Datenschutzerklärung Google
Nach §13 a und b sind personenbezogene Daten Verarbeitende unter anderem dazu verpflichtet Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen, sowie gegebenenfalls des Datenschutzbeauftragten der betroffenen Person mitzuteilen.
Meine Frage ist, weshalb in der Datenschutzerklärung des Unternehmens Google LLC mit Standort in Hamburg weder Name, noch Kontaktdaten des Verantwortlichen oder des Datenschutzbeauftragten von Google LLC vorhanden sind, beziehungsweise, ob dies rechtens ist.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum4. Januar 2019
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6. Februar 2019
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