Datenschutzfolgeabschätzung zum E-Mail-System für Lehrkräfte

Die Datenschutzfolgeabschätzung für das ab dem kommenden Schuljahr angekündigte E-Mail-System für Lehrkräfte (dienstliche E-Mail-Adressen) und eine evtl. Prüfung/Bewertung dieser durch den Landesdatenschutzbeauftragten.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Juli 2020
  • Frist
    1. September 2020
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Datenschutzf…
An Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen Details
Von
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Betreff
Datenschutzfolgeabschätzung zum E-Mail-System für Lehrkräfte [#193835]
Datum
30. Juli 2020 14:53
An
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Datenschutzfolgeabschätzung für das ab dem kommenden Schuljahr angekündigte E-Mail-System für Lehrkräfte (dienstliche E-Mail-Adressen) und eine evtl. Prüfung/Bewertung dieser durch den Landesdatenschutzbeauftragten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193835 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193835/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzfolgeabschätzung zum E-Mail-System fü…
An Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen Details
Von
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Betreff
AW: Datenschutzfolgeabschätzung zum E-Mail-System für Lehrkräfte [#193835]
Datum
3. Oktober 2020 10:25
An
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzfolgeabschätzung zum E-Mail-System für Lehrkräfte“ vom 30.07.2020 (#193835) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 33 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193835 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193835/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzfolgeabschätzung zum E-Mail-System fü…
An Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen Details
Von
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Betreff
AW: Datenschutzfolgeabschätzung zum E-Mail-System für Lehrkräfte [#193835]
Datum
11. November 2020 20:04
An
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzfolgeabschätzung zum E-Mail-System für Lehrkräfte“ vom 30.07.2020 (#193835) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 72 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 193835 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/193835/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>

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Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
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Von
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
22. Dezember 2020
Status
Anfrage abgeschlossen