Datenschutzfolgeabschätzung zum Einsatz von itslearning an Schulen

Die Datenschutzfolgeabschätzung des Ministeriums und/oder dem Ministerium vorliegende Datenschutzfolgeabschätzungen zum Einsatz von itslearning an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gemäß DSGVO Artikel 35.

Die Stellungnahmen der/s zuständigen Datenschutzbeauftragten sowie der angehörten Betroffenen oder deren Vertretungen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. November 2020
  • Frist
    5. Januar 2021
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte …
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzfolgeabschätzung zum Einsatz von itslearning an Schulen [#204669]
Datum
30. November 2020 14:07
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG – (vorab per E-Mail, parallel per Fax) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Datenschutzfolgeabschätzung des Ministeriums und/oder dem Ministerium vorliegende Datenschutzfolgeabschätzungen zum Einsatz von itslearning an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gemäß DSGVO Artikel 35. Die Stellungnahmen der/s zuständigen Datenschutzbeauftragten sowie der angehörten Betroffenen oder deren Vertretungen.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 204669 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Datenschutzfolgeabschätzung zum Einsatz von itslearning an Schulen [#204669]
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Datenschutzfolgeabschätzung zum Einsatz von itslearning an Schulen [#204669]
Datum
30. November 2020 14:08
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
170,8 KB
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzfolgeabschätzung zum Einsatz von it…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Datenschutzfolgeabschätzung zum Einsatz von itslearning an Schulen [#204669]
Datum
5. Januar 2021 01:21
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzfolgeabschätzung zum Einsatz von itslearning an Schulen“ vom 30.11.2020 (#204669) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 204669 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Datenschutzfolgeabschätzung zum Einsatz von itslearning an Schulen [#204669]
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
AW: Datenschutzfolgeabschätzung zum Einsatz von itslearning an Schulen [#204669]
Datum
5. Januar 2021 01:22
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
165,0 KB
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Ihre fragdenstaat.de-Anfrage Nr. #204669 Sehr geehrte Antragssteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Lern…
Sehr geehrte Antragssteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage. Das Lernmanagementsystem itslearning wurde mit Beginn der Corona-Pandemie im März 2020 vor dem Hintergrund des verstärkten Bedarfs einer digitalen Möglichkeit für das Distanzlernen beschleunigt eingeführt. itslearning steht seit Mai 2020 allen Schulen in Mecklenburg-Vorpommern kostenlos zur Verfügung. Die Nutzung ist freiwillig. Über 300 Schulen haben bereits Zugänge beantragt und erhalten und können die Plattform für den digitalen Unterricht einsetzen. Für die Einführung des Lernmanagementsystems als Landeslösung wurde im Rahmen der Vorbereitung des Ausschreibungsverfahrens gemeinsam mit dem IT-Sicherheitsbeauftragten des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V eine Risikobetrachtung durchgeführt. Die sich daraus ergebenen datensicherheitsrelevanten Anforderungen wurden in der Ausschreibung dargestellt und vom Anbieter eingefordert. Der Anbieter sichert zu, die entsprechenden Schutzmaßnahmen umzusetzen. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V sowie die Schulen als gemeinsame Verantwortliche achten auf die Einhaltung des Schutzes der im Lernmanagementsystem verarbeiteten personenbezogenen Daten. Die Notwendigkeit einer Datenschutz-Folgeabschätzung für das Lernmanagementsystem mit dem derzeitigen Funktionsumfang befindet sich aktuell in Klärung zwischen den Verantwortlichen. Daher müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass eine weiterführende Beantwortung Ihrer o.g. Anfrage noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Gern möchten wir Ihnen anbieten, sich hierzu im Februar noch einmal zu melden. Mit freundlichen Grüßen Ihr ISY M-V Team des Bildungsministeriums
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre fragdenstaat.de-Anfrage Nr. #204669 [#204669] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachri…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre fragdenstaat.de-Anfrage Nr. #204669 [#204669]
Datum
15. Januar 2021 12:52
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Dem Text meiner Anfrage nach ist hier der Artikel 35 DSGVO einschlägig. Nach Absatz (1) "führt der Verantwortliche vorab eine Abschätzung der Folgen der vorgesehenen Verarbeitungsvorgänge für den Schutz personenbezogener Daten durch." VORAB ist also für die Sicherstellung der Datenschutzkonformität neben der Erstellung der notwendigen Dokumentation auch eine Datenschutzfolgenabschätzung nach Artikel 35 EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) durchzuführen. Die Zulässigkeit einer beschleunigten Verfahrensweise ist nicht erkennbar. Ausdrücklich -hier- halte ich meine Anfrage weiterhin offen und bitte um sofortige Übermittlung bei Vorliegen der Datenschutzfolgeabschätzung. Gerne können Sie zwischenzeitlich, nicht ersatzweise(!), die von Ihnen angeführte Risikobetrachtung übermitteln. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 204669 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre fragdenstaat.de-Anfrage Nr. #204669 [#204669] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheits…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre fragdenstaat.de-Anfrage Nr. #204669 [#204669]
Datum
22. Februar 2021 15:00
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzfolgeabschätzung zum Einsatz von itslearning an Schulen“ vom 30.11.2020 (#204669) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 49 Tage überschritten. Ihrem Angebot vom 15. Januar 2021 in dieser Anfrage folgend, bitte ich Sie, mich umgehend über den Stand meiner Anfrage zu informieren. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 204669 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre fragdenstaat.de-Anfrage Nr. #204669 [#204669] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheits…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre fragdenstaat.de-Anfrage Nr. #204669 [#204669]
Datum
11. März 2021 22:17
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzfolgeabschätzung zum Einsatz von itslearning an Schulen“ vom 30.11.2020 (#204669) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 66 Tage überschritten. Ihr Ministerium erklärt am 09.03.2021 die Lernplattform "itslearning" erhält Videofunktion: https://www.bildung-mv.de/aktuell/2021/lernplattform-itslearning-erhaelt-videofunktion/index.html Nach einer knappen Analyse erweitert sich damit der Kreis der involvierten externer Dienstleister um mindestens zwei. Ich fordere Sie nunmehr auf Rechtssicherheit für alle Beteiligten - vor allem für die Nutzer - durch Bereitstellung der Datenschutzfolgeabschätzung und der Stellungnahmen im Sinne meiner Anfrage, herzustellen. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 204669 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Me…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Datenschutzfolgeabschätzung zum Einsatz von itslearning an Schulen“ [#204669]
Datum
5. April 2021 14:16
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: [geschwärzt] Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil bisher keine Übermittlung erfolgte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anhänge: - 204669.pdf - 2020-11-30_2-fax.pdf - 2021-01-05_2-fax.pdf Anfragenr: 204669 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre E-Mail vom 5. April 2021, in welcher Sie uns um Unterstützung bei einer …
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Datenschutzfolgeabschätzung zum Einsatz von itslearning an Schulen“ [#204669]
Datum
15. April 2021 09:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre E-Mail vom 5. April 2021, in welcher Sie uns um Unterstützung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V) gebeten haben. Ich habe mich heute an das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern gewandt und um Stellungnahme gebeten. Sobald mir eine Rückmeldung vorliegt, werde ich mich erneut bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag [geschwärzt]
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Ihre fragdenstaat.de-Anfragen #[geschwärzt], #204669 Sehr [geschwärzt], uns ereichte die Vermittlungbenachrichti…
Von
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihre fragdenstaat.de-Anfragen #[geschwärzt], #204669
Datum
15. April 2021 11:56
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], uns ereichte die Vermittlungbenachrichtigung des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit MV bezüglich Ihrer Anfragen auf fragdenstaat.de #[geschwärzt], #204669. Die Bearbeitung Ihrer Anfragen befindet sich im Geschäftsgang. Wir werden uns schnellstmöglich bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen Ihr ISY-Team des Bildungsministeriums
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre fragdenstaat.de-Anfragen #204742, #204669 [#204669] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre …
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre fragdenstaat.de-Anfragen #204742, #204669 [#204669]
Datum
29. April 2021 13:18
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Rückmeldung vom 15. April 2021. Ich bitte Sie Ihre weiterhin dringend ausstehende Übermittlung zu beiden Anfragen getrennt vorzunehmen, damit eine eindeutige Zuordnung möglich bleibt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 204669 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
AW: Ihre fragdenstaat.de-Anfrage Nr. #204669 [#204669] Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Nachfrage vom …
Von
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
AW: Ihre fragdenstaat.de-Anfrage Nr. #204669 [#204669]
Datum
12. Mai 2021 08:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Nachfrage vom 15.1.2021 stellen wir Ihnen die folgenden Informationen bereit. Der Einsatz des Lernmanagementsystems (LMS) an den öffentlichen und allgemein bildenden Schulen unseres Bundeslandes ist freiwillig. Verantwortlich für die Datenverarbeitung und somit die Durchführung einer Datenschutzfolgeabschätzung im Sinne der DS-GVO bei Nutzung des LMS "itslearning" ist daher die Schulleitung der jeweils einsetzenden Schule. Diese regelt den Nutzungsumfang des LMS an der Schule (Grundlage für die Datenverarbeitung: § 5a Schuldatenschutzverordnung MV). Aufgrund der pandemiebedingten beschleunigten Einführung des LMS an den Schulen (siehe Antwort vom 15.01.2021) und der hohen Belastung durch die Organisation des Distanzunterrichtes, wurde die Datenschutzfolgeabschätzung an den Schulen zunächst zurückgestellt. Bisher wird eine Interimslösung des LMS genutzt, die bald durch die langfristige Lösung abgelöst wird. Diese wird einen umfangreicheren Leistungsumfang haben und befindet sich derzeit im Aufbau. In Abstimmung mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V und den nutzenden Schulen wird die Datenschutzfolgeabschätzung für die langfristige Lösung erarbeitet. Gerne erörtern wir Ihnen den Sachverhalt sowie weitere Fragen in einem persönlichen Gespräch. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre fragdenstaat.de-Anfrage Nr. #204669 [#204669] Sehr geehrte Damen und Herren, das Ministerium für Bildung…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre fragdenstaat.de-Anfrage Nr. #204669 [#204669]
Datum
12. Mai 2021 14:53
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur als VERANTWORTLICHE im Sinne des Artikel 35 DSGVO leitete meine Anfrage an Sie "ISY-MV, Bildungsministerium" weiter. Ich verweise auf meine von Ihnen erwähnte Nachricht hier in dieser Anfrage vom 15.01.2021: https://fragdenstaat.de/anfrage/datenschutzfolgeabschatzung-zum-einsatz-von-itslearning-an-schulen-1/#nachricht-557254 Es ist also VORAB eine Datenschutzfolgeabschätzung durch das zuständige Ministerium zu erstellen, so wie es z.B. das Land Schleswig-Holstein auch tat und hier veröffentlichte: https://fragdenstaat.de/anfrage/datenschutzfolgeabschatzung-zum-einsatz-von-itslearning-an-schulen/514186/anhang/20200806DatenschutzfolgenabschtzungLMS_konvertiert.pdf Sie zeigten nicht auf, wie die von Ihnen beschriebene, also beschleunigte Verfahrensweise rechtlich verankert ist. Die Nutzung eines LMS ist für die Schulen freiwillig, insbesondere aber für die Schüler bzw. vertreten durch die Eltern, da ein elektronischer Zugang nicht im Sinne der Lehrmittelfreiheit kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Ihre Argumentation, die Schulleitung der jeweils einsetzenden Schule wäre nun zuständig, darf ich in meiner persönlichen Meinung als juristischer Laie für absurd betrachten. In Ermangelung einer Datenschutzfolgeabschätzungen zum Einsatz von itslearning an Schulen in Mecklenburg-Vorpommern gemäß DSGVO Artikel 35 muß demnach die Nutzung derzeit bis zur Ausstellung einer solchen ausgesetzt werden. Ich bitte Sie hierzu die erforderlichen Schritte auszulösen. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 204669 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre fragdenstaat.de-Anfrage Nr. #204669 [#204669] Sehr << Anrede >> ich bitte Sie in Bezug auf I…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre fragdenstaat.de-Anfrage Nr. #204669 [#204669]
Datum
12. Mai 2021 14:56
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte Sie in Bezug auf Ihre Nachricht vom 15.04.2021: https://fragdenstaat.de/anfrage/datenschutzfolgeabschatzung-zum-einsatz-von-itslearning-an-schulen-1/#nachricht-587551 um nochmalige Prüfung des Sachverhaltes. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204669 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204669/
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre fragdenstaat.de-Anfrage Nr. #204669 [#204669]
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
AW: Ihre fragdenstaat.de-Anfrage Nr. #204669 [#204669]
Datum
12. Mai 2021 15:00
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
172,2 KB
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Ihre fragdenstaat.de-Anfrage Nr. #204669 [#204669] Sehr [geschwärzt], Sie haben mich um erneute Prüfung des Sachv…
Sehr [geschwärzt], Sie haben mich um erneute Prüfung des Sachverhalts gebeten. Nach Überprüfung der Anfrage auf der Plattform FragDenStaat ist festzustellen, dass die gewünschten Informationen erteilt wurden. Aus informationsfreiheitsrechtlicher Sicht wurde der Sachverhalt nach meiner Ansicht damit abschließend bearbeitet. Sie scheinen die Nutzung der LMS "itslearning" eher aus datenschutzrechtlicher Sicht zu beanstanden und diesbezüglich eine Prüfung des Sachverhalts wünschen. Wenn dieses der Fall ist, wenden Sie sich bitte an meine Kollegen. Diese sind per E-Mail unter info@datenschutz-mv.de erreichbar. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre fragdenstaat.de-Anfrage Nr. #204669 [#204669] Sehr [geschwärzt], sehr geehrte Damen und Herren, vielen D…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre fragdenstaat.de-Anfrage Nr. #204669 [#204669]
Datum
27. Mai 2021 14:08
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Meine Anfrage kann ich erst dann aus "informationsfreiheitsrechtlicher Sicht" als abgeschlossen betrachten, wenn die Datenschutzfolgeabschätzung übermittelt wurde. Einzig hierauf bezieht sich meine Anfrage (siehe oben) und eben nicht auf eine datenschutzrechtliche Beanstandung des LMS "itslearning". Wie ich bereits ausführte, bin ich persönlich der Meinung, durch die bis heute fehlende Datenschutzfolgeabschätzung ist sowohl die Bereitstellung als auch die Nutzung des LMS rechtswidrig. Damit auch an Sie die Bitte, hier im Rahmen Ihrer Zuständigkeit tätig zu werden oder aber mich aufzuklären, warum dies entgegen DSGVO Artikel 35 nicht notwendig wäre. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 204669 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Re: Ihre fragdenstaat.de-Anfrage Nr. #204669 [#204669] Sehr [geschwärzt], bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihnen…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Re: Ihre fragdenstaat.de-Anfrage Nr. #204669 [#204669]
Datum
5. Juli 2021 15:30
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], bitte entschuldigen Sie, dass ich Ihnen noch eine Rückmeldung schuldig bin. Sie haben mitgeteilt, dass Sie die Anfrage erst dann als abgeschlossen ansehen können, wenn die beantragte Datenschutzfolgeabschätzung übermittelt wurde. Am 12. Mai 2021 hat das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern (ISY-Team) sie darüber informiert, dass aktuell eine Interimslösung des LMS genutzt, die bald durch die langfristige Lösung abgelöst wird. Diese wird einen umfangreicheren Leistungsumfang haben und befindet sich derzeit im Aufbau. In Abstimmung mit dem Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur M-V und den nutzenden Schulen wird die Datenschutzfolgeabschätzung für die langfristige Lösung erarbeitet. Für die Interimslösung gibt es demnach keine Datenschutzfolgeabschätzung. Eine Beurteilung zur Rechtmäßigkeit ist im Rahmen meiner Zuständigkeit nicht möglich, da es sich hier um ein Vermittlungsersuchen bei einer IFG-Anfrage handelt. Wie bereits erwähnt, stehen Ihnen meine Kollegen unter infor@datenschutz-mv.de gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Re: Ihre fragdenstaat.de-Anfrage Nr. #204669 [#204669] Sehr geehrte Damen und Herren, in der "Handreichu…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Ihre fragdenstaat.de-Anfrage Nr. #204669 [#204669]
Datum
2. August 2021 16:00
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, in der "Handreichung für den online gestützten Unterricht" in der überarbeiteten Fassung von Juli 2021 (Stand: 07/2021): https://www.regierung-mv.de/serviceassistent/download?id=1637932 veröffentlicht Ihr Ministerium auf Seite 19: "5. Datenschutz und Urheberrecht Die an Schulen verarbeiteten personenbezogenen Daten der Schülerinnen und Schüler wie z.B. Namen, Bilder oder Meinungsbeiträge sind besonders schützenswert. Ziel des Handelns aller im schulischen Umfeld beteiligten Verantwortungsträger ist es daher, den Verlust, das unbeabsichtigte Veröffentlichen sowie Missbrauch dieser Daten zu verhindern. Daher gelten für deren Verarbeitung entsprechende Anforderungen an den Datenschutz. Mit dem Lernmanagementsystem des Landes wurde bereits eine datenschutzkonforme Lösung für den digital unterstützten Präsenzunterricht sowie das Distanzlernen geschaffen. Damit ist sichergestellt, dass jederzeit nur die rechtlich zulässigen sowie technisch erforderlichen Daten verarbeitet werden. Außerdem ist gewährleistet, dass für die von der Verarbeitung Betroffenen Transparenz über die von ihnen verarbeiteten Daten herrscht ." Demnach liegt nun die hier angefragte Datenschutzfolgeabschätzung zum Einsatz von itslearning an Schulen vor. Das Abstellen auf eine, von einer Datenschutzfolgeabschätzung nach meiner Meinung unzulässig befreiten, "Interimslösung" des LMS sollte damit obsolet sein. Ich bitte um schnellstmögliche Übermittlung, da das Schuljahr mit dem heutigen Tage begonnen hat. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 204669 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Ihre Anfrage Nr. #204669 Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Interimslösung des Lernmanageme…
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Interimslösung des Lernmanagementsystems befindet sich weiterhin im Einsatz an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern. Wir verweisen an bezüglich der Interimslösung an die bisherige Kommunikation zur Anfrage Nr. #204669. Sobald die Datenschutzfolgeabschätzung zur langfristig eingesetzten Lernmanagementsystemlösung des Bildungsministeriums sowie der Schulen vorliegt, werden wir Sie gern informieren. Mit freundlichen Grüßen Ihr ISY-Team des Bildungsministeriums
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage Nr. #204669 [#204669] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für das freundliche Angebot, nu…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage Nr. #204669 [#204669]
Datum
27. August 2021 14:27
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für das freundliche Angebot, nur ist es leider Ihre Pflicht zu informieren. Nach über einem Jahr der Nutzung des LMS "itslearning" liegen Ihnen also keine, diese Anfrage betreffenden Informationen vor, da keine Datenschutzfolgeabschätzung gemäß DSGVO Artikel 35 existiert. Sie sollten demnach umgehend Ihr Ministerium informieren, damit die Fehlinformationen in den zitierten Handreichungen von oben korrigiert werden können und die Nutzung des LMS "itslearning" derzeit - bis zur Ihrer freundlichen Unterrichtung über das Vorliegen einer Datenschutzfolgeabschätzung - unterbleibt. Wie Sie in dieser öffentlichen Anfrage https://fragdenstaat.de/a/225724 erkennen können, blieb auch das Justizministerium Mecklenburg-Vorpommern über die Nutzung des LMS ohne die erforderliche Datenschutzfolgeabschätzung uninformiert. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 204669 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage Nr. #204669 [#204669]
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
AW: Ihre Anfrage Nr. #204669 [#204669]
Datum
27. August 2021 14:30
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
168,7 KB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage Nr. #204669 [#204669] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datensc…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage Nr. #204669 [#204669]
Datum
27. Oktober 2021 13:22
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzfolgeabschätzung zum Einsatz von itslearning an Schulen“ vom 30.11.2020 (#204669) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 296 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Sie können auch gerne zusätzlich zu Ihrer Auskunft vom 27.08.2021 Stellung nehmen: "Sobald die Datenschutzfolgeabschätzung zur langfristig eingesetzten Lernmanagementsystemlösung des Bildungsministeriums sowie der Schulen vorliegt, werden wir Sie gern informieren." Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 204669 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204669/
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
AW: Ihre Anfrage Nr. #204669 [#204669] Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 27. Oktober 2021.…
Von
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
AW: Ihre Anfrage Nr. #204669 [#204669]
Datum
8. November 2021 07:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 27. Oktober 2021. Ihre Anfrage betrifft ein noch laufendes Verfahren. Daher verweisen wir auf die Ihnen vorliegende Antwort des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur MV vom 27. August 2021. Bei Vorliegen der begehrten Informationen werden wir uns unaufgefordert bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage Nr. #204669 [#204669] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datensc…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage Nr. #204669 [#204669]
Datum
3. März 2022 11:22
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzfolgeabschätzung zum Einsatz von itslearning an Schulen“ vom 30.11.2020 (#204669) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 423 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
AW: Ihre Anfrage Nr. #204669 [#204669] Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir verweisen auf unse…
Von
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
AW: Ihre Anfrage Nr. #204669 [#204669]
Datum
10. März 2022 08:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir verweisen auf unsere Antwort an Sie vom 27.10.2021. hre Anfrage betrifft ein immer noch laufendes Verfahren. Bei Vorliegen der begehrten Informationen werden wir uns unaufgefordert bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage Nr. #204669 [#204669] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datensc…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage Nr. #204669 [#204669]
Datum
15. August 2022 08:50
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzfolgeabschätzung zum Einsatz von itslearning an Schulen“ vom 30.11.2020 (#204669) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 588 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Diese Anfrage soll die Rechtssicherheit im datenschutzrechtlichen Umgang aller Beteiligten mit dem LMS "itslearning" aufzeigen und zwar bereits ab dem vorletzten Schuljahr! Mit diesem Tage beginnt ein neues Schuljahr und Ihre "Interimslösung" scheint in den Dauerbetrieb übergegangen zu sein. Auf Ebene der Schulen, als datenschutzrechtlich Verantwortliche für den Einsatz an der Schule selbst, wird dies aus ganz persönlicher Erfahrung seit längerem dahingehend zu einem Problem, daß die eingestellten und damit personenbezogenen Daten - welche mindestens einer Haltepflicht von 5 Jahren unterliegen - im Sinne des Zugriffes innerhalb des Portals verschwinden und dies nicht als Datenschutzverstoß erkannt wird. Ich darf Sie nochmals bitten die hier begehrten Informationen für den Einsatz des LMS "itslearning" auszustellen und verweise auf die bisherige Kommunikation zu dieser Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
AW: Ihre Anfrage Nr. #204669 [#204669] Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir …
Von
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
AW: Ihre Anfrage Nr. #204669 [#204669]
Datum
18. August 2022 07:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir verweisen auf unsere Antwort an Sie vom 10.03.2022. Ihre Anfrage betrifft ein immer noch laufendes Verfahren. Bei Vorliegen der begehrten Informationen werden wir uns unaufgefordert bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern…
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Datenschutzfolgeabschätzung zum Einsatz von itslearning an Schulen“ [#204669]
Datum
18. Januar 2023 13:51
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/204669/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, da das Abstellen auf eine Interimslösung - eine solche wäre auch ohne vorherige Datenschutzfolgeabschätzung nach meiner Meinung nicht möglich - mit Blick auf eine langfristige Lösung und der bisher vergangenen Zeit von über zwei Jahren [!], nun die Frage nach einer Schutzbehauptung aufwerfen würde. Dies möchte ich durch mein neuerliches Vermittlungsbegehren zur Übermittlung der Datenschutzfolgeabschätzung zum Einsatz von itslearning an Schulen entkräften. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 204669.pdf - 2020-11-30_2-fax.pdf - 2021-01-05_2-fax.pdf - 2021-05-12_4-fax.pdf - 2021-08-27_3-fax.pdf Anfragenr: 204669 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204669/
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18. Januar 2023. In dieser haben Sie uns erneut um die Vermit…
Von
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage „Datenschutzfolgeabschätzung zum Einsatz von itslearning an Schulen“ [#204669]
Datum
26. Januar 2023 11:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre E-Mail vom 18. Januar 2023. In dieser haben Sie uns erneut um die Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG M-V) gebeten. Ich habe die bisherige Kommunikation zwischen Ihnen und dem ISY-Team des Bildungsministeriums geprüft. Demnach liegen die von Ihnen gewünschten Informationen bislang nicht vor. Gemäß § 1 ist der Zweck des Informationsfreiheitsgesetzes der freie Zugang zu in den Behörden vorhandenen Informationen. Da diese (noch) nicht vorhanden sind, ist die von Ihnen gewünschte Vermittlung nicht möglich. Weiterhin hat das Bildungsministerium Ihnen laut bisheriger E-Mail-Korrespondenz zugesichert, Ihnen die Datenschutzfolgeabschätzung zu übermitteln sobald diese vorliegt. Ich bitte Sie deshalb ebenfalls um Geduld. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen abermals für Ihre Rückmeldung "im Auftrag", und im Sinne …
An Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Bitte um Vermittlung bei Anfrage „Datenschutzfolgeabschätzung zum Einsatz von itslearning an Schulen“ [#204669]
Datum
31. Januar 2023 12:59
An
Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr << Anrede >> ich danke Ihnen abermals für Ihre Rückmeldung "im Auftrag", und im Sinne Ihrer Tätigkeit möchte ich Ihnen Recht geben; was nicht vorhanden ist, kann auch nicht vermittelt werden. Ich möchte Sie aber ebenso bitten, aus dieser Position des möglichen und demnach momentan nicht zuständigen Vermittlers, mich nicht um "Geduld" zu bitten. Im oben dargelegten Sachverhalt und in Analogie wäre es dann auch möglich, bei einer Verkehrskontrolle den Polizeibeamten zu bitten, die nicht vorhandene Fahrerlaubnis erst nach deren Bestehen vorlegen zu dürfen. In beiden Fällen gilt aber per Gesetz der genau umgekehrte Schluß. Zu den Folgen siehe auch dazu meine Nachricht hier vom 15.08.2022. Wie von Ihnen bereits erwähnt, sind dafür Ihre Kollegen zuständig, welche seit dem 05.09.2022 mit Bestätigung vom 30.09.2022 informiert sind. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 204669 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204669/
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
AW: Ihre Anfrage Nr. #204669 [#204669] Sehr [geschwärzt], anbei übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrer IFG-Anf…
Von
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
AW: Ihre Anfrage Nr. #204669 [#204669]
Datum
27. Februar 2023 09:33
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], anbei übersende ich Ihnen den Bescheid zu Ihrer IFG-Anfrage sowie die begehrten Informationen. Mit freundlichen Grüßen Ihr ISY-Team MV _________________________________________________________________ Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern Referat 300 Fachbereich ISY-MV (VII 3 ISY) Werderstr. 124 D-19055 Schwerin http://www.bm.regierung-mv.de Tel.: +49385588-0 Telefax: 0385 588-17082 www.bm.regierung-mv.de https://cloud.schule-mv.de   Allgemeine Datenschutzinformation Der telefonische, schriftliche oder elektronische Kontakt mit dem Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern ist mit der Speicherung und Verarbeitung der von Ihnen ggf. mitgeteilten personenbezogenen Daten verbunden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) der Europäischen Union in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz (DSG M-V)[geschwärzt] Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Ministerium/Datenschutzhinweise
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid vom 27. Februar 2023 mit Aktenzeichen VII-320-00000-2021/103-…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Widerspruch bei Anfrage Datenschutzfolgeabschätzung zum Einsatz von itslearning an Schulen [#204669]
Datum
19. März 2023 11:22
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, gegen Ihren Bescheid vom 27. Februar 2023 mit Aktenzeichen VII-320-00000-2021/103-003 lege ich Widerspruch ein. Die Schwärzungen sind zu weitreichend, der Ausschlussgrund ganz allgemein als Betriebsgeheimnisse ausgelegt und nicht im Einzelnen dargelegt. So verweisen Sie in Ihrem Bescheid mit den Worten "In der Anlage erhalten Sie die beantragte Datenschutzfolgeabschätzung zum Lernmanagement itslearning vom 23.01.2023 (Datum der Fertigstellung)" auf ein Datum, welches mutmaßlich in der DSFA auf jeder Seite in der Fußzeile mit "Stand:" angegeben, aber geschwärzt wird. An gleicher Stelle wird die "Version:" ausgeschwärzt, welche im allgemeinen kein Betriebsgeheimnis im Sinne der begehrten Informationen darstellt. Insbesondere die Schwärzung des Begriffes "DDOS-Schutz" in der Tabelle auf Seite 8 der DSFA ist unsinnig, da Sie diese Information bereits hier https://fragdenstaat.de/a/187061 veröffentlicht haben. Neben der Anzahl läßt dieser Umstand evtl. die Güte Ihrer Schwärzungen erahnen, welche aber in ihrem Ausmaß erheblichen Einfluß auf die Lesbarkeit und damit dem inhaltlichen Verständnis der begehrten Informationen haben. Dies steht nach meiner Auffassung dem Wesen einer Datenschutzfolgeabschätzung entgegen, welche allgemein verständlich die möglichen Folgen des Einsatzes von itslearning an den Schulen gerade den betroffenen Nutzern vermitteln sollte. Betriebsgeheimnisse hier folgtem dem umstrittenen Ansatz "Security through obscurity" Seit nunmehr fast drei Jahren wurde itslearning an den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern entgegen DSGVO Artikel 35 ohne Datenschutzfolgeabschätzung eingesetzt, sofern die Schulen diese nicht selbst erstellten. Mir ist ein solcher Fall nicht bekannt. Eine nun erfolgte, in diesem Umfang geschwärzte Übermittlung, steht hier einem Aufklärungsanspruch im Sinne dieser Anfrage ebenfalls entgegen, da eine Abwägung behaupteter Betriebsgeheimnisse gegenüber des Forderungsanspruches aus Artikel 35 DSGVO auf Grund der umfangreichen Schwärzungen schwer erkennbar bleibt. Da die Verwendung des LMS itslearing in Mecklenburg-Vorpommern weder für die einsetzenden Schulen, noch die Schüler verpflichtend ist, steht auch hier das Abstellen auf Betriebsgeheimnisse in diesem Umfang einer evtl. wirksam gegebenen, aber notwendigen Einwilligung der Schüler oder Erziehungsberechtigten zur Verwendung des LMS entgegen. Des weiteren ist die "Abbildung 1" auf Seite 12 des DSFA zwar nicht geschwärzt, aber unkenntlich übermittelt. Nach aufmerksamer Lektüre der nicht geschwärzten Bereiche stellt sich bedauerlicher Weise die Frage, in wie weit die Ausarbeitung der Datenschutzfolgeabschätzung mit übermitteltem Stand inhaltlich bereits den Entwurfscharakter überwunden hat. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 204669 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204669/
<< Anfragesteller:in >>
Widerspruch bei Anfrage Datenschutzfolgeabschätzung zum Einsatz von itslearning an Schulen [#204669]
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Fax
Betreff
Widerspruch bei Anfrage Datenschutzfolgeabschätzung zum Einsatz von itslearning an Schulen [#204669]
Datum
19. März 2023 11:22
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Fax wird verschickt...
Nicht-öffentliche Anhänge:
fax.pdf
215,9 KB
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr [geschwärzt], anbei übersende ich Ihnen den Widerspruchsbescheid zu Ihrem Widerspruch vom 19.03.2023. Sie er…
Von
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
AW: Widerspruch bei Anfrage Datenschutzfolgeabschätzung zum Einsatz von itslearning an Schulen [#204669]
Datum
2. Mai 2023 11:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], anbei übersende ich Ihnen den Widerspruchsbescheid zu Ihrem Widerspruch vom 19.03.2023. Sie erhalten den Widerspruchsbescheid ausschließlich per E-Mail, da uns nur die auf dem Widerspruch angegebene E-Mail-Adresse bekannt ist und die angegebene Fax-Nummer nicht eindeutig Ihnen zuzuordnen ist. Bitte bestätigen Sie daher den Erhalt des Bescheides an diese E-Mail-Adresse. Mit freundlichen Grüßen Ihr ISY-Team MV _________________________________________________________________ Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern Referat 300 Fachbereich ISY-MV (VII 3 ISY) Werderstr. 124 D-19055 Schwerin Tel.: +49385588-0 Telefax: 0385 588-17082 www.bm.regierung-mv.de https://cloud.schule-mv.de Allgemeine Datenschutzinformation Der telefonische, schriftliche oder elektronische Kontakt mit dem Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung Mecklenburg-Vorpommern ist mit der Speicherung und Verarbeitung der von Ihnen ggf. mitgeteilten personenbezogenen Daten verbunden. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Absatz 1 Buchstabe c und e der Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO) der Europäischen Union in Verbindung mit § 4 Abs. 1 Landesdatenschutzgesetz (DSG M-V)[geschwärzt] Weitere Informationen erhalten Sie hier: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/bm/Ministerium/Datenschutzhinweise

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> sehr gerne und selbstverständlich bestätige ich Ihnen hiermit den Eingang Ihres Wid…
An Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Widerspruch bei Anfrage Datenschutzfolgeabschätzung zum Einsatz von itslearning an Schulen [#204669]
Datum
5. Mai 2023 09:47
An
Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sehr gerne und selbstverständlich bestätige ich Ihnen hiermit den Eingang Ihres Widerspruchsbescheides meiner ÖFFENTLICHEN Anfrage zur "Datenschutzfolgeabschätzung zum Einsatz von itslearning an Schulen" im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern. Ich betrachte die Anfrage abschließend als teilweise erfolgreich, bedanke mich bei allen Beteiligten der letzten 2 1/2 Jahren und überlasse es dem geneigten Leser, sich - auch auf Grund der Informationen hier - einen eigenes Urteil zu bilden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 204669 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204669/