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Datenschutzbeauftragte(r) ü Informationsbeauftragte(r) im SGB II

auf Ihrer Webseite ist die Datenschutzbeauftragte im Landratsamt München zu entnehmen:
https://www.landkreis-muenchen.de/landratsamt/aufgaben-und-organisation/datenschutzbeauftragte/

Weiterhin der Informationsbeauftrage:
https://www.landkreis-muenchen.de/landratsamt/aufgaben-und-organisation/informationssicherheitsbeauftragter/

https://formulare.landkreis-muenchen.de/cdm/cfs/eject/gen?MANDANTID=1&FORMID=3434

Eine namentliche Benennung im SGB II ist nicht erfolgt:
https://formulare.landkreis-muenchen.de/cdm/cfs/eject/gen?MANDANTID=69&FORMID=6326

Meine Anfrage:

A) Wie lauten die Kontaktdaten des Informationsbeauftragten: Adresse, Telefon und Telefax Nr.?

B) Sind die Datenschutz- und Informationsbeauftragten beim Landratsamt München identisch mit dem Jobcenter Landkreis München?

C) Wer ist für Beschwerden zuständig: Bund oder Land?
https://www.bfdi.bund.de/DE/Home/home_node.html
https://www.datenschutz-bayern.de/

D) Wer hat für das Jobcenter Landkreis München die (Kommunal-)Aufsicht bzw. das KRM Kundenreaktionsmanagement inne?
https://www.stmi.bayern.de/kub/komaufsicht/index.php
https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/sicherheit/kommunal/angelegenheiten/index.php
https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/anregungen-und-kritik

Für eine Auskunft bis zum 30.11.2019 danke ich Ihnen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. November 2019
  • Frist
    6. Dezember 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: auf I…
An Jobcenter Landkreis München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzbeauftragte(r) ü Informationsbeauftragte(r) im SGB II [#169657]
Datum
2. November 2019 10:43
An
Jobcenter Landkreis München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
auf Ihrer Webseite ist die Datenschutzbeauftragte im Landratsamt München zu entnehmen: https://www.landkreis-muenchen.de/landratsamt/aufgaben-und-organisation/datenschutzbeauftragte/ Weiterhin der Informationsbeauftrage: https://www.landkreis-muenchen.de/landratsamt/aufgaben-und-organisation/informationssicherheitsbeauftragter/ https://formulare.landkreis-muenchen.de/cdm/cfs/eject/gen?MANDANTID=1&FORMID=3434 Eine namentliche Benennung im SGB II ist nicht erfolgt: https://formulare.landkreis-muenchen.de/cdm/cfs/eject/gen?MANDANTID=69&FORMID=6326 Meine Anfrage: A) Wie lauten die Kontaktdaten des Informationsbeauftragten: Adresse, Telefon und Telefax Nr.? B) Sind die Datenschutz- und Informationsbeauftragten beim Landratsamt München identisch mit dem Jobcenter Landkreis München? C) Wer ist für Beschwerden zuständig: Bund oder Land? https://www.bfdi.bund.de/DE/Home/home_node.html https://www.datenschutz-bayern.de/ D) Wer hat für das Jobcenter Landkreis München die (Kommunal-)Aufsicht bzw. das KRM Kundenreaktionsmanagement inne? https://www.stmi.bayern.de/kub/komaufsicht/index.php https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/aufgaben/sicherheit/kommunal/angelegenheiten/index.php https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/anregungen-und-kritik Für eine Auskunft bis zum 30.11.2019 danke ich Ihnen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzbeauftragte(r) ü Informat…
An Jobcenter Landkreis München Details
Von
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Betreff
AW: Datenschutzbeauftragte(r) ü Informationsbeauftragte(r) im SGB II [#169657]
Datum
15. Januar 2020 18:01
An
Jobcenter Landkreis München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzbeauftragte(r) ü Informationsbeauftragte(r) im SGB II“ vom 02.11.2019 (#169657) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 41 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 169657 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169657
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Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzbeauftragte(r) ü Informat…
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Von
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Betreff
AW: Datenschutzbeauftragte(r) ü Informationsbeauftragte(r) im SGB II [#169657]
Datum
8. Februar 2020 19:50
An
Jobcenter Landkreis München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzbeauftragte(r) ü Informationsbeauftragte(r) im SGB II“ vom 02.11.2019 (#169657) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 65 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 169657 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/169657 Postanschrift <Information-entfernt> <Information-entfernt> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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An Jobcenter Landkreis München Details
Von
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Betreff
AW: Datenschutzbeauftragte(r) ü Informationsbeauftragte(r) im SGB II [#169657]
Datum
22. März 2020 16:29
An
Jobcenter Landkreis München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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