rundfunkteilnehmer nach den gleichen Regelungen geschützt wie bei den Rundfunkanstalten selbst, so zum Beispiel in NRW durch das sogenannte WDR-Gesetz. Auch der Beitragsservice hat eine interne Datenschutzbeauftragte. Diese hat die folgenden Kontaktdaten: Frau Katharina Aye Freimersdorfer Weg 6 50829 Köln Tel.: 0221/50612484<tel:%20022150612632> Fax: 01806 999 555 01<fax:%200180699955501> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen
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