Datenschutzfolgeabschätzung und Stellungnahmen zu Videoaufzeichnungen in Schulen

Die Datenschutzfolgeabschätzung über die Aufzeichnung von Unterichtsstunden zur Schulung von Lehramtsanwärterinnen.
Des Weiteren bitte ich Sie, mir alle Einschätzungen, Bewertungen und Stellungnahmen, die Sie zu diesem Thema erstellt haben, zuzuschicken.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    7. Oktober 2020
  • Frist
    10. November 2020
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Datenschutzfo…
An Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzfolgeabschätzung und Stellungnahmen zu Videoaufzeichnungen in Schulen [#199750]
Datum
7. Oktober 2020 20:15
An
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Datenschutzfolgeabschätzung über die Aufzeichnung von Unterichtsstunden zur Schulung von Lehramtsanwärterinnen. Des Weiteren bitte ich Sie, mir alle Einschätzungen, Bewertungen und Stellungnahmen, die Sie zu diesem Thema erstellt haben, zuzuschicken.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 199750 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/199750/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Ihre Nachricht vom 7. Oktober 2020; Anfragenummer: 199750 Mit freundlichen Grüßen
Von
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz
Betreff
Ihre Nachricht vom 7. Oktober 2020; Anfragenummer: 199750
Datum
15. Oktober 2020 08:24
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
544,9 KB
Mit freundlichen Grüßen