Datenschutzfolgenabschätzung zum Einsatz von Microsoft 365

Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

die Datenschutzfolgenabschätzung zum Einsatz von Microsoft 365.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft.

Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    14. Februar 2022
  • Frist
    16. März 2022
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Datenschut…
An Universität des Saarlandes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Datenschutzfolgenabschätzung zum Einsatz von Microsoft 365 [#240808]
Datum
14. Februar 2022 10:23
An
Universität des Saarlandes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Datenschutzfolgenabschätzung zum Einsatz von Microsoft 365. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240808 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240808/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Universität des Saarlandes
Sehr Antragsteller/in Ihrer Bitte um Übersendung der Datenschutzfolgeabschätzung zum Einsatz von Microsoft 365 kö…
Von
Universität des Saarlandes
Betreff
Re: Datenschutzfolgenabschätzung zum Einsatz von Microsoft 365 [#240808]
Datum
24. Februar 2022 11:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in Ihrer Bitte um Übersendung der Datenschutzfolgeabschätzung zum Einsatz von Microsoft 365 können wir nicht nachkommen. Die Datenschutzfolgeabschätzung ist nicht in allen Punkten aktuell und befindet sich daher derzeit grundsätzlich in der Überarbeitung. Der mit der Erstellung der Datenschutzfolgeabschätzung befasste externe Dienstleister hat keine Zustimmung zur Weitergabe der Datenschutzfolgeabschätzung an Dritte erteilt. Es besteht daher nach § 6 IFG kein Anspruch auf Informationszugang. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für die rasche Rückmeldung. Die von Ihnen genannten Gründe stehen, wie …
An Universität des Saarlandes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Datenschutzfolgenabschätzung zum Einsatz von Microsoft 365 [#240808]
Datum
24. Februar 2022 13:02
An
Universität des Saarlandes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für die rasche Rückmeldung. Die von Ihnen genannten Gründe stehen, wie Sie meinen Ausführungen entnehmen können, einer Herausgabe der Datenschutzfolgenabschätzung allenfalls teilweise entgegen. Ich bitte Sie daher um eine Neubewertung der Rechtslage. Hierzu im Einzelnen: 1. Kein Ausschluss wegen mangelnder Aktualität Soweit Sie darauf verweisen, dass die Datenschutzfolgenabschätzung nicht aktuell ist, stellt dies keinen Ausschlussgrund im Sinne des IFG dar. In Betracht käme allenfalls eine Anwendung von § 4 Abs. 1 S. 1 IFG. Dieser soll den behördlichen Entscheidungsprozess schützen soll und sieht daher Ausnahmen vom Informationszugang vor, soweit es sich um "Entwürfe zu Entscheidungen sowie Arbeiten und Beschlüsse zu ihrer unmittelbaren Vorbereitung" handelt. Nach § 4 Abs. 1 S. 2 IFG sind hiervon jedoch weder Ergebnisse der Beweiserhebung und Gutachten oder Stellungnahmen Dritter erfasst. Folglich kann die Ablehnung meines Antrags nicht auf § 4 IFG gestützt werden. Selbst wenn man jedoch davon ausgeht, dass die Herausgabe der derzeit in Arbeit befindliche Version der Datenschutzfolgenabschätzung nach § 4 IFG abgelehnt werden kann, gilt dies jedenfalls nicht für die ursprüngliche Version, die bereits in einem anderen Verfahren herausgegeben wurden (vgl. https://fragdenstaat.de/anfrage/nutzung-von-ms-teams-an-der-universitat-des-saarlandes/). In diesem Zusammenhang sei nur am Rande erwähnt, dass eine Datenschutzfolgenabschätzung nach Art. 35 Abs. 1 DSGVO vor Aufnahme der Verarbeitungstätigkeit durchzuführen ist. 2. Kein Ausschluss nach § 6 IFG Ausgehend davon, dass Sie den beauftragten externen Dienstleister um die Erteilung einer Einwilligung gebeten haben, nehme ich an, dass Sie die Datenschutzfolgenabschätzung als ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis des externen Dienstleisters ansehen (§ 6 S. 2 IFG). Da durch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse jedoch nur unternehmensbezogene Informationen geschützt werden, vermag ich nicht zu erkennen welchen Bezug die Datenschutzfolgenabschätzung der Universität des Saarlandes zum Unternehmen des externen Dienstleisters haben soll. Darüber hinaus dürfen Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse nicht dazu führen, dass der Zugang zu Informationen willkürlich ausgeschlossen wird (vgl. Schoch IFG/Schoch, 2. Aufl. 2016, IFG § 6 Rn. 91). Es ist daher zwingend zu prüfen, ob ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse des Unternehmens an der Geheimhaltung besteht und auch zu prüfen, ob nicht wenigstens ein teilweiser Zugang zur amtlichen Information möglich ist. Ein pauschaler Verweis auf § 6 IFG kommt also nicht in Betracht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 240808 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240808/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz de…
An Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Datenschutzfolgenabschätzung zum Einsatz von Microsoft 365“ [#240808]
Datum
16. März 2022 08:16
An
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Saarlandes. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/240808/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die Anfrage abgelehnt wurde, obwohl die angeführten Ausschlussgründe nicht vorliegen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 240808.pdf Anfragenr: 240808 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/240808/
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Ihre Nachricht vom 16.03.22 - Az. I 1000/471 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 16. März 2…
Von
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Betreff
Ihre Nachricht vom 16.03.22 - Az. I 1000/471
Datum
21. März 2022 09:32
Status
Warte auf Antwort
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14,2 KB
image002.png
1,8 KB


Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht vom 16. März 2022, mit der Sie um Vermittlung im Rahmen einer von Ihnen an die Universität des Saarlandes (UdS) gerichteten Anfrage nach dem saarländischen Informationsfreiheitsgesetz (SIFG) bitten. Das Verfahren wird hier unter dem Aktenzeichen I 1000 / 471 geführt. Sie begehren von der Universität Zugang zu der Information der Datenschutzfolgeabschätzung zum Einsatz von Microsoft 365. Diesbezüglich ist auszuführen, dass nach hiesiger vorläufiger Einschätzung diverse Ausschlusstatbestände zumindest in Betracht kommen, u.a. auch der seitens der UdS herangezogene § 6 IFG. Dies gilt es allerdings näher zu erörtern, weshalb die UdS hiesigerseits zunächst einmal um Stellungnahme unter vertiefender Darlegung der aus Ihrer Sicht einschlägigen Ausschlusstatbestände gebeten wird. Über den Fortgang des Verfahrens werden Sie unaufgefordert benachrichtigt. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Nachricht vom 16.03.22 - Az. I 1000/471 [#240808] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreih…
An Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 16.03.22 - Az. I 1000/471 [#240808]
Datum
5. April 2022 16:08
An
Unabhängiges Datenschutzzentrum Saarland
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzfolgenabschätzung zum Einsatz von Microsoft 365“ vom 14.02.2022 und damit verbundene Bitte um Vermittlung ziehe ich hiermit zurück. Ich darf mich für Ihre bisherige Mühe bedanken und verbleibe Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in

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AW: Ihre Nachricht vom 16.03.22 - Az. I 1000/471 [#240808] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreih…
An Universität des Saarlandes Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Nachricht vom 16.03.22 - Az. I 1000/471 [#240808]
Datum
5. April 2022 16:09
An
Universität des Saarlandes
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Datenschutzfolgenabschätzung zum Einsatz von Microsoft 365“ vom 14.02.2022 und damit verbundene Bitte um Vermittlung ziehe ich hiermit zurück. Ich darf mich für Ihre bisherige Mühe bedanken und verbleibe Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in