Datenschutzerklärung Google

Nach §13 a und b sind personenbezogene Daten Verarbeitende unter anderem dazu verpflichtet Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen, sowie gegebenenfalls des Datenschutzbeauftragten der betroffenen Person mitzuteilen.
Meine Frage ist, weshalb in der Datenschutzerklärung des Unternehmens Google LLC mit Standort in Hamburg weder Name, noch Kontaktdaten des Verantwortlichen oder des Datenschutzbeauftragten von Google LLC vorhanden sind, beziehungsweise, ob dies rechtens ist.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Januar 2019
  • Frist
    6. Februar 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möcht…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzerklärung Google [#35559]
Datum
4. Januar 2019 22:07
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Nach §13 a und b sind personenbezogene Daten Verarbeitende unter anderem dazu verpflichtet Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen, sowie gegebenenfalls des Datenschutzbeauftragten der betroffenen Person mitzuteilen. Meine Frage ist, weshalb in der Datenschutzerklärung des Unternehmens Google LLC mit Standort in Hamburg weder Name, noch Kontaktdaten des Verantwortlichen oder des Datenschutzbeauftragten von Google LLC vorhanden sind, beziehungsweise, ob dies rechtens ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzerklärung Google“ vom 04.01.2019 (#…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Datenschutzerklärung Google [#35559]
Datum
6. Februar 2019 06:34
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzerklärung Google“ vom 04.01.2019 (#35559) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 35559 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
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Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
6. Februar 2019 15:10
Status
Anfrage abgeschlossen

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