Datenschutzfolgeabschätzung - Gesundheitskarte und Personalausweis auf dem Smartphone

Anfrage an: BARMER GEK

Antrag nach dem IFG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die Datenschutzfolgeabschätzung für den Dienst ,,Gesundheitskarte und Personalausweis auf dem Smartphone'', siehe hier: https://www.telekom.com/de/medien/medieninformationen/detail/barmer-beauftragt-t-systems-und-verimi-1009510

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Juni 2022
  • Frist
    2. August 2022
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Datenschutzfolgeabsch…
An BARMER GEK Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzfolgeabschätzung - Gesundheitskarte und Personalausweis auf dem Smartphone [#252358]
Datum
29. Juni 2022 11:58
An
BARMER GEK
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Datenschutzfolgeabschätzung für den Dienst ,,Gesundheitskarte und Personalausweis auf dem Smartphone'', siehe hier: https://www.telekom.com/de/medien/medieninformationen/detail/barmer-beauftragt-t-systems-und-verimi-1009510 Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 252358 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252358/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
BARMER GEK
Eingangsbestätigung Guten Tag, herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Sie ahnen es vielleicht schon: Sie lesen gera…
Von
BARMER GEK
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
29. Juni 2022 12:05
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, herzlichen Dank für Ihre Nachricht. Sie ahnen es vielleicht schon: Sie lesen gerade eine automatisch verschickte E-Mail. Aktuell erreicht uns eine sehr hohe Anzahl von Anfragen. Wir bitten Sie daher um etwas mehr Geduld. Wir werden uns um Ihr Anliegen kümmern und melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen zurück. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir aufgrund gesetzlicher Datenschutzvorgaben Ihre Anfrage leider häufig nicht per E-Mail beantworten, sondern uns telefonisch, postalisch oder über das „Meine BARMER“ Postfach bei Ihnen melden. Unser Tipp: Viele Anliegen können Sie über unsere BARMER App oder unter www.barmer.de/meine-barmer direkt online erledigen. Mit freundlichen Grüßen Ihre BARMER
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung [#252358] Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgen…
An BARMER GEK Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#252358]
Datum
29. Juni 2022 16:58
An
BARMER GEK
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Datenschutzfolgeabschätzung für den Dienst ,,Gesundheitskarte und Personalausweis auf dem Smartphone'', siehe hier: https://www.telekom.com/de/medien/medieninformationen/detail/barmer-beauftragt-t-systems-und-verimi-1009510 Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 252358 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] Anfragenr: 252358 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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BARMER GEK
Ihre E-Mail vom 29.06.2022 Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage vom 29.06.2022 teilen wir mit…
Von
BARMER GEK
Betreff
Ihre E-Mail vom 29.06.2022
Datum
27. Juli 2022 14:43
Status
Warte auf Antwort

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

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Sehr << Antragsteller:in >> auf Ihre Anfrage vom 29.06.2022 teilen wir mit, dass der BARMER aktuell keine Datenschutz-Folgeabschätzung für den Dienst "Gesundheitskarte und Personalausweis auf dem Smartphone" vorliegt. Diese Auskunft ergeht kostenfrei. Mit freundlichen Grüßen