Datenschutzfolgeabschätzung Telematik Infrastruktur

Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) zuzur Telematikinfrastruktur, insbesondere des Moduls Versichertenstammdatenabgleich.
Insbesondere interessieren mich die Art und Verarbeitung der erhobenen Daten, sowie die Beteiligten bei der Datenverarbeitung. Welche Maßnahmen wurden zum Schutz der personenbezogenen Daten ergriffen und welche Speicherfristen gelten?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Mai 2020
  • Frist
    9. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
Johannes Ernst
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Datensc…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Johannes Ernst
Betreff
Datenschutzfolgeabschätzung Telematik Infrastruktur [#186044]
Datum
5. Mai 2020 18:52
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) zuzur Telematikinfrastruktur, insbesondere des Moduls Versichertenstammdatenabgleich. Insbesondere interessieren mich die Art und Verarbeitung der erhobenen Daten, sowie die Beteiligten bei der Datenverarbeitung. Welche Maßnahmen wurden zum Schutz der personenbezogenen Daten ergriffen und welche Speicherfristen gelten?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Ernst Anfragenr: 186044 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186044 Postanschrift Johannes Ernst << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Ernst
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Ernst, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übe…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Datenschutzfolgeabschätzung Telematik Infrastruktur [#186044]
Datum
8. Mai 2020 14:57
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Ernst, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Mail. Die von Ihnen übermittelten personenbezogenen Daten (z.B. Name und Anschrift) wurden bzw. werden zum Zwecke der Kontaktaufnahme und Bearbeitung Ihres Anliegens verarbeitet. Die Rechtsgrundlage dafür ist Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e Datenschutz-Grundverordnung in Verbindung mit § 3 Bundesdatenschutzgesetz. Ihre Daten werden gemäß den für die Aufbewahrung von Schriftgut geltenden Fristen der Registraturrichtlinie, die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt, gespeichert. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des BMG: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/datenschutz.html. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Ernst, ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Anfrage. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung fü…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Datenschutzfolgeabschätzung Telematik Infrastruktur [#186044]
Datum
25. Mai 2020 15:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Ernst, ich nehme Bezug auf Ihre unten stehende Anfrage. Eine Datenschutz-Folgenabschätzung für die Telematikinfrastruktur liegt dem Bundesministerium für Gesundheit nicht vor. Wir empfehlen Ihnen, sich an den bzw. die für die jeweilige Datenverarbeitung Verantwortliche(n) zu wenden. Sofern Datenschutzfolgenabschätzungen erforderlich sind, werden diese von den jeweils Verantwortlichen für die einzelnen Bausteine der Telematikinfrastruktur durchgeführt. Hinsichtlich des Versichertenstammdatenmanagements empfehlen wir Ihnen, sich an die die jeweilige Krankenkasse zu wenden. Allgemeine Informationen zum Thema Datenschutz und Informationssicherheit in der Telematikinfrastruktur finden Sie auch der Homepage der gematik unter folgendem Link: https://www.gematik.de/fileadmin/user_upload/gematik/files/Publikationen/gematik_Whitepaper_Datenschutz_und_Informationssicherheit.pdf Mit freundlichen Grüßen